Steuerbehörde ( Finanzministerium ) – Foto: VGP/HT
Gewährleistung der Kontinuität im Kontext sich ändernder Verwaltungsgrenzen
Führende Vertreter der Steuerbranche erklärten: Nachdem einige Kommunen ihre Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene umorganisiert hatten, was zu Adressänderungen führte, haben die Steuerbehörden gleichzeitig Lösungen eingeführt, um Steuerzahler, insbesondere Unternehmen, Organisationen und Betriebe, bei der Verwendung elektronischer Rechnungen gemäß dem zweistufigen Modell der Kommunalverwaltung zu unterstützen.
Zunächst hat die Steuerbehörde die örtliche Steuerbehörde angewiesen, den Steuerzahler über die aktualisierte Adresse entsprechend dem neuen Verwaltungsbereich zu informieren. Die Informationen werden über offizielle Kanäle wie das elektronische Steuertransaktionskonto des Steuerzahlers, die registrierte E-Mail-Adresse und die eTax Mobile-Anwendung des gesetzlichen Vertreters übermittelt.
Gleichzeitig stellte die Steuerbehörde fest: In einigen Fällen wurde die Adresse auf der elektronischen Rechnung entsprechend dem neuen Verwaltungsbereich aktualisiert, die Adresse auf der Gewerbeanmeldung ist jedoch noch die alte Adresse. In dieser Situation können Steuerzahler die Mitteilungen der Steuerbehörde vollständig nutzen, um Partner oder relevante Behörden zu informieren.
Gleichzeitig hat die Steuerbehörde die Abstimmung mit Medien und Presseagenturen verstärkt, um Fragen im Zusammenhang mit der Angabe von Adressinformationen bei der Verwendung elektronischer Rechnungen gemäß dem neuen Modell zu fördern und zu beantworten.
Zweitens hat die Steuerbehörde mit der Gewerbemeldebehörde abgestimmt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Geschäftsabwicklung zu erleichtern. Die Anweisungen wurden vereinheitlicht: Organisationen, Unternehmen und Gewerbetreibende müssen ihre Gewerbeadressen nicht an neue Verwaltungsgrenzen anpassen. Diese Anweisung ist in der Amtlichen Mitteilung Nr. 4370/BTC-DNTN des Finanzministeriums festgelegt. Die Amtliche Mitteilung Nr. 4370/BTC-DNTN des Finanzministeriums enthält Anweisungen zur Gewerbeanmeldung im Falle einer Änderung der Verwaltungsgrenzen.
Drittens haben die Steuerbehörden regelmäßig und in enger Abstimmung mit Anbietern von E-Rechnungslösungen zusammengearbeitet, um die Software zeitnah zu aktualisieren und sicherzustellen, dass E-Rechnungen die Adressen entsprechend dem neuen Verwaltungsgebiet anzeigen. Dadurch können Steuerzahler bequem und ohne Unterbrechungen oder Probleme Rechnungen ausstellen, während sie ihren Steuerpflichten sowie ihren Produktions- und Geschäftsaktivitäten nachkommen.
Warnung vor falschen Steuerbehörden, Hinweise für Unternehmen zum Datenschutz
Im Zuge der Einführung des zweistufigen Kommunalverwaltungsmodells haben einige Steuerpflichtige die Situation ausgenutzt, um sich als Steuerbehörden auszugeben und gefälschte Informationen per Telefon, E-Mail oder SMS zu versenden, um Organisationen, Unternehmen und Geschäftshaushalte zu betrügen. Um Steuerzahler vor diesem Risiko zu schützen, haben die Steuerbehörden zahlreiche konkrete Empfehlungen herausgegeben.
Zunächst einmal versichert die Steuerbehörde, dass sie von den Steuerzahlern nicht verlangt, ihren Personalausweis, ihre Steuerregistrierungsbescheinigung oder ihre Gewerbeanmeldung vorzulegen, um ihre Informationen gemäß dem zweistufigen Kommunalverwaltungsmodell zu aktualisieren. Die Aktualisierung der Informationen erfolgt intern über die Datenbank, und die Steuerzahler erhalten offizielle Mitteilungen.
Daher müssen Organisationen, Unternehmen und Geschäftshaushalte wachsam sein, dürfen verdächtigen Personen auf keinen Fall Informationen zukommen lassen und dürfen Anweisungen aus inoffiziellen Informationsquellen nicht befolgen.
Wenn das Unternehmen die Adresse entsprechend den neuen Verwaltungsgrenzen in der Gewerbeanmeldung aktualisieren muss, muss es sich direkt an die Gewerbeanmeldungsbehörde wenden, um spezifische Anweisungen gemäß den geltenden Vorschriften zu erhalten. Diese Aktualisierung ist nicht obligatorisch, muss aber den Standardverfahren entsprechen, um Missbrauch zu vermeiden.
Bei Problemen mit elektronischen Rechnungen oder wenn Steuerrichtlinien im Zusammenhang mit Änderungen der Verwaltungsmodelle geklärt werden müssen, werden Steuerzahler gebeten, sich direkt an die Hotline oder Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Steuerbeamten zu wenden, um Unterstützung zu erhalten. Informationen dazu wurden auf dem elektronischen Informationsportal der Steuerbehörde veröffentlicht.
Herr Minh
Quelle: https://baochinhphu.vn/van-hanh-thong-suot-hoa-don-dien-tu-khi-chuyen-mo-hinh-chinh-quyen-dia-phuong-2-cap-102250714184135241.htm
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