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Dementsprechend werden die Grundsätze für zusätzlichen Unterricht und Lernen gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT umgesetzt. Fälle, in denen zusätzlicher Unterricht und Lernen nicht gestattet sind, werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT umgesetzt. Zusätzlicher Unterricht und Lernen in Schulen werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT umgesetzt. Zusätzlicher Unterricht und Lernen außerhalb der Schule werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT umgesetzt.
Das städtische Volkskomitee beauftragt das Ministerium für Bildung und Ausbildung mit der Leitung, Einführung und Organisation der Umsetzung des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT und dieser Verordnung für Bildungseinrichtungen, Organisationen und damit verbundene Einzelpersonen unter seiner Leitung in der Region sowie mit der Verwaltung der angeschlossenen Bildungseinrichtungen hinsichtlich zusätzlicher Lehr- und Lernaktivitäten.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung organisiert oder koordiniert mit den zuständigen Behörden die Überprüfung der Aktivitäten im Bereich des zusätzlichen Lehrens und Lernens im Verwaltungsbereich. Es geht gemäß seiner Befugnisse vor oder schlägt die zuständigen Behörden zur Behandlung von Verstößen vor. Es ist dem städtischen Volkskomitee für die Verwaltung des zusätzlichen Lehrens und Lernens verantwortlich und berichtet auf Anfrage des städtischen Volkskomitees über die Ergebnisse der Umsetzung der Verwaltung des zusätzlichen Lehrens und Lernens.
Die Volkskomitees der Gemeinden, Bezirke und Sonderzonen verwalten die außerschulischen Lehr- und Lernaktivitäten in ihrem Gebiet. Sie leiten und überwachen die Umsetzung der Vorschriften für außerschulisches Lehren und Lernen und kümmern sich um Verstöße oder empfehlen den zuständigen Behörden entsprechende Maßnahmen. Sie überwachen und kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften zu Arbeitszeiten, Überstunden und gesetzlichen Bestimmungen zu Sicherheit und Ordnung.
Im Falle eines Verstoßes durch Schulen, Nachhilfeeinrichtungen, Organisationen oder Einzelpersonen werden diese je nach Art und Schwere des Verstoßes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Leiter von Behörden, Organisationen und Einheiten, deren Beamte, Staatsbedienstete und öffentliche Angestellte gegen die Bestimmungen zu Nachhilfe und Nachhilfe verstoßen, werden je nach Art und Schwere des Verstoßes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Die Entscheidung tritt am 29. September 2025 in Kraft und ersetzt die Entscheidung Nr. 26/2025/QD-UBND vom 16. April 2025 in der Provinz Quang Nam .
Quelle: https://baodanang.vn/ubnd-cac-xa-phuong-quan-ly-hoat-dong-day-them-hoc-them-tren-dia-ban-3303381.html
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