Tran Thanh Man, Vorsitzender der Nationalversammlung, betonte, dass die Festlegung des Fahrplans für die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze sehr sorgfältig und umsichtig erfolgen müsse, insbesondere im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Er schlug vor, den Fahrplan für die Steuererhöhungen nicht im Gesetz festzulegen, sondern die Regierung mit der Ausarbeitung zu beauftragen und ihn der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.

Am Morgen des 14. August, unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden der Nationalversammlung, Nguyen Duc Hai, Ständiger Ausschuss der Nationalversammlung Stellungnahmen zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Entwurfs des Mehrwertsteuergesetzes (geändert) abgeben.
2 Ansichten zur Mehrwertsteuer auf Düngemittel
In Bezug auf den Vorschlag, Düngemittel sowie landwirtschaftliche Maschinen und Geräte nicht von der steuerfreien Kategorie in die 5 % steuerpflichtige Kategorie umzuwandeln, sagte der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, Le Quang Manh, dass es im Ständigen Ausschuss des Ausschusses zwei Standpunkte gebe.
Der erste Standpunkt schlägt vor, die derzeitigen Regelungen beizubehalten, da die Mehrwertsteuer eine indirekte Steuer ist, der Verantwortliche Mehrwertsteuer sind die Endverbraucher. Wenn Düngemittel mit einem Steuersatz von 5 % belegt werden, sind die Landwirte (Fischer) stark betroffen, da die Düngemittelpreise durch die Einführung der Mehrwertsteuer steigen, was zu einer Kostensteigerung bei landwirtschaftlichen Produkten führt, was im Widerspruch zum Geist der Förderung der landwirtschaftlichen, bäuerlichen und ländlichen Entwicklung gemäß der Resolution Nr. 19-NQ/TW steht.
Der zweite Standpunkt steht im Einklang mit dem Inhalt des Gesetzesentwurfs und der Redaktion, da das Gesetz Nr. 1/2014/QH13, das Düngemittel von einer 5%igen Steuer auf keine Mehrwertsteuer mehrbesteuert, zu einer erheblichen politischen Inkonsistenz geführt hat, die sich in den letzten 10 Jahren negativ auf die inländische Düngemittelproduktionsindustrie ausgewirkt hat.

