
Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade das Rundschreiben Nr. 39/2025/TT-BCT herausgegeben, in dem die Höchstgrenze für den Wert von Waren und Dienstleistungen, die für Werbezwecke verwendet werden, sowie die maximale Rabatthöhe für Waren und Dienstleistungen, die Händler bei Werbeaktivitäten gewähren dürfen (gemäß vereinfachten Verfahren), festgelegt sind.
Demnach darf ab dem 1. Juli der für die Aktion verwendete Materialwert einer Waren- oder Dienstleistungseinheit 50 % des Verkaufspreises unmittelbar vor dem Aktionszeitraum nicht überschreiten.
Der maximale Rabatt für Aktionswaren und -dienstleistungen darf 50 % des Preises der Waren und Dienstleistungen unmittelbar vor dem Aktionszeitraum nicht überschreiten.
Bei der Organisation eines konzentrierten Werbeprogramms beträgt die Höchstgrenze für den Wert der für die Werbung verwendeten Waren und Dienstleistungen 100 %.
Die Höchstgrenze für den Wert von Waren und Dienstleistungen, die für eine 100-prozentige Förderung verwendet werden, gilt auch für Werbemaßnahmen im Rahmen von Handelsförderungsprogrammen und -maßnahmen, die von den zuständigen Zentralbehörden beschlossen werden.
Die maximale Rabattgrenze gilt nicht bei der Förderung von Rabatten auf Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Preisstabilisierungspolitik des Staates, auf frische Lebensmittel sowie auf Waren und Dienstleistungen im Falle einer Insolvenz, Auflösung oder Änderung des Standorts, der Produktion oder des Geschäftsbereichs eines Unternehmens.
Dieses Rundschreiben tritt am 1. Juli in Kraft und gilt für alle produzierenden und handelnden Unternehmen sowie für Organisationen mit Handelsförderungsaktivitäten. Werbemaßnahmen, die vor dem 1. Juli durchgeführt wurden, werden bis zum Ende des Programmzeitraums gemäß den alten Bestimmungen fortgesetzt.
Quelle: https://hanoimoi.vn/tu-ngay-1-7-doanh-nghiep-khong-duoc-khuyen-mai-tren-50-gia-ban-706534.html
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