Fälle, in denen keine Einkommensteuerabrechnung erforderlich ist

Gemäß Klausel 6, Artikel 8 des Dekrets Nr. 126/2020/ND-CP, in dem eine Reihe von Artikeln des Steuerverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, gibt es einige Fälle, in denen Einzelpersonen keine endgültige Einkommensteuererklärung abgeben müssen, darunter:

- Personen, die keine zusätzliche Steuer zu zahlen haben oder nach der jährlichen Abrechnung eine zusätzliche Einkommensteuer von 50.000 VND oder weniger zu zahlen haben oder deren Einkommensteuer weniger als die vorläufig gezahlte Steuer beträgt, ohne im nächsten Steuererklärungszeitraum eine Steuerrückerstattung oder einen Ausgleich zu beantragen, sind nicht verpflichtet, persönliche Einkommensteuer zu entrichten.

- Personen mit Einkünften aus Gehalt, Lohn und Arbeitsverträgen von mindestens drei Monaten bei einer Einheit und gleichzeitig unregelmäßigen Einkünften an anderen Orten mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von nicht mehr als 10 Millionen VND im Jahr, von denen eine persönliche Einkommensteuer von 10 % abgezogen wurde, müssen, sofern kein Antrag gestellt wird, keine endgültige Steuer auf dieses Einkommen abführen.

- Bei Personen, deren Arbeitgeber eine Lebensversicherung (ausgenommen freiwillige Rentenversicherung) oder eine andere nicht obligatorische Versicherung mit angesammelten Versicherungsprämien abschließt, für die der Arbeitgeber oder die Versicherungsgesellschaft eine Einkommensteuer von 10 % auf den Versicherungsprämienbetrag abgezogen hat, der dem vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erworbenen oder eingezahlten Anteil entspricht, muss der Arbeitnehmer für diesen Teil des Einkommens keine Einkommensteuer abschließen.

Fälle der direkten oder autorisierten Einkommensteuerabrechnung

- Ansässige Personen mit Gehalts- und Lohneinkünften aus zwei oder mehr Orten, die jedoch die Bedingungen für eine autorisierte Abrechnung gemäß den Vorschriften nicht erfüllen, müssen ihre Einkommensteuer direkt bei der Steuerbehörde erklären und abrechnen, wenn zusätzliche Steuern zu zahlen sind oder zu viel Steuern gezahlt wurden, und im nächsten Steuererklärungszeitraum eine Rückerstattung oder Verrechnung beantragen.

Einzelpersonen sind zur Steuerbegleichung berechtigt, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen aus unregelmäßigen Einkünften aus anderen Quellen mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von nicht mehr als 10 Millionen VND im Jahr besteht und von ihnen eine persönliche Einkommensteuer von 10 % abgezogen wurde und die Einzelperson für dieses Einkommen keine Steuerbegleichung beantragt.

- Ausländische Personen, deren Arbeitsvertrag in Vietnam beendet wurde, müssen vor ihrer Ausreise aus dem Land ihre Steuern bei der Steuerbehörde erklären und abrechnen.

Falls eine natürliche Person die Steuerabrechnung mit der Steuerbehörde noch nicht abgeschlossen hat, muss sie die einkommenszahlende Organisation oder eine andere Organisation oder Person ermächtigen, die Steuer gemäß den Vorschriften zur Steuerabrechnung für natürliche Personen abzurechnen. Erhält die einkommenszahlende Organisation oder eine andere Organisation oder Person die Ermächtigung zur Steuerabrechnung, ist sie für die zusätzlich zu zahlende Einkommensteuer verantwortlich oder erhält die zu viel gezahlte Steuer erstattet.

- Ansässige Personen mit Gehalts- und Lohneinkommen, die aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Krankheiten, die ihre Fähigkeit zur Zahlung von Steuern beeinträchtigen, Anspruch auf Steuerermäßigung haben, dürfen Organisationen oder Einzelpersonen, die Einkommen zahlen, nicht ermächtigen, in ihrem Namen Steuerabrechnungen vorzunehmen, sondern müssen die Steuern gemäß den Vorschriften direkt bei den Steuerbehörden erklären und abrechnen.