„Es lässt sich nicht leugnen, dass ein klares Risiko besteht, dass exportierte F-35-Komponenten für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden“, erklärte das Gericht.
Ein F-35-Kampfjet der israelischen Luftwaffe. Foto: Reuters
In einem anderen Verfahren im Januar ordnete der Internationale Gerichtshof, das oberste Gericht der UN, Israel an, Maßnahmen zu ergreifen, um Völkermord im Krieg gegen die Hamas zu verhindern. Das Urteil löste erneute Forderungen von Menschenrechtsgruppen nach einem Verbot von Waffenexporten nach Israel aus.
Der niederländische Fall wurde im Dezember letzten Jahres von mehreren Menschenrechtsorganisationen, darunter dem niederländischen Oxfam-Ableger, angestrengt. „Wir hoffen, dass dieses Urteil das Völkerrecht in anderen Ländern stärkt, sodass auch die Bürger Gazas durch das Völkerrecht geschützt sind“, sagte Michiel Servaes, Direktor von Oxfam Novib, in einer Erklärung.
In seinem ersten Urteil im Dezember ordnete ein untergeordnetes niederländisches Gericht gegenüber der niederländischen Regierung keinen Exportstopp an, obwohl es der Ansicht war, dass die F-35 wahrscheinlich zu einem Verstoß gegen das Kriegsrecht beigetragen habe.
Das niederländische Berufungsgericht erklärte, es sei wahrscheinlich, dass bei Angriffen auf Gaza F-35-Kampfflugzeuge eingesetzt wurden, die zu inakzeptablen zivilen Opfern geführt hätten.
Die Niederlande verfügen über eines der größten US-amerikanischen F-35-Ersatzteillager, von dem aus Teile an anfragende Länder verteilt werden, darunter seit dem 7. Oktober in mindestens einer Lieferung auch an Israel.
Der Vorsitzende Richter Bas Boele sagte, es sei möglich, dass die niederländischen Behörden in Zukunft den Export von F-35-Teilen nach Israel erlauben könnten, allerdings nur unter der strengen Bedingung, dass diese nicht bei Militäroperationen im Gazastreifen eingesetzt würden.
Mai Van (laut Reuters)
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