Nach Angaben des Finanzministeriums hat das Finanzministerium in seinem jüngsten Vorschlag zur Schaffung eines neuen Einkommensteuergesetzes (Ersatzgesetz), der an Ministerien, Zweigstellen, Kommunen und die Bevölkerung zur Stellungnahme übermittelt wurde, vorgeschlagen, die Regelung zur Einkommensteuerbefreiung für Sparzinsen in der gegenwärtigen Form beizubehalten.
Banksparen – ein wichtiger Kapitalmobilisierungskanal für die Wirtschaft |
Das Justizministerium hat eine Sitzung abgehalten, um den Vorschlag zur Ausarbeitung des (Ersatz-)Gesetzes zur Einkommensteuer zu prüfen. Nach Erhalt der schriftlichen Stellungnahmen des Justizministeriums wird das Finanzministerium die Vorschlagsunterlagen zur Ausarbeitung des (Ersatz-)Gesetzes zur Einkommensteuer fertigstellen und der Regierung zur Prüfung und Entscheidung vorlegen, bevor es dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung und der Nationalversammlung Bericht erstattet.
Das Dossier mit den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Einkommensteuergesetzes (Ersatz) soll der Regierung vorgelegt werden, die der Nationalversammlung Bericht erstatten soll, um allgemeine Änderungen der Vorschriften im Zusammenhang mit der aktuellen Einkommensteuerpolitik in sieben Politikbereichen vorzuschlagen. Viele Inhalte werden nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden dazu beitragen, die Steuerpflicht der Steuerzahler zu senken und die Einhaltung der in Dokumenten und Beschlüssen der Partei und des Staates festgelegten Reformziele für das Steuersystem im Allgemeinen und die Einkommensteuer im Besonderen sicherzustellen.
Insbesondere im Hinblick auf Zinsen auf Spareinlagen sieht das aktuelle Einkommensteuergesetz laut Angaben des Finanzministeriums eine Steuerbefreiung für Einkünfte aus Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten, Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen, Zinsen aus Staatsanleihen, Renten usw. vor. In dem Vorschlagsdossier für die Weiterentwicklung des Einkommensteuergesetzes (Ersatz), das versandt wurde, um Meinungen von Ministerien, Zweigstellen, Kommunen und der Bevölkerung einzuholen, schlug das Finanzministerium vor, die Regelung zur Einkommensteuerbefreiung für Zinsen auf Spareinlagen in ihrer derzeitigen Fassung beizubehalten.
Zuvor war die Öffentlichkeit besonders an Informationen und Kommentaren zum Entwurf einer Gemeinde zur Weiterentwicklung des Einkommensteuergesetzes (Ersatz) interessiert. Diese Gemeinde schlägt eine Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage vor, untersucht diese und erwägt, nur noch Zinsen auf Kleinsparguthaben von der Einkommensteuer zu befreien und eine Besteuerung von Haushalten mit hohem Einkommen in Erwägung zu ziehen. Der Grund für den Vorschlag dieser Gemeinde war die Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage zur Sicherung der Haushaltseinnahmen.
Nach geltendem Recht sind Privatpersonen, die Zinsen aus Einlagen bei Kreditinstituten erhalten, von der Einkommensteuer befreit. Experten zufolge zielt die Regelung zur Befreiung von der Einkommensteuer auf Zinserträge aus Einlagen bei Kreditinstituten darauf ab, Privatpersonen, die nicht direkt in Produktion und Wirtschaft investieren müssen, zu ermutigen, Ersparnisse bei Banken anzulegen – ein wichtiger Kanal zur Kapitalmobilisierung für die Wirtschaft. Dies ist zugleich eine Sozialpolitik für Erwerbsunfähige (Rentner, Behinderte usw.), die ungenutztes Geld bei Banken anlegen, um Zinsen zu erhalten. Durch die Besteuerung von Bankeinlagen verliert dieser Kanal zur Kapitalmobilisierung seinen Vorteil bei der Kundengewinnung, was zu einem Verlust von Ressourcen für die wirtschaftliche Entwicklung führt.
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Quelle: https://thoibaonganhang.vn/bo-tai-chinh-khong-de-xuat-danh-thue-thu-nhap-ca-nhan-voi-lai-tien-gui-tiet-kiem-160666.html
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