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Mit unserer Mehrwertsteuer werden den Ländern riesige Geldsummen „geschenkt“.

Báo Thanh niênBáo Thanh niên08/08/2023

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Ernsthaftes Problem, muss gründlich gelöst werden!

Am 8. August teilte der vietnamesische Handels- und Industrieverband (VCCI) mit, dass er auf Grundlage der Meinungen von Unternehmen und Verbänden ein Dokument an das Finanzministerium geschickt habe, um zum Entwurf des Mehrwertsteuergesetzes (geändert) Stellung zu nehmen, wobei der Schwerpunkt auf der Gruppe der nicht steuerpflichtigen Waren liege.

VCCI kiến nghị 'đánh' thuế GTGT hàng không chịu thuế, xóa 'bảo hộ ngược' hàng nhập khẩu - Ảnh 1.

VCCI empfiehlt dem Finanzministerium, die Erhebung einer Mehrwertsteuer auf importierte Waren in Erwägung zu ziehen und so die umgekehrte Protektion abzuschaffen, die bei inländischen Fertigungsunternehmen zu Verlusten führt.

Gemäß Artikel 5 des aktuellen Mehrwertsteuergesetzes zählen zu den nicht steuerpflichtigen Waren: unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Pflanzensorten, Tierrassen, Düngemittel, landwirtschaftliche Maschinen, Fischereifahrzeuge, Tierfutter, Salz, Computersoftware und einige andere Arten von Maschinen, Geräten und Zubehör …

Inländische Unternehmen, die Waren dieser Gruppe herstellen, müssen derzeit keine Mehrwertsteuer auf ihre Produkte zahlen; gleichzeitig ist ihnen der Vorsteuerabzug während des Produktions- und Geschäftsprozesses verwehrt. Ähnliche importierte Produkte unterliegen ebenfalls nicht der Mehrwertsteuer, erhalten aber beim Export aus dem Partnerland die Mehrwertsteuer erstattet. Somit sind steuerfreie Artikel und importierte Waren derzeit mit geringeren Steuerkosten verbunden als im Inland produzierte Waren.

Laut VCCI führt die Regelung für nicht mehrwertsteuerpflichtige Bereiche zu einem unerwünschten umgekehrten Protektionismus, da sie den Import von Waren anstelle der inländischen Produktion fördert. Importierte Waren sind mit geringeren Steuerkosten verbunden als im Inland produzierte Waren, was den oben erwähnten nicht abgezogenen Mehrwertsteuerkosten entspricht.

Im Vergleich zur Einfuhrsteuer stimmt Vietnam bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen (FTAs) nur mit einigen Partnern einer Senkung der Einfuhrsteuer auf bestimmte Waren nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit zu. Das bedeutet, dass auch andere Länder ihre Märkte für vietnamesische Waren öffnen müssen. Gleichzeitig führt die Regelung für nicht mehrwertsteuerpflichtige Waren dazu, dass Vietnam seinen Partnerländern einen enormen Steuerbetrag „verschenkt“ und den heimischen Markt für viele Waren öffnet, was Importen Vorteile verschafft.

„Die derzeitige Regelung für nicht steuerpflichtige Waren ist ein ernstes Problem, das seit vielen Jahren besteht und mit dieser Änderung des Mehrwertsteuergesetzes gründlich gelöst werden muss, da sonst die inländische Produktion weiterhin Verluste erleiden wird, was die Entwicklungsziele des Landes beeinträchtigen würde“, erklärte VCCI.

Entfernen Sie den Rückwärtsschutz , der Haushalt sammelt mehr Geld

VCCI schlug dem Finanzministerium vor, weiterhin Artikel zu prüfen und zu eliminieren, die nicht der Steuer unterliegen, und zwar nach den folgenden Grundsätzen: Waren und Dienstleistungen, die Vietnam nicht aus dem Ausland importiert (vollständig im Inland selbst produziert, geliefert und verbraucht), bleiben weiterhin steuerfrei.

Waren und Dienstleistungen, die Vietnam für den Inlandsverbrauch aus dem Ausland importiert, sollten aus der Liste der nicht steuerpflichtigen Waren gestrichen und den entsprechenden Steuersätzen unterworfen werden. Bezüglich der Steuersätze für den Transfer nicht steuerpflichtiger Waren hat die VCCI vier Optionen vorgeschlagen.

Option 1: Nicht steuerpflichtige Artikel werden mit einem Steuersatz von 5 % steuerpflichtig. Diese Option basiert auf dem aktuellen Steuersatz von 5 %, führt keine neuen Steuersätze ein und verkompliziert das Steuersystem nicht. Allerdings wirkt sich dieser Steuersatz ungleichmäßig auf Artikel und Unternehmen aus.

Option 2: Umwandlung nicht steuerpflichtiger Artikel in steuerpflichtige Artikel mit Steuersätzen von 5 % oder 0 %. Demnach werden Artikel mit einem nicht abzugsfähigen Mehrwertsteuersatz von über 5 % auf 5 % und Artikel mit einem nicht abzugsfähigen Mehrwertsteuersatz von unter 5 % auf 0 % umgestellt.

Option 3: Umwandlung nicht steuerpflichtiger Artikel in steuerpflichtige Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen.

Option 4: Inländischen Unternehmen die Wahl der Steuerberechnungsmethode ermöglichen.

VCCI empfiehlt dem Finanzministerium, Option 3 oder Option 4 vorrangig in Betracht zu ziehen.


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