Fälle, die einer erneuten Prüfung bedürfen
Gemäß Rundschreiben 12/2017/TT-BGTVT des Verkehrsministeriums müssen Personen mit einem Führerschein in den folgenden Fällen die Prüfung wiederholen, wenn sie eine neue Fahrerlaubnis erhalten möchten.
Personen, deren Führerschein seit 3 Monaten bis weniger als 1 Jahr ab dem Ablaufdatum abgelaufen ist, müssen die Theorieprüfung wiederholen, um den Führerschein erneut zu erhalten.
Wenn der Führerschein seit dem Ablaufdatum 1 Jahr oder länger abgelaufen ist, müssen sowohl die Theorie- als auch die Praxisprüfungen erneut absolviert werden, um den Führerschein erneut auszustellen.
Falls der Führerschein verloren gegangen ist, aber seit 3 Monaten oder länger abgelaufen ist, in den Aufzeichnungen der Prüfungsverwaltungsbehörde aufgeführt ist und derzeit nicht von den zuständigen Behörden beschlagnahmt oder bearbeitet wird, müssen nach 2 Monaten ab dem Datum der Einreichung eines vollständigen und gültigen Antrags gemäß den Vorschriften die folgenden Inhalte erneut geprüft werden: Bei einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten bis weniger als 1 Jahr muss die Theorie erneut geprüft werden, bei einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr oder länger müssen sowohl die Theorie als auch die Praxis erneut geprüft werden.
Bei Verlust des Führerscheins, dessen Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist oder dessen Gültigkeit weniger als 3 Monate beträgt, wird eine Neuausstellung des Führerscheins geprüft.
Führerschein image1.jpg
Unterlagen für Wiederholungskandidaten:
a) Antrag auf Neuausstellung der Fahrerlaubnis (gemäß vorgeschriebenem Formular).
b) Eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
c) Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einer zuständigen medizinischen Einrichtung, wie vorgeschrieben.
d) Originaldokumente zum verlorenen Führerschein (bei Verlust des Führerscheins sind noch Originaldokumente vorhanden).
e) Originaldokumente, die mit dem entzogenen Führerschein übereinstimmen (im Falle eines entzogenen Führerscheins und Originaldokumenten).
g) Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis (im Falle des Entzugs der Fahrerlaubnis).
h) Bescheinigung über den Abschluss des Kurses zum Straßenverkehrsrecht und zur Fahrethik einer qualifizierten Fahrschule (bei Entzug der Fahrerlaubnis).
Im Falle einer Neuausstellung des Führerscheins enthält der Antrag:
a) Antrag auf Neuausstellung des Führerscheins gemäß dem in Anhang 19 vorgeschriebenen Formular, herausgegeben mit Rundschreiben 12/2017/TT-BGTVT.
b) Originaldokumente, die mit dem Führerschein übereinstimmen (sofern vorhanden).
c) Gesundheitszeugnis des Fahrers, ausgestellt von einer zuständigen medizinischen Einrichtung gemäß den Vorschriften, außer im Fall der Neuausstellung eines unbefristeten Führerscheins für die Klassen A1, A2, A3;
d) Eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Bürgerausweises oder Reisepasses mit der Personalausweisnummer oder Bürgerausweisnummer (für Vietnamesen) oder eines gültigen Reisepasses (für Ausländer und im Ausland lebende Vietnamesen).
Wenn der Fahrer zur Durchführung des Verfahrens zur Neuausstellung eines Führerscheins bei der vietnamesischen Straßenverwaltung oder dem Verkehrsministerium kommt, muss er einen Satz Dokumente vorlegen, persönlich ein Foto machen und die Originalkopien der oben genannten Dokumente (mit Ausnahme der bereits gesendeten Originale) zum Vergleich vorlegen.
Wenn nach Ablauf von zwei Monaten ab dem Datum der Einreichung aller Dokumente, der Aufnahme von Fotos und der Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren nicht festgestellt wird, dass der Führerschein von den zuständigen Behörden beschlagnahmt oder bearbeitet wurde, und der Name in den Unterlagen der Prüfungsverwaltungsbehörde steht, wird der Führerschein neu ausgestellt.
CHAU THU
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)