Den Unternehmen wurde die Vorsteuer (einschließlich der Investitionskosten für den Erwerb von Vermögenswerten) nicht erstattet, sodass sie diese in den Ausgaben verbuchen mussten, was zu höheren Produktionskosten und höheren Preisen führte. Die Verkaufspreise können nicht mit denen importierter Düngemittel konkurrieren, die nicht mehr steuerpflichtig, sondern steuerfrei sind. Die Unzulänglichkeiten des Mechanismus müssen wieder in den korrekten Rahmen der Mehrwertsteuer gebracht werden.
Die Rückkehr zum Steuersatz von 5 % wird gewisse Auswirkungen auf die Verkaufspreise von Düngemitteln auf dem Markt haben und die Kosten für importierte Düngemittel erhöhen (derzeit machen sie lediglich 26,7 % des Marktanteils aus). Gleichzeitig werden die Kosten für im Inland produzierte Düngemittel sinken (derzeit machen sie 73 % des Marktanteils aus). Düngemittel produzierende Unternehmen erhalten Steuerrückerstattungen, da die Ausgangssteuer (5 %) niedriger ist als die Eingangssteuer (10 %). Zudem werden die Staatseinnahmen nicht steigen, da die höheren Einnahmen aus Importen durch Steuerrückerstattungen für die Inlandsproduktion ausgeglichen werden müssen.
Inländische Unternehmen haben Spielraum, ihre Verkaufspreise zu senken, sofern sich die Preise für Düngemittel und Rohstoffe auf dem internationalen Markt nicht ändern. Darüber hinaus sind Düngemittel derzeit ein preisstabilisiertes Produkt. Daher können staatliche Verwaltungsbehörden bei großen Marktschwankungen die notwendigen Managementmaßnahmen ergreifen, um die Preise auf einem angemessenen Niveau zu stabilisieren.
Herr Le Quang Manh erklärte, dass die Mehrheit der Meinungen im Ständigen Ausschuss des Finanz- und Haushaltsausschusses zum ersten Standpunkt tendiere. Die Redaktion schlug vor, den Gesetzesentwurf in der in der 7. Sitzung vorgelegten Fassung beizubehalten. Auf Grundlage der Stellungnahmen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung wird dieser den Gesetzesentwurf überarbeiten und vervollständigen.
Die Festlegung des Fahrplans für Steuererhöhungen muss sorgfältig und umsichtig erfolgen.
In Bezug auf den Vorschlag, die Anweisung zur Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes auf 10 % gemäß dem Fahrplan umzusetzen, erklärte der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, dass die Steuerreformstrategie bis 2030, Resolution Nr. 07-NQ/TW vom 18. November 2016, die 10-Jahres-Strategie für die sozioökonomische Entwicklung 2021–2030 und die Ausrichtung und Aufgaben der sozioökonomischen Entwicklung für die 5 Jahre 2021–2025 in den Dokumenten des 13. Nationalen Delegiertenkongresses allesamt Anweisungen und Aufgaben zur Untersuchung der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze gemäß dem Fahrplan vorgeben.
Der derzeitige allgemeine Steuersatz Vietnams von 10 % ist im Vergleich zu anderen Ländern der Region und der Welt niedrig und schafft Spielraum für Steuererhöhungen, wie sie viele Länder seit der Pandemie zur Verbesserung der Effizienz der Haushaltserhebung durchgeführt haben.
Der aktuelle Trend in der Finanzpolitik besteht darin, die indirekten Steuern auf den Verbrauch angemessen zu erhöhen, um die Voraussetzungen für eine Senkung der direkten Steuern auf Investitionen zu schaffen und so zur Lösung des Problems der Haushaltseinnahmen beizutragen. Gleichzeitig werden wachstumsfördernde Investitionen gefördert, insbesondere angesichts der Schwierigkeiten bei der Einführung neuer Steuern wie der Grundsteuer in naher Zukunft.
Daher ist diese Novelle des Mehrwertsteuergesetzes eine Gelegenheit, die in mehreren Schritten festgelegten Aufgaben zu erfüllen und stellt den grundlegenden Inhalt für die Umsetzung der Ausrichtung auf die Ausweitung der Einnahmebasis dar.

Als Reaktion auf die Stellungnahmen der Abgeordneten der Nationalversammlung schlug die Mehrheit der Stellungnahmen im Ständigen Ausschuss des Finanz- und Haushaltsausschusses vor, Klausel 3, Artikel 9 des Gesetzesentwurfs um einen Fahrplan zur Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 10 % auf 11 % am 1. Januar 2028 und auf 12 % am 1. Januar 2030 zu ergänzen (voraussichtliche Einnahmesteigerung von etwa 40.100 Milliarden VND im Jahr 2028 und 43.400 Milliarden VND im Jahr 2030).
Laut Herrn Le Quang Manh beeinträchtigt dieser Fahrplan nicht das Ziel der wirtschaftlichen Stabilität und des Wachstums in den nächsten vier bis fünf Jahren und sorgt für Klarheit und Transparenz, sodass Unternehmen entsprechende Produktions- und Geschäftspläne berechnen und planen können.
In seinem Kommentar zu dieser Angelegenheit schlug der Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, vor, dass man sich genau an die Vorgaben der Resolution Nr. 07-NQ/TW des Politbüros vom 18. November 2016, die 10-Jahres-Strategie für die sozioökonomische Entwicklung 2021–2030, die Vorgaben und Aufgaben der sozioökonomischen Entwicklung für den 5-Jahres-Zeitraum 2021–2025 und die Steuerreformstrategie bis 2030 halten müsse.
„Der Fahrplan muss sehr sorgfältig und umsichtig berechnet werden, insbesondere im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Daher wird empfohlen, den Fahrplan für Steuererhöhungen nicht im Gesetz festzulegen, sondern die Regierung zu beauftragen, ihn zu prüfen und der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen“, betonte der Vorsitzende der Nationalversammlung.
In Bezug auf die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, stimmte der Vorsitzende der Nationalversammlung den Bestimmungen zu den Umsatzschwellen im Gesetzentwurf und der Befugnis des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu, diese jahreszeitlich anzupassen. Hinsichtlich der spezifischen Schwellenwerte müssen die Behörden jedoch weiterhin koordinieren, die Auswirkungen bewerten, der sozioökonomischen Situation entsprechende Optionen auswählen und die Staatseinnahmen sicherstellen.
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