Dementsprechend ändert und ergänzt der Entwurf eine Reihe von Artikeln der Verordnung über die Zulassung zu Universitäten und Hochschulen im Bereich Vorschulbildung, die mit dem Rundschreiben 08/2022/TT-BGDDT im Jahr 2022 des Ministers für Bildung und Ausbildung erlassen wurde.

Fügen Sie Zulassungsbedingungen basierend auf akademischen Aufzeichnungen hinzu

Konkret ist laut Entwurf mit einer Änderung und Ergänzung des Artikels 6 wie folgt zu rechnen:

Für Zulassungsverfahren auf Grundlage der akademischen Leistungen, Prüfungsergebnisse nach Fächern (einschließlich Gesamtnoten der Abiturfächer, Abiturnoten, Fremdsprachenzertifikate und sonstiger Bewertungsergebnisse):

- Die für die Zulassung zugrunde gelegte Fächerkombination umfasst mindestens 3 den Merkmalen und Anforderungen des Ausbildungsgangs entsprechende Fächer, darunter Mathematik oder Literatur mit einem Bewertungsgewicht von mindestens 1/3 der Gesamtpunktzahl;

- Ein Ausbildungsgang, ein Studiengang oder eine Studiengangsgruppe kann mehrere Fächerkombinationen gleichzeitig für die Zulassung berücksichtigen. In diesem Fall muss die gemeinsame Anzahl der Fächer in den Kombinationen ein Bewertungsgewicht von mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl haben;

- Im Falle der Verwendung von Abiturzeugnissen für die Zulassung müssen die gesamten Zeugnisse des Kandidaten aus der 12. Klasse verwendet werden.

Die Methode zur Umrechnung der Punktzahlen für jeden Ausbildungsgang, jedes Hauptfach und jede Hauptfachgruppe muss sicherstellen, dass jeder Kandidat die Möglichkeit hat, die Höchstpunktzahl zu erreichen, und gleichzeitig kein Kandidat eine Punktzahl erreicht, die die Höchstpunktzahl (einschließlich Prioritätspunkte, Bonuspunkte und Anreizpunkte) überschreitet.

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Kandidaten bei der Abiturprüfung. Illustrationsfoto: Thanh Hung

Der Entwurf hebt außerdem Absatz 2 auf und ändert und ergänzt Absatz 1, Artikel 9 des Rundschreibens 08. Konkret werden die Zugangsschwellen für Lehramtsstudierende und Studiengänge im Gesundheitsbereich, die Praxiszertifikate ausstellen, für folgende Ausbildungszulassungsmethoden geändert:

- Die akademischen Ergebnisse aller drei Highschool-Stufen werden mit „Gut“ oder besser bewertet bzw. die Highschool-Abschlussnote beträgt 8 oder höher, mit Ausnahme der folgenden Fälle.

- Die akademischen Ergebnisse in allen drei Highschool-Jahren werden mit „Gut“ oder besser bewertet oder es wird eine Highschool-Abschlussnote von 6,5 oder höher für die Hauptfächer Sport, Musikpädagogik , Kunstpädagogik, Vorschulpädagogik auf College-Niveau und die Hauptfächer Krankenpflege, Präventivmedizin, Geburtshilfe, Zahnprothetik, Medizinische Tests, Medizinische Bildgebung und Rehabilitation erreicht.

Frühzulassungsquoten verschärfen

Der Rundschreibenentwurf ändert und ergänzt außerdem die Absätze 1 und 2 des Artikels 18 des Rundschreibens 08.

Dem Entwurf zufolge können Ausbildungsstätten frühzeitige Zulassungen in geeigneter Weise organisieren, um Kandidaten mit herausragenden Fähigkeiten und akademischen Leistungen auszuwählen. Die Quote für die frühzeitige Zulassung wird von der Ausbildungsstätte festgelegt, darf jedoch 20 % der Quote für jedes Studienfach oder jede Studiengruppe nicht überschreiten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zulassungsnote für die frühzeitige Zulassung (nach gleichwertiger Umrechnung) nicht niedriger ist als die Zulassungsnote der allgemein geplanten Zulassungsrunde.

Die Ausbildungseinrichtungen organisieren Zulassungsprüfungen für Kandidaten, die das Zulassungsverfahren abgeschlossen haben, und geben die Liste der Kandidaten, die für eine Zulassung in Frage kommen, öffentlich bekannt. Die Zahl der zur Zulassung angekündigten Kandidaten darf die angekündigte Quote für die vorzeitige Zulassung jedes Ausbildungsschwerpunkts oder jeder Schwerpunktgruppe nicht überschreiten. Von den Kandidaten darf in keiner Form verlangt werden, sich früher als im allgemeinen Zeitplan angegeben zu verpflichten oder ihre Zulassung zu bestätigen.

Der Entwurf sieht zudem zusätzliche Pflichten der Ausbildungseinrichtungen im Rekrutierungsprozess vor. Insbesondere müssen die Ausbildungseinrichtungen den Bewerbern umfassende Informationen, Beratung und Anleitung bieten und es ihnen nicht gestatten, sich für ein Ausbildungsprogramm, einen Studiengang oder eine Studiengangsgruppe anzumelden, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen. Außerdem müssen sie verantwortungsvoll und proaktiv vorgehen, wenn Bewerber aufgrund von Fehlern bei der Rekrutierung versetzt werden.

Das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung teilte mit, dass der Entwurf noch in der Ausarbeitung sei und zur Fertigstellung um Kommentare bitte.

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