Darf die Verkehrspolizei ab dem 15. September Fahrzeuge anhalten und kontrollieren, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstoßen? |
Darf die Verkehrspolizei ab dem 15. September Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten, sofern keine Verstöße vorliegen?
Gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 16 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA dürfen Verkehrspolizisten, die planmäßig Patrouillen- und Kontrollaufgaben durchführen, Fahrzeuge in folgenden Fällen zur Kontrolle anhalten:
(1) Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften und andere Rechtsverstöße direkt oder durch professionelle technische Mittel und Geräte festzustellen und zu erfassen;
(2) Umsetzung von Anordnungen und Plänen zur allgemeinen Kontrolle von Fahrzeugen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr und der öffentlichen Ordnung; von den zuständigen Behörden herausgegebene Pläne zur Patrouille, Kontrolle und Behandlung von Verstößen nach thematischen Gesichtspunkten zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr und der öffentlichen Ordnung;
(3) Es liegt ein schriftlicher Antrag des Leiters oder seines Stellvertreters der Ermittlungsbehörde vor; ein schriftlicher Antrag einer jeweils zuständigen Behörde, ein Fahrzeug zur Kontrolle anzuhalten, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, Straftaten zu bekämpfen und zu verhindern, Naturkatastrophen, Brände und Explosionen zu verhindern und zu bekämpfen, Epidemien zu verhindern und zu bekämpfen sowie Rettungs- und andere Gesetzesverstöße durchzuführen. Der schriftliche Antrag muss den Zeitpunkt, die Route, das zur Kontrolle anzuhaltende Fahrzeug, die Handhabung und die beteiligten Kräfte genau angeben;
(4) Es liegen Berichte, Überlegungen, Empfehlungen und Anzeigen von Organisationen und Einzelpersonen über Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen vor, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Aufgrund der oben genannten Vorschriften ist es der Verkehrspolizei weiterhin gestattet, Fahrzeuge zur Kontrolle anzuhalten, auch wenn in den Fällen (2) und (3) keine Verstöße gegen die Vorschriften vorliegen.
Anforderungen, wenn die Verkehrspolizei Fahrzeuge zur Kontrolle anhält
(i) Das Anhalten und Steuern von Fahrzeugen muss die folgenden Anforderungen gewährleisten:
- Sicher, gesetzeskonform und ohne Behinderung des Verkehrs;
- Beim Anhalten eines Fahrzeugs ist eine Kontrolle und die Behandlung etwaiger Verstöße gemäß den Vorschriften erforderlich.
(ii) Beim Anhalten und Kontrollieren an einer Stelle auf einer Verkehrsstraße, bei einer Verkehrspolizeistation, müssen Anforderung (i) und die folgenden Anforderungen sichergestellt werden:
- Platzieren Sie Barrieren mit konischen Pfosten oder Seilen, die entlang der Straße im Straßenabschnitt, in der Fahrspur in der Nähe des Bordsteins oder des Gehwegs gespannt sind, um einen Bereich zu bilden, in dem die Verkehrsordnung und -sicherheit gemäß den Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Umsetzung der Demokratie bei der Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit gewährleistet wird.
Setzen Sie je nach tatsächlicher Situation und den Merkmalen des Verkehrsweges die entsprechende Länge der Barriere ein, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Der Bereich zur Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit muss den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderer relevanter Gesetze entsprechen. Er muss über ausreichend Platz verfügen, um professionelle technische Ausrüstung und Mittel aufzustellen und zu installieren sowie Verstöße zu kontrollieren und zu behandeln. Je nach der tatsächlichen Situation im Kontrollbereich und dem Kontrollthema können Verkehrspolizisten eingesetzt werden, um den Verkehr zu leiten und zu regeln und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
(iii) Beim Anhalten und Steuern von Fahrzeugen auf der Autobahn müssen die Anforderungen (i), (ii) und die folgenden Anforderungen gewährleistet sein:
- Bei Kontrollen an einer Stelle dürfen Fahrzeuge zur Kontrolle und Ahndung von Verstößen nur an folgenden Stellen angehalten werden: Mautstellenbereich, Startpunkt und Endpunkt der Autobahn;
- Bei Streifenfahrten und Verkehrsregelungen dürfen Fahrzeuge zur Kontrolle und Ahndung von Verstößen nur in folgenden Fällen auf dem Standstreifen angehalten werden:
+ Erkennen schwerwiegender Verstöße gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit sowie der Gefahr einer unmittelbaren Verkehrsunsicherheit; Koordinierung der Kriminalitätsbekämpfung;
+ Verhütung von Naturkatastrophen, Bränden und Explosionen; Rettung;
+ Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen auf der Autobahn melden, anprangern und reflektieren;
+ Erkennen Sie Fahrzeuge, die auf der Autobahn illegal anhalten oder parken.
Nach der Behebung des Vorfalls müssen die Markierungen, Seile und Warnschilder unverzüglich entfernt und versetzt werden;
- Stellen Sie das Schild Nummer 245a „Langsam fahren“ oder das Schild Nummer 245b (für internationale Routen) vor dem Verkehrspolizeiteam in Richtung des Verkehrs auf, der gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrszeichengesetzes geregelt werden muss.
(Klausel 2, 3, 4, Artikel 16, Rundschreiben 32/2023/TT-BCA)
Rundschreiben 32/2023/TT-BCA tritt am 15. September 2023 in Kraft.
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