Darf ich fragen, wie lange die Sommerferien für Führungskräfte von Bildungseinrichtungen dauern? Nguyen Hoan Kien (hoankien***@gmail.com)
* Antwort:
Artikel 5 des Rundschreibens 28/2009/TT-BGDDT (geändert und ergänzt durch Klausel 3 und Klausel 4, Artikel 1 des Rundschreibens 15/2017/TT-BGDDT) legt Arbeitszeit und Jahresurlaub wie folgt fest: Der Jahresurlaub von Lehrern umfasst: Sommerferien, Neujahrsferien, Semesterferien und andere Feiertage, und zwar: Der jährliche Sommerurlaub von Lehrern beträgt 2 Monate (einschließlich Jahresurlaub gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs) bei vollem Gehalt und Zulagen (sofern vorhanden); Neujahrsferien, Semesterferien gemäß den Bestimmungen des Ministers für Bildung und Ausbildung ; andere Feiertage gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.
Auf Grundlage des Schuljahresplans, des Umfangs, der Merkmale und der spezifischen Bedingungen jeder Schule muss der Schulleiter den Jahresurlaub für die Lehrer angemessen und gemäß den Vorschriften regeln.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen haben Lehrkräfte Anspruch auf zwei Monate Urlaub (einschließlich des im Arbeitsgesetzbuch vorgeschriebenen Jahresurlaubs) bei vollem Gehalt und ggf. Zulagen. Die oben genannten Bestimmungen gelten jedoch nur für Lehrkräfte und sehen keine Sommerferien für Schulleiter und stellvertretende Schulleiter (pädagogisches Managementpersonal) vor.
Leiter von Bildungseinrichtungen sind Beamte und haben gemäß dem Beamtengesetz von 2010 Anspruch auf Jahresurlaub. Artikel 13 dieses Gesetzes regelt die Erholungsrechte von Beamten wie folgt: Jahresurlaub, Feiertage und persönlicher Urlaub gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Aus beruflichen Gründen erhalten Beamte, die ihren Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen oder nicht aufbrauchen, einen Geldbetrag für die nicht genommenen Urlaubstage.
Beamte, die in Berg-, Grenz-, Insel-, abgelegenen oder isolierten Gebieten oder in anderen Sonderfällen arbeiten, können auf Antrag zwei Jahre Urlaub zu einem Urlaub zusammenfassen. Sollen drei Jahre Urlaub zu einem Urlaub zusammengefasst werden, ist die Zustimmung des Leiters der Einheit des öffentlichen Dienstes erforderlich.
Für bestimmte Laufbahnen haben Beamte Anspruch auf Urlaub und Bezüge nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Unbezahlter Urlaub ist in berechtigten Fällen und mit Zustimmung des Leiters der öffentlichen Laufbahneinheit möglich.
Somit haben Schulleiter und stellvertretende Schulleiter wie Arbeitnehmer Anspruch auf Jahresurlaub, Feiertage und persönlichen Urlaub gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi ).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/can-bo-quan-ly-co-so-giao-duc-duoc-nghi-he-bao-lau-post741413.html
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