Darf die Verkehrspolizei ab dem 15. September Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstoßen? |
Darf die Verkehrspolizei ab dem 15. September Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten, sofern keine Verstöße vorliegen?
Gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 16 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA dürfen Verkehrspolizisten, die planmäßig Patrouillen- und Kontrollaufgaben durchführen, Fahrzeuge in folgenden Fällen zur Kontrolle anhalten:
(1) Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften und andere Rechtsverstöße direkt oder durch professionelle technische Geräte und Mittel festzustellen und zu erfassen;
(2) Umsetzung von Anordnungen und Plänen zur allgemeinen Kontrolle von Fahrzeugen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr und der öffentlichen Ordnung; Durchführung von Plänen und Plänen zur Patrouille, Kontrolle und Behandlung von Verstößen nach thematischen Gesichtspunkten zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr und der öffentlichen Ordnung, die von den zuständigen Behörden erlassen werden;
(3) Es liegt ein schriftlicher Antrag des Leiters oder des stellvertretenden Leiters der Ermittlungsbehörde vor; ein schriftlicher Antrag einer zuständigen Behörde, ein Fahrzeug zur Kontrolle anzuhalten, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, Verbrechen zu bekämpfen und zu verhindern, Naturkatastrophen, Brände und Explosionen zu verhindern und zu bekämpfen, Epidemien zu verhindern und zu bekämpfen sowie Rettungs- und Bergungsarbeiten und andere Gesetzesverstöße durchzuführen. Der schriftliche Antrag muss den Zeitpunkt, die Route, das zur Kontrolle anzuhaltende Fahrzeug, die Handhabung und die beteiligten Kräfte genau angeben;
(4) Es liegen Berichte, Überlegungen, Empfehlungen und Anzeigen von Organisationen und Einzelpersonen über rechtswidrige Handlungen von Personen und Fahrzeugen vor, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Aufgrund der oben genannten Vorschriften ist es der Verkehrspolizei weiterhin gestattet, Fahrzeuge zur Kontrolle anzuhalten, auch wenn in den Fällen (2) und (3) keine Verstöße gegen die Vorschriften vorliegen.
Anforderungen, wenn die Verkehrspolizei Fahrzeuge zur Kontrolle anhält
(i) Das Anhalten und Steuern von Fahrzeugen muss die folgenden Anforderungen gewährleisten:
- Sicher, gesetzeskonform und ohne Behinderung des Verkehrs;
- Beim Anhalten eines Fahrzeugs ist eine Kontrolle und die Behandlung etwaiger Verstöße gemäß den Vorschriften erforderlich.
(ii) Beim Anhalten oder Kontrollieren an einer Stelle einer Verkehrsstraße, an einer Verkehrspolizeistation, müssen Anforderung (i) und die folgenden Anforderungen sichergestellt werden:
- Platzieren Sie Barrieren mit konischen Pfosten oder Seilen, die entlang der Straße im Straßenabschnitt, in der Fahrspur in der Nähe des Bordsteins oder des Gehwegs gespannt sind, um einen Bereich zu bilden, in dem die Verkehrsordnung und -sicherheit gemäß den Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Umsetzung der Demokratie bei der Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit gewährleistet wird.
Setzen Sie je nach tatsächlicher Situation und den Merkmalen des Verkehrsweges die entsprechende Länge der Barriere ein, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Der Bereich zur Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit muss den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderer relevanter Gesetze entsprechen. Er muss über ausreichend Platz verfügen, um professionelle technische Ausrüstung und Mittel bereitzustellen und zu installieren sowie Verstöße zu kontrollieren und zu behandeln. Je nach der tatsächlichen Situation im Kontrollbereich und dem Kontrollthema können Verkehrspolizisten eingesetzt werden, um den Verkehr zu leiten und zu regeln und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
(iii) Beim Anhalten und Steuern von Fahrzeugen auf der Autobahn müssen die Anforderungen (i), (ii) und die folgenden Anforderungen gewährleistet sein:
- Bei Kontrollen an einer Stelle ist das Anhalten zur Kontrolle und zur Ahndung von Verstößen nur an folgenden Stellen gestattet: Mautstellenbereich, Startpunkt und Endpunkt der Autobahn;
- Bei Streifenfahrten ist es der mobilen Kontrolle nur in folgenden Fällen gestattet, Fahrzeuge auf dem Standstreifen zur Kontrolle und Behandlung von Verstößen anzuhalten:
+ Erkennen schwerwiegender Verstöße gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit, die eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen; Koordinierung der Kriminalitätsbekämpfung;
+ Verhütung von Naturkatastrophen, Bränden und Explosionen; Rettung;
+ Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen auf der Autobahn melden, anprangern und reflektieren;
+ Erkennen von Fahrzeugen, die auf der Autobahn illegal halten oder parken.
Nach der Klärung des Vorfalls müssen die Pfähle, Seile und Schilder sofort entfernt und verlegt werden;
- Stellen Sie das Schild Nummer 245a „Langsam fahren“ oder das Schild Nummer 245b (für internationale Routen) vor dem Verkehrspolizeiteam in Richtung des Verkehrs auf, der gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrszeichengesetzes geregelt werden muss.
(Klausel 2, 3, 4, Artikel 16, Rundschreiben 32/2023/TT-BCA)
Rundschreiben 32/2023/TT-BCA tritt am 15. September 2023 in Kraft.
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