Am Nachmittag des 11. Januar gab Herr Ngo Hai Duong, Leiter der Abteilung für die Nutzung der Straßenverkehrsinfrastruktur (Verkehrsministerium von Ho-Chi-Minh-Stadt), auf einer Pressekonferenz zu sozioökonomischen Themen in Ho-Chi-Minh-Stadt wichtige Informationen zur Einführung einer vorübergehenden Erhebung von Straßen- und Gehweggebühren bekannt.
Dem Umsetzungsplan zufolge wird die vom Volksrat von Ho-Chi-Minh-Stadt erlassene Resolution über vorübergehende Straßen- und Gehwegnutzungsgebühren ab dem 1. Januar 2024 offiziell in Kraft treten.
Das städtische Verkehrsamt ist mit der Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Nutzung der Fahrbahn, einschließlich Mittelstreifen und Verkehrsinseln auf den von ihm verwalteten Straßen, beauftragt. Die örtlichen Volkskomitees erheben Gebühren für die vorübergehende Nutzung der Fahrbahn und der Gehwege auf den von der Gemeinde verwalteten Straßen.
Die Parkgebühr beträgt 20.000 – 350.000 VND/m²/Monat; die Gebühr für andere Aktivitäten beträgt 20.000 – 100.000 VND. Die vorgeschlagene Gebühr hängt vom durchschnittlichen Grundstückspreis in fünf Gebieten ab.
Laut Ngo Hai Duong besteht das Hauptziel der Umsetzung dieser neuen Resolution darin, zur Wiederherstellung von Ordnung und urbaner Schönheit beizutragen, eine zivilisierte und moderne Stadt aufzubauen und die Verantwortung von Organisationen und Einzelpersonen bei der vorübergehenden Nutzung von Fahrbahnen und Gehwegen zu stärken. Die Mauterhebung soll außerdem die Verkehrsordnung gewährleisten, Fahrbahnen und Gehwege effektiv nutzen und für Öffentlichkeit, Transparenz und die Angemessenheit der Sehenswürdigkeiten von Ho-Chi-Minh-Stadt sorgen.
Zusätzlich zu den oben genannten Funktionen werden Bürgersteige gemäß Beschluss 32 des Volkskomitees von Ho-Chi-Minh-Stadt auch für andere Zwecke genutzt. Die vorübergehende Nutzung der Fahrbahn und des Bürgersteigs muss jedoch von den zuständigen Behörden durch einen Nutzungsplan genehmigt werden. Außerdem müssen gemäß den Vorschriften Nutzungsgebühren erhoben und bezahlt werden.
Derzeit prüfen die Bezirke die Liste der Straßen, auf denen vorübergehend Mautgebühren für nicht verkehrsbezogene Zwecke erhoben werden können. Gleichzeitig holen die Kommunen die Stellungnahmen der zuständigen Stellen ein, bevor sie die Liste veröffentlichen, sie im Januar öffentlich bekannt geben und die Lizenzierung und Genehmigung der Mauterhebungspläne organisieren.
Laut dem Vertreter des Volkskomitees des dritten Bezirks wurden auf vielen Gehwegen in der Gegend bereits selbstverwaltete Motorradparkplätze markiert, um Fußgängern Platz auf den Gehwegen zu bieten und so die chaotische und unordentliche Situation zu überwinden. Wenn es klare gesetzliche Regelungen gibt, haben die Menschen auch Verständnis und arbeiten mit den lokalen Behörden zusammen, um die Gehwege geordneter zu nutzen.
Derzeit hat das Volkskomitee des dritten Bezirks eine Liste mit 36 Straßen zusammengestellt, die über Bürgersteige verfügen und die Bedingungen für gewerbliche Dienstleistungen und Handel erfüllen. Außerdem gibt es gebührenpflichtige und gebührenfreie Parkplätze für Zweiräder. Außerdem wurden 12 Bezirke damit beauftragt, Versammlungen zu organisieren, bei denen die Bürger Kommentare und Feedback abgeben und die Liste anschließend veröffentlichen und öffentlich aushängen können.
Dieser Bezirk hat außerdem eine Reihe von Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Genehmigungen zur vorübergehenden Nutzung von Teilen der Fahrbahn und des Gehwegs herausgegeben und veröffentlicht, die von den Bürgern beantragt werden können (Genehmigungsantrag einreichen und Gebühr beim Bezirk entrichten).
Gleichzeitig schlägt der Bezirk vor, dass die Stadt den Gemeinden klarere Anweisungen zum Gebührenerhebungsprozess und zu den Haushaltszahlungskonten gibt, und empfiehlt die Einrichtung einer IT-Anwendung, um die Gebührenerhebung transparenter, öffentlicher, einfacher und effektiver zu gestalten.
Unterdessen plant das Volkskomitee des 5. Bezirks, die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Nutzung von Straßen und Gehwegen am 1. März zu synchronisieren. Die Volkskomitees der Bezirke werden die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Nutzung von Gehwegen auf den vom Bezirk verwalteten Straßen organisieren (in Fällen, in denen die Organisation als Geschäftsstandort für Dienstleistungen oder Warenhandel fungiert, ohne eine vorübergehende Nutzungsgenehmigung ausstellen zu müssen).
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