Am 8. August 2023 erließ das Innenministerium das Rundschreiben 12/2023/TT-BNV, mit dem eine Reihe von Rundschreiben des Innenministers aufgehoben wurden, die die Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten, die Beförderung von Beamten, die Beförderung von öffentlichen Angestellten und die Umsetzung von Vertragsregelungen für bestimmte Arten von Arbeit in staatlichen Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienststellen regelten.
Konkret geht es um die Abschaffung der folgenden 10 Rundschreiben:
1- Rundschreiben Nr. 13/2010/TT-BNV des Innenministers vom 30. Dezember 2010 mit einer Reihe von Artikeln zur Einstellung und Beförderung von Beamten aus dem Regierungserlass Nr. 24/2010/ND-CP vom 15. März 2010 zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten.
2 – Rundschreiben Nr. 05/2012/TT-BNV des Innenministers vom 24. Oktober 2012 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 13/2010/TT-BNV des Innenministers vom 30. Dezember 2010, in dem eine Reihe von Artikeln zur Einstellung und Beförderung von Beamten des Regierungserlasses Nr. 24/2010/ND-CP vom 15. März 2010 zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten detailliert beschrieben werden.
3 – Mit dem Rundschreiben Nr. 06/2013/TT-BNV des Innenministers vom 17. Juli 2013 wird Artikel 19 des Rundschreibens Nr. 13/2010/TT-BNV des Innenministers vom 30. Dezember 2010 aufgehoben, in dem eine Reihe von Artikeln zur Einstellung und Beförderung von Beamten aus dem Regierungserlass Nr. 24/2010/ND-CP vom 15. März 2010 zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten aufgeführt sind.
4 – Rundschreiben Nr. 03/2015/TT-BNV des Innenministers vom 10. März 2015 zur Änderung und Ergänzung von Artikel 9 des Rundschreibens Nr. 13/2010/TT-BNV des Innenministers vom 30. Dezember 2010, in dem eine Reihe von Artikeln zur Einstellung und Beförderung von Beamten aus dem Regierungserlass Nr. 24/2010/ND-CP vom 15. März 2010 zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten aufgeführt werden.
5 – Rundschreiben Nr. 05/2017/TT-BNV des Innenministers vom 15. August 2017 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 11/2014/TT-BNV vom 9. Oktober 2014 und des Rundschreibens Nr. 13/2010/TT-BNV des Innenministers vom 30. Dezember 2010 zu Berufsstandards, Ernennung von Dienstgraden und Gehaltseinstufungen für Verwaltungsbeamte und Organisation von Beförderungsprüfungen für Beamte.
6- Rundschreiben Nr. 12/2012/TT-BNV des Innenministers vom 18. Dezember 2012 zur Regelung von Berufsbezeichnungen und Änderungen von Berufsbezeichnungen für Beamte.
7 – Rundschreiben Nr. 15/2012/TT-BNV des Innenministers vom 25. Dezember 2012 mit Leitlinien zur Einstellung, Unterzeichnung von Arbeitsverträgen und Entschädigung für Schulungs- und Entwicklungskosten für Beamte.
8 – Rundschreiben Nr. 04/2015/TT-BNV des Innenministers vom 31. August 2015 zur Änderung und Ergänzung von Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 15/2012/TT-BNV des Innenministers vom 25. Dezember 2012 mit Leitlinien zur Einstellung, Unterzeichnung von Arbeitsverträgen und Entschädigung für Schulungs- und Entwicklungskosten für Beamte.
9 – Rundschreiben Nr. 15/2001/TT-BTCCBCP vom 11. April 2001 des Ministers, Leiter des Regierungsausschusses für Organisation und Personal (jetzt Innenminister), zur Anleitung der Umsetzung des Regierungserlasses Nr. 68/2000/ND-CP vom 17. November 2000 zur Umsetzung des Vertragssystems für bestimmte Arten von Arbeit in staatlichen Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienstleistungseinheiten.
10 – Rundschreiben Nr. 03/2019/TT-BNV des Innenministers vom 14. Mai 2019 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Vorschriften zur Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten, zur Beförderung von Beamten im öffentlichen Dienst, zur Beförderung von Berufsbezeichnungen öffentlicher Angestellter und zur Umsetzung von Vertragsregelungen für bestimmte Arten von Arbeit in staatlichen Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienststellen.
Das Rundschreiben 12/2023/TT-BNV tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
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