Bedenken hinsichtlich der Lagerverwaltung ohne Rechnungen
Frau Thu Huong, Inhaberin eines Bekleidungsgeschäfts in Hanoi , erzählte, dass sie zuvor Waren von einem Geschäftshaushalt auf dem Markt gekauft habe. „Ganz zu schweigen davon, dass ich auch Waren aus China zum Verkauf importiert habe. Jetzt weiß ich nicht, wie ich Eingangsrechnungen für Waren vor dem 1. Juni bekomme“, beunruhigte sie sich.
Auch ein Textil- und Bekleidungsunternehmen mit 20-jähriger Erfahrung hat Bedenken hinsichtlich der Anwendung der umsatzbezogenen Besteuerung, da das Risiko besteht, Steuern für die Vorjahre nachzahlen zu müssen.
Herr Nguyen Van Duoc, Leiter der Politikabteilung der Vereinigung der Steuerberater und -vertreter von Ho-Chi-Minh-Stadt und Generaldirektor der Trong Tin Accounting and Tax Consulting Company Limited, sagte gegenüber einem Reporter von VietNamNet , dass beim Verkauf von Waren grundsätzlich eine Rechnung ausgestellt werden müsse und beim Kauf von Waren eine Rechnung zum Nachweis des Eigentums und zur Gewährleistung der Herkunft vorhanden sein müsse.
Daher ist es für Gewerbetreibende erforderlich, Eingangsrechnungen zu besitzen, um den Ursprung der Ware nachzuweisen und keine gefälschten Waren gemäß den Vorschriften zu verwenden.
Unternehmen fürchten Steuerrückstände und nicht verkaufte Waren ohne Rechnungen. Wie können wir ihre Sorgen lindern? Foto: Thach Thao
Derzeit ermitteln die Steuerbehörden die Steuerpflicht von Unternehmen jedoch hauptsächlich anhand der Einnahmen von Privatpersonen und Unternehmen. Inputfaktoren sind zwar wichtig, stellen für die Steuerbehörden jedoch nicht den Hauptfaktor bei der Steuererhebung dar. Die Steuerbehörden stützen sich auch auf die tatsächlichen Einnahmen aus der Bereitstellung von Dienstleistungen und Waren für Kunden, die mit dem Steuersatz multipliziert werden.
Daher können sich Geschäftshaushalte darauf verlassen, dass sie nur Steuern auf der Grundlage der Verkaufserlöse zahlen müssen. Die Inputfaktoren müssen weiterhin andere gesetzliche Bestimmungen einhalten, um eine Beschlagnahmung zu vermeiden, wenn die Waren gegen Ursprungs- und Qualitätsnormen verstoßen.
Herr Duoc erklärte, dass die Steuerbehörde bei steigenden Einnahmen von Privat- und Geschäftshaushalten, beispielsweise von 500 Millionen VND im vorherigen Vertrag, bei der Einführung elektronischer Rechnungen auf 1,5 Milliarden VND, Steuern auf Basis dieses tatsächlichen Betrags ab dem Zeitpunkt der Erstellung der elektronischen Rechnungen erheben werde. Ob Steuern aus den Vormonaten nachgefordert werden, müsse gesondert geprüft werden.
„Hier gibt es zwei Fälle. Wenn die tatsächlichen Einnahmen, die die Steuerbehörde nachweisen kann, 50 % über dem Pauschalsteuersatz liegen, muss der Steuerzahler wahrscheinlich zusätzliche Steuern zahlen. Wenn die tatsächlichen Einnahmen der Vorperioden 50 % der Pauschaleinnahmen nicht übersteigen, kann der Geschäftshaushalt sicher sein, dass er keiner Anpassung gemäß den Vorschriften unterliegt“, analysierte Herr Duoc.
Was haben die Leiter der Steuerbehörde gesagt?
