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Ab dem 1. August dürfen Investoren beim Wohnungskauf keine Anzahlungen mehr verlangen, die 5 Prozent des Verkaufspreises übersteigen.

Công LuậnCông Luận11/07/2024

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Gemäß Klausel 5, Artikel 23 des Gesetzes über Immobiliengeschäfte 2023 dürfen Investoren in Immobilienprojekte nur dann Anzahlungen von höchstens 5 % des Verkaufspreises, des Mietkaufpreises von Häusern, Bauarbeiten und der Baugrundfläche bei Bauarbeiten verlangen, wenn sie alle Voraussetzungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit gemäß den Vorschriften erfüllen, wie z. B. eine Baugenehmigung, eine Mitteilung über den Baubeginn, Dokumente zu Landnutzungsrechten, Hauseigentumsrechten und andere mit dem Grundstück verbundene Vermögenswerte …

Aus der Anzahlungsvereinbarung müssen der Verkaufspreis, der Mietkaufpreis des Hauses, das Bauvorhaben und die Grundfläche des Bauvorhabens klar hervorgehen.

Von 18 bis 2020 dürfen Investoren kein Geld aus dem Kauf von Wohnungen über 5 Einheiten sammeln, Bild 1

Ab dem 1. August dürfen Investoren beim Wohnungskauf keine Anzahlungen mehr verlangen, die 5 Prozent des Verkaufspreises übersteigen. (Foto: ST)

Neben der Regelung, dass die Anzahlung 5 % des Verkaufspreises nicht übersteigen darf, enthält Artikel 25 des Gesetzes über Immobiliengeschäfte von 2023 auch Regelungen zur Zahlung beim Kauf und Verkauf sowie zur Vermietung von Häusern auf dem Papier.

Demnach leisten die Parteien Ratenzahlungen, wobei die erste Rate 30 % des Vertragsbetrags einschließlich der Anzahlung nicht übersteigen darf (die alte Regelung sieht keine Anzahlung vor).

Nachzahlungen müssen sich nach dem Baufortschritt richten, dürfen jedoch 70 % des Auftragswertes nicht übersteigen, wenn Haus, Bauleistung und Wohnfläche im Bau nicht übergeben sind.

Somit wurde im Vergleich zu den alten Regelungen durch das Immobiliengesetz von 2023 für den Käufer die Grundlage der Baugrundfläche im Projekt hinzugefügt.

Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine ausländische Kapitalgesellschaft, darf die Zahlung 50 % des Vertragswerts nicht übersteigen. Hat der Käufer oder Mietkäufer kein Red Book/Pink Book erhalten, darf er nicht mehr als 95 % des Vertragswerts einziehen. Der Restbetrag wird ausgezahlt, sobald dem Käufer ein Pink Book gewährt wird.

Gleichzeitig werden mit dem neuen Gesetz im Vergleich zum Immobiliengesetz von 2014 Regelungen zu Mietkauf- und Bauflächenzahlungen bei zukünftigen Projekten eingeführt.

Auch in diesem Fall erfolgt die Zahlung in Raten, wobei die erste Rate maximal 30 % des Auftragswertes inklusive Anzahlung betragen darf.

Die weiteren Zahlungen müssen sich nach dem Baufortschritt bis zur Übergabe des Hauses und des Baugrundstücks richten, die Gesamtvorauszahlung darf jedoch 50 % des Wertes des zukünftigen Mietkaufvertrags nicht übersteigen. Der verbleibende Betrag wird als Miete berechnet, die innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist an den Vermieter zu zahlen ist.

Die Anzahlung ist der erste Schritt im Kauf- und Verkaufsprozess und wird vor Vertragsunterzeichnung durchgeführt. Das geltende Recht sieht keine spezifischen Regelungen für Anzahlungen für zukünftige Immobilienkäufe und -verkäufe vor. Nach den neuen Vorschriften wird die Anzahlung für den Kauf und Verkauf von Häusern auf dem Papier verschärft, um zu vermeiden, dass eine zu hohe Anzahlung erhoben wird, was zu betrügerischem Verhalten und damit zu Schäden für den Käufer führen kann.


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Quelle: https://www.congluan.vn/tu-1-8-chu-dau-tu-khong-duoc-phep-thu-tien-coc-mua-can-ho-qua-5-gia-ban-post302981.html

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