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Müssen Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Kennzeichen ab dem 15. August auf ein Typenschild umsteigen?

VTC NewsVTC News03/08/2023

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Ab dem 15. August 2023 tritt das Rundschreiben 24/2023 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in Kraft, das die Ausstellung und den Entzug von Zulassungs- und Nummernschildern für Kraftfahrzeuge regelt. In diesem Rundschreiben legt die Polizeibehörde fest, dass Nummernschilder an Einzelpersonen entsprechend dem Identifikationscode des Fahrzeughalters (auch als Identifikationsschild bezeichnet) ausgegeben werden.

Kennzeichen sind Schilder mit Symbolen, Nummernschildern, Buchstaben- und Zahlengrößen sowie der Farbe des Kennzeichens. Die Kennzeichen werden weiterhin in der gleichen Form wie zuvor ausgegeben, nur die Verwaltung ist anders. Früher hatte jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen, jetzt hat jede Person ein eigenes Kennzeichen. Das Kennzeichen folgt der Person.

Das Kennzeichen ist lebenslang gültig. Kauf, Verkauf oder Übertragung des Kennzeichens sind nicht gestattet. Der Fahrzeughalter kann lediglich das Eigentum am Fahrzeug übertragen, muss aber die Zulassung und das Kennzeichen behalten.

Geben Sie anschließend die Zulassung und das Nummernschild bei der Polizei ab, um das Widerrufsverfahren abzuschließen. Die Zulassung wird Ihnen dann erneut ausgestellt, wenn der Eigentümer ein anderes Fahrzeug auf sein Eigentum anmeldet.

Ab dem 15. August werden die Fahrzeugidentifikationsnummern verwaltet und mit dem Identifikationscode der jeweiligen Person verknüpft.

Ab dem 15. August werden die Fahrzeugidentifikationsnummern verwaltet und mit dem Identifikationscode der jeweiligen Person verknüpft.

Die Identifikationsnummer wird für den Fahrzeughalter für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum des Widerrufs aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Identifikationsnummer, sofern sich der Fahrzeughalter nicht registriert hat, zur Registrierung und Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen gemäß den Vorschriften an das Kennzeichenlager übertragen.

Auch wenn jemand viele Autos besitzt, hat jedes Auto ein Nummernschild und diese Nummernschilder werden ebenfalls anhand des Identifikationscodes des Besitzers verwaltet.

Außerdem wird in Rundschreiben 24 für Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens mit 5-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, für die aber das Widerrufsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die Nummer des Nummernschilds als Identifikationsnummer des Fahrzeughalters festgelegt.

Bei Fahrzeugen mit 5-stelligen Kennzeichen wird die Kennzeichennummer an das Kennzeichenlager übertragen, um gemäß den Vorschriften ein neues Kennzeichen auszustellen, wenn der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens abgeschlossen hat.

Für Fahrzeuge mit drei- oder vierstelligen Kennzeichen sieht Artikel 39 Absatz 4 vor, dass diese Fahrzeuge weiterhin am Verkehr teilnehmen dürfen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter ein neues Identifikationskennzeichen ausstellen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugkennzeichen, zur Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Neuausstellung von Fahrzeugkennzeichen oder zur Registrierung und Eigentumsübertragung oder zum Bewegen von Fahrzeugen gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens durchführt. Dann wird das drei- oder vierstellige Kennzeichen widerrufen und gemäß den Vorschriften ein neues Identifikationskennzeichen ausgestellt.

Fahrzeuge mit fünfstelligen Nummernschildern und den Symbolen: LD (Fahrzeuge von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, Fahrzeuge mit ausländischem Leasing, Fahrzeuge von ausländischen Unternehmen, die Ausschreibungen gewinnen), DA (Fahrzeuge von Projektmanagement-Gremien mit ausländischer Beteiligung), MD (Elektromotorräder), R (Anhänger, Sattelauflieger) dürfen auch bei Änderung oder Neuausstellung der Nummernschilder weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter das Nummernschild gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens ändern muss.

Daher müssen 3-stellige und 4-stellige Nummernschilder, die vor dem 15. August 2023 ausgegeben wurden, gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24 nicht sofort in Identifikationsschilder umgewandelt werden.

Yuan Ming


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