Die Fahrzeugzulassungserklärung erfolgt ab dem 15. August 2023 online. (Quelle: TVPL) |
Ab dem 15. August erfolgt die Fahrzeugzulassungserklärung online.
Gemäß Klausel 10, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA erfolgt die Fahrzeugregistrierungserklärung auf dem nationalen öffentlichen Serviceportal oder dem öffentlichen Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit. Fahrzeugbesitzer verwenden den auf dem öffentlichen Serviceportal angegebenen Profilcode, um die Fahrzeugregistrierungsverfahren durchzuführen.
Ist dies aufgrund fehlender elektronischer Daten oder technischer Fehler nicht über das Behördenportal möglich, muss der Fahrzeughalter die Anmeldung und den Vorgang direkt bei der Zulassungsstelle vornehmen.
Ab dem 15. August 2023 erfolgt die Fahrzeugzulassung online über das nationale öffentliche Serviceportal oder das öffentliche Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit. Ist dies nicht möglich, muss der Fahrzeughalter die Anmeldung direkt bei der Fahrzeugzulassungsstelle vornehmen und das Verfahren abschließen.
Hinweise zur Fahrzeuganmeldung ab 15. August
Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt die Fahrzeugzulassungserklärung wie folgt fest:
- Fahrzeughalter melden sich im öffentlichen Serviceportal an und sind dafür verantwortlich, die in der Fahrzeugzulassungserklärung angegebenen Inhalte vollständig anzugeben, zu unterschreiben bzw. zu unterschreiben, ihren vollständigen Namen deutlich anzugeben und (sofern es sich um Agenturen oder Organisationen handelt) abzustempeln.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Fahrzeughalter den Online-Code der Fahrzeugregistrierungsdatei und den Terminplan für die Bearbeitung der Datei, der vom öffentlichen Serviceportal per SMS oder E-Mail-Adresse mitgeteilt wird, um das Fahrzeugregistrierungsverfahren durchzuführen. Geben Sie den Code der Fahrzeugregistrierungsdatei an die Fahrzeugregistrierungsbehörde weiter, um das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Vorschriften durchzuführen. Falls dies nicht über das öffentliche Serviceportal möglich ist, muss der Fahrzeughalter das Fahrzeugregistrierungsformular direkt bei der Fahrzeugregistrierungsbehörde einreichen.
Fahrzeugzulassungsschluss ab 15. August
Die Frist für die Fahrzeugzulassung ist in Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wie folgt festgelegt:
- Ausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung: Nicht mehr als 2 Werktage ab dem Datum des Eingangs der vollständigen und gültigen Dokumente, mit Ausnahme der Fälle der Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, die gemäß den Bestimmungen in Klausel 2, Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA überprüft werden muss.
- Die Frist für die Überprüfung des Verlusts der Fahrzeugzulassungsbescheinigung im Rahmen des Verfahrens zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung beträgt 30 Tage. Der Überprüfungszeitraum ist nicht in der Frist für die Bearbeitung der Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung gemäß Klausel 1, Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA enthalten.
- Erstkennzeichenausgabe: Ausgabe unmittelbar nach Erhalt der gültigen Fahrzeugzulassungsunterlagen.
- Ausstellung und Änderung von Kennzeichen, Neuausstellung von Kennzeichen, Ausstellung von Kennzeichen für versteigerte Fahrzeuge, Neuausstellung von Identifikationskennzeichen: Nicht mehr als 7 Werktage ab Erhalt der vollständigen und gültigen Dokumente.
- Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen, Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen:
+ Bei der Durchführung des gesamten Online-Behördendienstes auf dem Portal für öffentliche Dienste: Nachdem die Person, die das Verfahren durchführt, die vorübergehende Fahrzeugzulassung erklärt oder die Erklärung zur Aufhebung der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens abgegeben und die vorgeschriebene Gebühr (für die vorübergehende Fahrzeugzulassung) bezahlt hat, überprüft die Fahrzeugzulassungsbehörde das Dossier auf seine Gültigkeit und gibt das Ergebnis der Abwicklung des Verwaltungsverfahrens innerhalb von 8 Arbeitsstunden ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Dossiers vom Portal für öffentliche Dienste zurück;
+ Bei der Durchführung teilweiser Online-Behördendienste: 1 Werktag (bei vorübergehender Fahrzeugzulassung); nicht mehr als 2 Werktage ab dem Datum des Eingangs vollständiger und gültiger Dokumente (bei Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenentzug).
- Die Frist für die Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß Klausel 1, Klausel 3, Klausel 4, Klausel 5, Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird ab dem Datum des Eingangs vollständiger und gültiger Dokumente berechnet, und das Fahrzeugzulassungs- und -verwaltungssystem hat das Überprüfungsergebnis über die vollständige Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühr vom öffentlichen Serviceportal erhalten.
Rundschreiben 24/2023/TT-BCA tritt am 15. August 2023 in Kraft.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)