
Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade das Rundschreiben Nr. 39/2025/TT-BCT herausgegeben, in dem die Höchstgrenze für den Wert von Waren und Dienstleistungen, die für Werbezwecke verwendet werden, sowie die maximale Rabatthöhe für Werbewaren und -dienstleistungen festgelegt sind, die Händler bei Werbeaktivitäten gewähren dürfen (gemäß vereinfachten Verfahren).
Demnach darf ab dem 1. Juli der für die Aktion verwendete Materialwert einer Waren- oder Dienstleistungseinheit 50 % des Verkaufspreises unmittelbar vor dem Aktionszeitraum nicht überschreiten.
Der maximale Rabatt auf Aktionswaren und -dienstleistungen darf 50 % des Preises der Waren und Dienstleistungen unmittelbar vor dem Aktionszeitraum nicht überschreiten.
Bei der Organisation eines konzentrierten Werbeprogramms beträgt die Höchstgrenze für den Wert der für die Werbung verwendeten Waren und Dienstleistungen 100 %.
Die Höchstgrenze für den Wert von Waren und Dienstleistungen, die für eine 100-prozentige Förderung verwendet werden, gilt auch für Werbemaßnahmen im Rahmen von Handelsförderungsprogrammen und -maßnahmen, die von den zuständigen Zentralbehörden beschlossen werden.
Die maximale Rabattgrenze gilt nicht bei der Förderung von Rabatten auf Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Preisstabilisierungspolitik des Staates, auf frische Lebensmittel sowie auf Waren und Dienstleistungen im Falle einer Insolvenz, Auflösung oder Änderung des Standorts, der Produktion oder des Geschäftsbereichs eines Unternehmens.
Dieses Rundschreiben tritt am 1. Juli in Kraft und gilt für alle Hersteller, Händler und Organisationen, die Handelsförderungsmaßnahmen durchführen. Für vor dem 1. Juli durchgeführte Werbemaßnahmen gelten bis zum Ende des Programmzeitraums die alten Regelungen.
Quelle: https://hanoimoi.vn/tu-ngay-1-7-doanh-nghiep-khong-duoc-khuyen-mai-tren-50-gia-ban-706534.html
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