In seinem Bericht über die Erläuterung, den Empfang und die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zu Notfallmaßnahmen im Rahmen der 48. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung (NASC) am Nachmittag des 11. August sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Nationale Verteidigung, Sicherheit und Auswärtige Angelegenheiten, Le Tan Toi, dass dem Entwurf ein wichtiger neuer Artikel zu den „Grundsätzen der Anwendung von Maßnahmen im Ausnahmezustand“ hinzugefügt wurde.

Der Entwurf ermöglicht insbesondere die Anwendung der Maßnahmen des Katastrophenschutzgesetzes zur Bewältigung von Notsituationen, auch wenn kein offizieller Notstand ausgerufen wurde. Dies ermöglicht mehr Flexibilität und Initiative bei der Reaktion auf Notsituationen, insbesondere wenn die Situation noch nicht den Punkt erreicht hat, an dem ein Notstand ausgerufen werden muss, aber dennoch spezifische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder -minimierung erforderlich sind.
Die im Rahmen des TTKC angewandten Maßnahmen werden ebenfalls überprüft, um sicherzustellen, dass sie umfassend, verhältnismäßig und für jede Art von TTKC geeignet sind und gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen Macht und Menschenrechten gewährleisten.

Laut dem Vorsitzenden Le Tan Toi wird die Definition des TTKC präzisiert und umfasst den Sozialstaat, der von den zuständigen Behörden verkündet und ausgerufen wird, wenn eine Katastrophe (natürlich oder vom Menschen verursacht) eintritt, die Leben, Gesundheit oder Eigentum ernsthaft bedroht, oder wenn eine Situation eintritt, die die Landesverteidigung, die nationale Sicherheit, die soziale Ordnung und die Sicherheit ernsthaft bedroht. Das TTKC ist in zwei Hauptgruppen unterteilt: das TTKC zur nationalen Sicherheit, sozialen Ordnung und Sicherheit und das TTKC zu Katastrophen (aufgrund von Naturkatastrophen, Epidemien, Umweltvorfällen, Chemikalien, Strahlung, Atom-, Energie- oder anderen Vorfällen).
„Diese Änderung übernimmt die Bestimmungen der TTKC-Verordnung aus dem Jahr 2000 und trägt dazu bei, die wichtigsten Elemente und Merkmale des TTKC zu verallgemeinern. Gleichzeitig wird der Vielfalt und Schwierigkeit Rechnung getragen, die Schwelle für den Übergang von einer Notsituation zu TTKC genau zu quantifizieren. Dies löst auch das praktische Problem, dass bei manchen Vorfällen und Katastrophen der TTKC ausgerufen werden muss, ohne dass der Zivilschutz in Anspruch genommen werden muss“, erklärte Herr Le Tan Toi.
Was die Leitungs-, Befehls- und Durchsetzungsmechanismen des TTKC betrifft, so hat der Gesetzentwurf die in den Fachgesetzen festgelegten Zuständigkeiten der Lenkungs- und Befehlsausschüsse präzisiert. Konkret: Bei der Ausrufung des TTKC im Katastrophenfall fungiert der Nationale Lenkungsausschuss für Zivilschutz als nationaler Lenkungsausschuss. Im Falle des TTKC zur nationalen Sicherheit, sozialen Ordnung und Sicherheit ist der Ständige Regierungsausschuss die Behörde, die über die Anwendung von Maßnahmen entscheidet, und die Behörde, Organisation oder Person, die für die Umsetzung verantwortlich ist.
Insbesondere wurden in den Entwurf Regelungen aufgenommen, die Unternehmen bei der Umstellung ihrer Produktion auf für die Katastrophenhilfe notwendige Güter unterstützen. Damit sollen die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen bei der Teilnahme an Katastrophenhilfemaßnahmen gewahrt werden.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/xu-ly-tinh-huong-som-tu-truoc-khi-ban-bo-tinh-trang-khan-cap-post807848.html
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