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Ministerium für Bildung und Ausbildung schlägt Gehaltseinstufung für Mittel- und Grundschullehrer vor

GD&TĐ – Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat Vorschriften zur Anstellung und Gehaltseinstufung von Mittel- und Grundschullehrern vorgeschlagen.

Báo Giáo dục và Thời đạiBáo Giáo dục và Thời đại23/09/2025

Im Entwurf eines Rundschreibens zur Regelung der Kodizes, der Anstellung und der Gehaltseinstufung von Lehrern an öffentlichen Bildungseinrichtungen hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung Regelungen zur Anstellung und Gehaltseinstufung von Mittel- und Grundschullehrern vorgeschlagen.

Der Entwurf sieht Regelungen zur Ernennung und Gehaltseinstufung von Mittelstufenlehrern vor. Demnach sollen Beamte, die derzeit an öffentlichen Berufsbildungseinrichtungen unterrichten und die in den Berufsstandards für Mittelstufenlehrer festgelegten Standards der Berufsethik sowie des Ausbildungs- und Entwicklungsniveaus erfüllen, nach den folgenden Bestimmungen in die entsprechende Berufsbezeichnung berufen werden:

Ernennung zur Berufsbezeichnung Mittelschulpraxislehrer/in – Kennzahl V.09.02.08 für Berufspraktische Lehrkräfte (Besoldungsgruppe III) – Kennzahl V.09.02.08;

Ernennung zum Berufstitel Mittelschullehrer/in - Kennzahl V.09.02.07 für Lehrkräfte für theoretische Berufsbildung (Besoldungsgruppe III) - Kennzahl V.09.02.07;

Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in – Code V.09.02.06 für Grundschullehrer/innen im Berufsbildungsbereich (Besoldungsgruppe II) – Code V.09.02.06;

Ernennung zum Berufstitel Oberstufenlehrer/in - Kennzahl V.09.02.05 für Oberstufenlehrer/in Berufsbildung (Besoldungsgruppe I) - Kennzahl V.09.02.05.

Für Beamte, die in die in diesem Rundschreiben vorgeschriebenen beruflichen Positionen von Mittelschullehrern berufen werden, gilt die entsprechende Gehaltstabelle, die mit dem Dekret Nr. 204/2004/ND-CP herausgegeben wurde, und zwar im Einzelnen wie folgt:

Lehrer für die mittlere Berufspraxis – Code V.09.02.08, werden mit Gehaltskoeffizienten der Beamtenklasse A0 vom Gehaltskoeffizienten 2,10 bis zum Gehaltskoeffizienten 4,89 eingesetzt;

Für Mittelstufenlehrer – Code V.09.02.07 – gilt ein Gehaltskoeffizient für Beamte des Typs A1 von Gehaltskoeffizient 2,34 bis Gehaltskoeffizient 4,98;

Für Mittelstufenlehrer – Code V.09.02.06 gilt der Gehaltskoeffizient von Beamten der Laufbahngruppe A2 (A2.1) von Gehaltskoeffizient 4,40 bis Gehaltskoeffizient 6,78;

Für Oberstufenlehrer – Code: V.09.02.05 – gilt der Gehaltskoeffizient für Beamte der Klasse A3, Gruppe 2 (A3.2), von Gehaltskoeffizient 5,75 bis Gehaltskoeffizient 7,55.

Der Rundschreibenentwurf sieht außerdem Regelungen zur Anstellung und Gehaltseinstufung von Grundschullehrern vor. Demnach sollen Beamte, die derzeit an öffentlichen Berufsbildungseinrichtungen unterrichten und die in den Berufsstandards für Grundschullehrer festgelegten berufsethischen Standards sowie Aus- und Weiterbildungsstufen erfüllen, gemäß den folgenden Bestimmungen in die entsprechende Berufsbezeichnung berufen werden:

Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in – Kennzahl V.09.02.09 für Lehrkräfte für Berufsbildung (Besoldungsgruppe IV) – Kennzahl V.09.02.09 oder Lehrkräfte für praktische Berufsbildung (Besoldungsgruppe III) – Kennzahl V.09.02.08;

Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in – Code V.09.02.10 für Grundschullehrer/in Berufsbildung (Besoldungsgruppe II) – Code V.09.02.06;

Ernennung zum Berufstitel Oberstufenlehrer/in Grundschule – Code V.09.02.11 für Oberstufenlehrer/in Berufsbildung (Besoldungsgruppe I) – Code V.09.02.05.

Für Beamte, die in die in diesem Rundschreiben beschriebenen Positionen als Grundschullehrer berufen werden, gilt die entsprechende Gehaltstabelle, die mit dem Dekret Nr. 204/2004/ND-CP herausgegeben wurde, und zwar wie folgt:

Grundschullehrer – Code V.09.02.09, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamten der Kategorie B vom Gehaltskoeffizienten 1,86 bis zum Gehaltskoeffizienten 4,06;

Grundschullehrer – Code V.09.02.10, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamtentyps A2 Gruppe 1 (A2.2) vom Gehaltskoeffizienten 4,0 bis zum Gehaltskoeffizienten 6,38;

Oberstufenlehrer für die Grundschule – Code V.09.02.11, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamtentyps A3, Gruppe 2 (A3.2), vom Gehaltskoeffizienten 5,75 bis zum Gehaltskoeffizienten 7,55.

Quelle: https://giaoducthoidai.vn/bo-gddt-de-xuat-xep-luong-giao-vien-trung-cap-va-so-cap-post749577.html


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