Frau Nguyen Thi Cuc, Präsidentin der Steuerberatungsvereinigung, sagte, dass gemäß den geltenden Vorschriften für gekaufte Waren gültige Rechnungen und Dokumente vorliegen müssen, um die Herkunft des Produkts bestimmen zu können.
In der Übergangsphase von der Pauschalbesteuerung zur Steuererklärung kann es jedoch vorkommen, dass für die Warenbestände von Haushalten keine vollständigen, rechtsgültigen Rechnungen vorliegen, um diese harmonisch zu handhaben und Schwierigkeiten zu beseitigen. Daher muss eine geeignete Methode zur Handhabung gefunden werden.
Haushalte müssen alle Warenbestände überprüfen und alle Waren illegaler Herkunft wie gefälschte, Schmuggel- und gestohlene Waren (sofern vorhanden) aussortieren. Bei der Umstellung auf Steuererklärungen zahlen Haushalte Steuern auf den tatsächlichen Umsatz.
Sie forderte die Steuerbehörde auf, Lagerware ohne ausreichende Rechnungen und Dokumente nicht zu verfolgen, mit Ausnahme der oben ausgeschlossenen Fälle illegaler Waren.
Zur Frage der Steuererhebung aus den Vorjahren sagte Frau Cuc, dass gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und seiner Durchführungsrichtlinien die Steuerbehörde im Falle der Zahlung von Steuern durch einen Geschäftshaushalt nach der Pauschalmethode den Pauschalsteuersatz im Jahr der Umstellung entsprechend anpassen müsse, wenn sich die tatsächlichen Einnahmen im Vergleich zum Pauschalbetrag um 50 % oder mehr ändern.
Wenn der Gewerbebetrieb seine Steuern per Erklärungsmethode zahlt, ermittelt er sein eigenes Einkommen und zahlt die Steuern gemäß dem vorgeschriebenen Satz. Die Steuerbehörde führt eine Inspektion durch und prüft die Steuereinziehung, wenn sie Anzeichen für Steuerhinterziehung feststellt.
Ab dem 1. Juni müssen Gewerbetreibende Rechnungen nach neuen Vorschriften ausstellen. Daher kann es vorkommen, dass die tatsächlich aus den Rechnungen ausgestellten Einnahmen höher sind als die in den Vorjahren zur Steuerzahlung angegebenen Einnahmen.
Um Unternehmen zu ermutigen, ihre Steuererklärungen freiwillig auf die tatsächlichen Einnahmen umzustellen, sollten laut Frau Cuc in den Vorjahren gezahlte Steuern nicht eingezogen werden, außer in Fällen schwerwiegender Verstöße zur Steuerhinterziehung oder -betrug.
Auf der Pressekonferenz am 16. Juni bestätigte Herr Mai Son, stellvertretender Direktor der Steuerbehörde, dass die Berechnung der Pauschalsteuer für Gewerbebetriebe von der Steuerbehörde auf Grundlage der Steuerverwaltungsdaten und der von den Gewerbebetrieben eingereichten jährlichen Einkommenserklärungen vorgenommen wird. Diese Grundlagen werden verwendet, um die Veranlagung zu koordinieren und den angemessenen Pauschalsteuersatz für das Jahr festzulegen.
Laut Herrn Mai Son kann ein Haushalt, der im laufenden Betrieb Einnahmenschwankungen von 50 % oder mehr verzeichnet, die Steuerbehörde proaktiv um eine Überprüfung und Anpassung des Steuersatzes bitten. Eine etwaige Anpassung wird erst ab dem Zeitpunkt der Änderung wirksam.
„Dies ist eine Regelung des geltenden Rechts. Von einer Steuererhebung für Geschäftshaushalte kann in diesem Fall keine Rede sein“, betonte Herr Mai Son.
Vietnamnet.vn
Quelle: https://vietnamnet.vn/ho-kinh-doanh-lo-bi-truy-thu-thue-hang-ton-khong-co-hoa-don-xu-ly-the-nao-2411920.html
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