Kinhtedothi – Das Volkskomitee von Hanoi hat den Beschluss Nr. 62/2024/QD-UBND zur Regelung des Prozentsatzes (%) zur Berechnung des Pachtpreises für Grundstücke, des Prozentsatzes (%), der für Grundstücke für unterirdische Bauten erhoben wird, und des Prozentsatzes (%), der für Grundstücke mit Wasseroberfläche in Hanoi erhoben wird, erlassen.
Dementsprechend beträgt der Prozentsatz (%) für die Berechnung des jährlichen Grundstücksmietpreises 2 % des Grundstückspreises für die Berechnung des Grundstücksmietpreises in Fällen, in denen der Zweck der Nutzung des gemieteten Grundstücks die Errichtung von Geschäftsräumen im Handels- und Dienstleistungssektor ist (ausgenommen Fälle der Anmietung von Grundstücken zu Marktzwecken); Anmietung von Grundstücken für die unterirdische Baufläche, die die oberirdische Fläche übersteigt, die an den unterirdischen Teil der oberirdischen Baufläche angrenzt, zum Parken auf dem Gelände eines Mehrfamilienhauses oder in einem gemischt genutzten Büro-, Handels- und Dienstleistungsgebäude und Wohnmehrfamilienhaus (Grundstück für den Bau eines erweiterten Kellers).
Falls der Zweck der Nutzung des gepachteten Grundstücks als Hauptsitz oder unabhängiges Büro (nicht an ein Produktions- oder Geschäftsgebäude angeschlossen) besteht: Der Prozentsatz (%) für die Berechnung des jährlichen Grundstücksmietpreises beträgt 1,4 % des Grundstückspreises für die Berechnung der Grundstücksmiete.
Im Falle einer Grundstückspacht durch die zuständige Behörde zum Bau von Infrastruktur zur Übertragung oder zur Pacht von Grundstücken mit Infrastruktur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (ausgenommen die Pacht von an das Grundstück gebundenen Vermögenswerten); Grundstückspacht für interne Straßen, Blumengärten, die Wohngebäude in städtischen Gebieten bedienen (nicht für gewerbliche Dienstleistungen genutzt); Grundstückspacht für Marktzwecke; Grundstückspacht für die Fläche von unterirdischen Bauten, die die oberirdische Fläche übersteigt, die an den unterirdischen Teil der oberirdischen Bauten angeschlossen ist, zum Parken auf dem Gelände von Wohngebäuden oder in gemischt genutzten Büro-, gewerblichen Dienstleistungs- und Wohngebäuden (Grundstück zum Bau eines erweiterten Kellers): Der Prozentsatz (%) zur Berechnung des jährlichen Grundstücksmietpreises beträgt 1 % des Grundstückspreises.
Im Falle der Aufnahme in die Liste der investitionsfördernden Industrien und Gewerbe; der speziellen investitionsfördernden Industrien und Gewerbe, der Gebiete mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, der Gebiete mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen muss die Umsetzung den Bestimmungen des Investitionsgesetzes entsprechen; Land, das für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und aquakulturelle Produktionszwecke genutzt wird: Der Prozentsatz (%) zur Berechnung des jährlichen Landmietpreises beträgt 0,5 %.
Für unterirdische Anlagen, die für Parkplätze und technische Infrastrukturzwecke genutzt werden: Bei Grundstückspacht mit jährlicher Pachtzahlung: Der Pachtpreis beträgt 10 % des Pachtpreises für oberirdische Grundstücke bei der Form der Grundstückspacht mit jährlicher Pachtzahlung für denselben Nutzungszweck. Bei Grundstückspacht mit einmaliger Pachtzahlung für die gesamte Pachtdauer: Der Pachtpreis beträgt 10 % des Pachtpreises für oberirdische Grundstücke bei der Form der Grundstückspacht mit einmaliger Pachtzahlung für die gesamte Pachtdauer bei demselben Nutzungszweck und derselben Nutzungsdauer.
Für unterirdische Arbeiten, die für andere Zwecke genutzt werden: Bei Pacht mit jährlicher Pachtzahlung: Der Pachtpreis beträgt 30 % des Pachtpreises für oberirdische Grundstücke bei Pacht mit jährlicher Pachtzahlung für denselben Nutzungszweck. Bei Pacht mit einmaliger Pachtzahlung für die gesamte Pachtdauer beträgt der Pachtpreis 30 % des Pachtpreises für oberirdische Grundstücke bei Pacht mit einmaliger Pachtzahlung für die gesamte Pachtdauer mit demselben Nutzungszweck und derselben Nutzungsdauer.
Für die Grundstücksfläche mit Wasseroberfläche wird der jährliche Grundstücksmietpreis, der einmalige Grundstücksmietpreis für die gesamte Mietdauer mit 50 % des jährlichen Grundstücksmietpreises oder des einmaligen Grundstücksmietpreises für die gesamte Mietdauer des an die Grundstücksfläche angrenzenden Grundstückstyps berechnet, unter der Annahme, dass der gleiche Nutzungszweck und die gleiche Nutzungsdauer wie bei der Grundstücksfläche mit Wasseroberfläche vorliegen.
Bei Grundstückspachtverträgen, Grundstückspachtverträgen mit Wasseroberfläche und Grundstückspachtverträgen für unterirdische Bauten vor dem Inkrafttreten dieser Entscheidung und während der Stabilisierungsphase des Grundstückspachtpreises wird der Grundstückspachtpreis bis zum Ende der Stabilisierungsphase stabilisiert.
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/tu-1-11-2024-quy-dinh-muc-ty-le-phan-tram-de-tinh-don-gia-thue-dat.html
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