Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat gerade einen Rundschreibenentwurf herausgegeben, der die Organisation von Rechtskenntnisprüfungen zur Verkehrsordnung und -sicherheit regelt, um Punkte im Führerschein wiederherzustellen.
Demnach sieht Artikel 4 des Entwurfs vor, dass die Verkehrspolizeibehörde (Ministerium für öffentliche Sicherheit) oder die Verkehrspolizeibehörde der Provinz- oder Gemeindepolizei die Prüfungen organisiert. Die Prüfungsinhalte werden vom Verkehrsministerium herausgegeben.
Die Teilnehmer müssen einen computergestützten Test absolvieren, der ihre Kenntnisse der Straßenverkehrsgesetze prüft. Für die Fahrer wird zusätzlich eine Prüfung zur Simulation von Verkehrssituationen durchgeführt.
Ausländer müssen bei der Teilnahme am Test einen Dolmetscher dabei haben. Angehörige ethnischer Minderheiten benötigen bei Bedarf einen Dolmetscher für die Teilnahme am Test.
Prüfungsinhalte Rechtswissen zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit
Für die Theorieprüfung müssen Prüfungsteilnehmer mit Führerscheinen der Klassen A, A1 und B1 die Prüfung in 19 Minuten absolvieren. Die Prüfung besteht aus 25 Multiple-Choice-Fragen, von denen jede 1 Punkt wert ist. Bei einer Frage führt eine falsche Antwort zum Nichtbestehen. Erhält der Prüfungsteilnehmer eine nicht bestandene Prüfung, erfüllt er die Anforderungen nicht.
Die erforderliche Punktzahl für die Klasse A1 beträgt 21/25, für die Klasse A und B1 23/25 Punkte.
Für die Führerscheinprüfung der Klasse B oder C1 benötigen Sie 22 Minuten. Die Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen, die jeweils einen Punkt wert sind. Eine falsch beantwortete Frage wird als nicht bestanden gewertet. Bei einer nicht bestandenen Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine Punktzahl von 32/35 oder höher gilt als bestanden.
Kandidaten mit Führerscheinen der Klassen D1 und C müssen die Prüfung in 24 Minuten absolvieren. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen. Jede Frage ist 1 Punkt wert. Eine Frage wird falsch beantwortet und gilt als nicht bestanden. Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfüllt der Kandidat die Anforderungen nicht. Eine Punktzahl von 36/40 oder höher ist ausreichend.
Kandidaten mit Führerscheinen der Klassen D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E, DE müssen die Prüfung in 26 Minuten absolvieren. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen. Jede Frage ist 1 Punkt wert. Eine Frage mit falscher Antwort gilt als nicht bestanden. Erhält der Prüfungsteilnehmer eine nicht bestandene Punktzahl, erfüllt er die Anforderungen nicht. Eine Punktzahl von 41/45 oder höher ist ausreichend.
Der Simulationsteil besteht aus 10 schriftlichen Fragen. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 10 Minuten. Jede Frage kann mit maximal 5 Punkten und mindestens 1 Punkten bewertet werden. Inhalt ist die Beschreibung verschiedener potenzieller Gefahrensituationen für die Verkehrssicherheit.
Die vom Testteilnehmer erreichte Punktzahl entspricht der Zeit, die er zum Erkennen und Identifizieren potenzieller Verkehrssicherheitssituationen durch Interaktion mit einem Computer mit installierter Simulationssoftware benötigt. Das Ergebnis ist, dass 35/50 Punkte oder mehr zufriedenstellend sind.
Ein Führerscheininhaber muss sowohl die Theorie- als auch die Simulationsprüfung bestehen. Bei Nichtbestehen der Theorieprüfung ist die Teilnahme an der Simulationsprüfung nicht möglich. Bei Bestehen der Theorieprüfung, aber Nichtbestehen der Simulationsprüfung wird das Ergebnis der Theorieprüfung ein Jahr lang einbehalten. Innerhalb von drei Tagen nach Nichtbestehen der Simulationsprüfung kann sich der Führerscheininhaber erneut zur Prüfung anmelden.
Gemäß Artikel 58 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit darf eine Person, deren Führerschein alle Punkte abgezogen hat, kein Fahrzeug mehr auf der Straße führen. Der Führerschein ist dann ungültig. Spätestens sechs Monate nach dem Abzug aller Punkte darf die Person mit Führerschein an der Prüfung zu den Kenntnissen des Straßenverkehrsrechts teilnehmen.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat vorgeschlagen, dass 189 Verstöße mit einer Führerscheinstrafe von 2 bis 12 Punkten geahndet werden. Davon werden 28 Verstöße mit einer Strafe von 12 Punkten geahndet.
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Quelle: https://baohaiduong.vn/2-noi-dung-tai-xe-co-the-phai-thi-lai-khi-giay-phep-lai-xe-o-to-bi-tru-het-diem-389678.html
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