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Die Staatsbank von Vietnam bittet um Stellungnahmen zum Entwurf eines Rundschreibens zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Rundschreibens Nr. 12/2022, das das Devisenmanagement für die Aufnahme ausländischer Kredite und die Rückzahlung von Schulden durch Unternehmen regelt. Eine wichtige Änderung im Entwurf ist die Abschaffung des Registrierungsverfahrens und der Registrierung von Kontoänderungen für den Zugriff auf die Website.
Früher mussten Unternehmen Kreditinformationen angeben, um ein Konto zu eröffnen. Jetzt verwenden sie bei Transaktionen direkt die VNeID-Identifikationsnummer.
Darüber hinaus enthält der Entwurf Bestimmungen, die die Online-Einreichung von Anträgen über das National Public Service Portal oder das State Bank Public Service Portal ermöglichen.
Um Genauigkeit und Datenintegrität zu gewährleisten, muss das Dossier digitalisiert werden. Der Einreicher kann direkt mit einer digitalen Signatur unterschreiben oder eine unterschriebene Papierkopie einscannen. Dies steht im Einklang mit der Politik der Förderung von Online-Diensten im öffentlichen Dienst gemäß Resolution 66 der Regierung .
Neben Verfahrensreformen enthält der Entwurf auch zahlreiche technische Regelungen für die Aufnahme von Auslandskrediten und die Rückzahlung von Schulden. Insbesondere erlaubt er die Nutzung von Kredit- und Schuldentilgungskonten in vietnamesischen Dong, um in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen Kapital abzuheben oder Schulden zurückzuzahlen. Dies gilt auch für Kredite, die die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen oder deren Registrierungsbestätigungen gelöscht wurden.
Darüber hinaus klärt der Entwurf den Mechanismus zur Anwendung von Wechselkursen bei der Erstellung von Kredit- und Schuldenrückzahlungsberichten. Dabei wird der vom Finanzministerium bekannt gegebene Buchhaltungswechselkurs oder der von der Bank zum Zeitpunkt der Schuldenrückzahlungsverpflichtung notierte Wechselkurs verwendet.
Der Entwurf legt insbesondere klar fest, dass Schuldenerlasse oder -reduzierungen aufgrund der Zahlung des Bürgen im Namen des Kreditnehmers, der Handhabung gesicherter Vermögenswerte oder des Verzichts des Kreditgebers auf Schuldenverpflichtungen nicht als Änderungen des Schuldentilgungsplans gelten. In diesem Fall muss das Unternehmen lediglich die Website aktualisieren, anstatt die Änderungen registrieren zu müssen.
Quelle: https://quangngaitv.vn/tiep-tuc-cai-cach-thu-tuc-trong-quan-ly-ngoai-hoi-vay-tra-no-nuoc-ngoai-6507354.html
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