Mit dem neuen Rundschreibenentwurf wird die Berufsbezeichnung „Lehrassistent“ (Besoldungsgruppe III, Code V.07.01.23) gestrichen. Laut dem Ministerium für Bildung und Ausbildung geht diese Anpassung auf den Entwurf des Hochschulgesetzes zurück, in dem festgelegt ist, dass ein Lehrassistent nur noch eine Person ist, die Aufgaben der Unterrichtsunterstützung wahrnimmt, und nicht mehr als Lehrbeauftragter eingestuft wird.
Darüber hinaus ändert der Entwurf auch die Bezeichnung der Berufsbezeichnungen von Dozenten: Statt der bisherigen Einteilung (Dozent der Stufe III, Hauptdozent der Stufe II, Oberdozent der Stufe I) gibt es künftig nur noch die Bezeichnungen Dozent, Hauptdozent und Oberdozent.
Durch diese Anpassungen soll die Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Lehrergesetzes und des Beamtengesetzes (in der geänderten Fassung) sichergestellt werden.
Laut dem Entwurf des neuen Rundschreibens bleiben die Standards für die Aus- und Weiterbildung dieselben wie bisher, mit nur einer Änderung: Statt der Forderung „über einen Ausbildungsnachweis gemäß den Berufsbezeichnungsstandards für Dozenten verfügen“ heißt es in der Verordnung nun „über einen Ausbildungsnachweis gemäß den Berufsstandards für Dozenten verfügen“.
Standards für Fachkompetenz und Fachwissen
Laut dem neuen Rundschreibenentwurf werden die Kompetenzstandards für Dozenten auf 3 Ebenen geregelt: Dozent, Hauptuniversitätsdozent und Oberuniversitätsdozent.

Dabei müssen Hauptuniversitätsdozenten folgende Standards erfüllen:
Leiten Sie die Umsetzung von mindestens einer wissenschaftlichen und technologischen Aufgabe auf Basis- oder höherem Niveau, die als erfolgreich oder höher anerkannt wurde.
Leitung oder Mitwirkung bei der Zusammenstellung von mindestens einem Schulungsbuch, das bewertet und vom wissenschaftlichen Rat angenommen wurde und in der Ausbildung und Förderung auf Universitätsniveau oder höher eingesetzt wird, für die Branche geeignet ist, im Hauptfach unterrichtet oder ausgebildet wird und über einen ISBN-Code nach internationalem Standard verfügt;
Autor von mindestens 3 wissenschaftlichen Artikeln, deren wissenschaftliche Forschung in wissenschaftlichen Zeitschriften mit dem internationalen Standardcode ISSN veröffentlicht wurde.
Sie verfügen über die Fähigkeit, Informationstechnologie anzuwenden und Fremdsprachen bei der Erfüllung der Aufgaben eines ordentlichen Universitätsdozenten zu verwenden.
Hochschullehrer können sich für die Beförderung zum ordentlichen Hochschullehrer registrieren lassen, wenn sie die beruflichen Anforderungen erfüllen; Inhaber eines Master-Abschlusses müssen den Berufstitel Hochschullehrer oder eine gleichwertige Berufsbezeichnung seit mindestens 6 Jahren innehaben; Inhaber eines Doktor-Abschlusses müssen den Berufstitel Hochschullehrer oder eine gleichwertige Berufsbezeichnung seit mindestens 4 Jahren innehaben; davon müssen sie mindestens 1 Jahr (12 Monate) den Berufstitel Hochschullehrer innehaben.
Für die Ernennung zum/zur Hochschuldozenten/in sind folgende Kriterien erforderlich:
Leiten Sie die Durchführung von mindestens zwei naturwissenschaftlich-technischen Aufgaben auf Grundniveau oder einer naturwissenschaftlich-technischen Aufgabe auf höherem Niveau, die als bestanden oder höher anerkannt wurde;
Betreuung von mindestens 2 Studierenden auf dem Weg zum Masterabschluss oder Betreuung oder Assistenz von mindestens 1 Doktoranden (für Dozenten der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften gilt die Betreuung eines Studierenden bei der erfolgreichen Verteidigung seiner Dissertation oder Assistenzzeit als Betreuung eines Studierenden auf dem Weg zum Masterabschluss;
Für Lehrende der künstlerischen Fächer kann die Haupt- oder Zweitbetreuung eines Doktoranden durch eine im In- und Ausland mit renommierten Preisen ausgezeichnete Forschungs- oder künstlerische Arbeit ersetzt werden;
Bei Lehrenden, die nicht an der Betreuung von Masterarbeiten oder Dissertationen beteiligt sind, muss die Zahl der angenommenen wissenschaftlichen Forschungsthemen das Doppelte der Zahl der wissenschaftlichen Forschungsthemen betragen;
Leiten Sie die Zusammenstellung von mindestens einem Schulungsbuch, das vom wissenschaftlichen Rat für Aus- und Weiterbildung auf Universitätsniveau oder höher bewertet, akzeptiert und in Gebrauch genommen wurde, für die Industrie, den Lehr- oder Ausbildungsschwerpunkt geeignet ist und einen ISBN-Code nach internationalem Standard aufweist.
Autor von mindestens 6 wissenschaftlichen Artikeln, dessen wissenschaftliche Forschung in wissenschaftlichen Zeitschriften mit dem internationalen Standardcode ISSN veröffentlicht wurde.
Ein hauptberuflicher Universitätsdozent kann sich um die Beförderung zum/zur Oberuniversitätsdozent/in bewerben, wenn er/sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllt; er/sie muss mindestens 4 Jahre lang die Berufsbezeichnung hauptberuflicher Universitätsdozent/in oder eine gleichwertige Berufsbezeichnung innegehabt haben; davon muss er/sie mindestens 1 Jahr (12 Monate) die Berufsbezeichnung hauptberuflicher Universitätsdozent/in innegehabt haben.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung nimmt bis zum 31. Oktober Kommentare zu diesem Rundschreibenentwurf über die Abteilung für Lehrer und Bildungsmanager, Ministerium für Bildung und Ausbildung, Nr. 35 Dai Co Viet, Bach Mai Ward, Hanoi , entgegen; oder per E-Mail: ptsbang@moet.gov.vn
Quelle: https://vietnamnet.vn/bo-chuc-danh-tro-giang-trong-giang-day-dh-chuc-danh-giang-vien-khong-con-hang-2448809.html
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