Die Überprüfung des aktuellen Status von Häusern und Bauarbeiten, die illegal errichtet wurden oder für die keine Genehmigung vorliegt, ist in den Verfahren zur Eintragung von Änderungen nicht vorgesehen und fällt nicht in den Aufgabenbereich des Grundbuchamts.
Ho-Chi-Minh-Stadt: Korrigieren Sie die Überprüfung des Immobilienstatus, bevor Sie Registrierungsänderungen vornehmen
Die Überprüfung des aktuellen Status von Häusern und Bauarbeiten, die illegal errichtet wurden oder für die keine Genehmigung vorliegt, ist in den Verfahren zur Eintragung von Änderungen nicht vorgesehen und fällt nicht in den Aufgabenbereich des Grundbuchamts.
Herr Nguyen Toan Thang, Direktor des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt von Ho-Chi-Minh-Stadt, hat gerade eine offizielle Mitteilung an das städtische Grundbuchamt und die Zweigstellen des Grundbuchamts der Bezirke, Städte und der Stadt Thu Duc unterzeichnet, in der es um die Berichtigung der Überprüfung des aktuellen Zustands von Häusern und Bauarbeiten bei der Bearbeitung von Verfahren zur Registrierung von Grundstücksänderungen geht.
Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt hat zahlreiche Informationen erhalten, denen zufolge einige Zweigstellen der Grundbuchämter bei der Bearbeitung von Registrierungsverfahren für Änderungen an Häusern und Bauarbeiten auf Grundstücken, deren Eigentumsrecht bereits beurkundet wurde, den aktuellen Status überprüfen. Dies ist ein zusätzliches Verfahren, das weder mit der Verwaltungsreform noch mit den Vorschriften übereinstimmt und für Organisationen und Einzelpersonen Unannehmlichkeiten verursacht.
Das Dekret Nr. 101/2024 schreibt nicht vor, dass die Zweigstelle des Grundbuchamts bei der Bearbeitung von Änderungsregistrierungsverfahren Statusprüfungen durchführt. Foto: Le Toan. |
Nach Angaben des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt ist im geltenden Landgesetz festgelegt, dass die für die Bearbeitung von Verwaltungsverfahren auf dem Land zuständige Behörde für die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Befugnisse verantwortlich ist. Sie ist nicht für den Inhalt von Dokumenten und Unterlagen in der Akte verantwortlich, die zuvor von anderen zuständigen Behörden genehmigt, bewertet, ratifiziert oder geklärt wurden.
Das Dekret Nr. 101/2024 legt außerdem fest, dass bei Immobilien, bei denen es sich um Häuser und Bauwerke handelt, die mit Grundstücken verbunden sind, deren Eigentum auf der ausgestellten Urkunde bestätigt wurde, das Grundbuchamt oder eine Zweigstelle des Grundbuchamts bei der Bearbeitung des Verfahrens zur Registrierung von Änderungen die Registrierung auf der Grundlage der Informationen über die Immobilie im ausgestellten roten Buch durchführen muss, außer in Fällen, in denen Personen und Unternehmen die Registrierung von Änderungen an der Immobilie beantragen.
Auch die Verordnung Nr. 101/2024 sieht nicht vor, dass die Zweigstelle des Grundbuchamts bei der Bearbeitung von Änderungsregistrierungsverfahren Statusprüfungen durchführt.
Darüber hinaus liegt die Verantwortung für die Bauordnungsverwaltung gemäß Beschluss Nr. 17/2024 des städtischen Volkskomitees über die Vorschriften zur Koordinierung der Bauordnungsverwaltung in der Stadt beim Bauamt, dem Bezirksvolkskomitee und dem Gemeindevolkskomitee. Die Verantwortung für die Inspektion und Feststellung von Verstößen gegen die Bauordnung liegt bei den mit der Bauordnungsverwaltung beauftragten Beamten, Staatsbediensteten und Inspektoren.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen werden das Grundbuchamt von Ho-Chi-Minh-Stadt und seine Zweigstellen Anträge auf Änderung der Registrierung von Immobilien, bei denen es sich um Häuser und Bauarbeiten handelt, die auf Grundstücken liegen, deren Eigentum im ausgestellten roten Buch eingetragen ist, auf der Grundlage der Informationen über die Immobilie im ausgestellten roten Buch bearbeiten (außer in Fällen, in denen Personen die Registrierung von Änderungen an der Immobilie beantragen).
Die Überprüfung des aktuellen Zustands von Häusern und Bauvorhaben, die illegal errichtet wurden oder für die keine Genehmigung vorliegt, ist nicht Gegenstand der Verfahren zur Eintragung von Änderungen und gehört nicht zu den Aufgaben und Pflichten des Grundbuchamts.
Darüber hinaus werden die Ablehnung von Anträgen oder die Einstellung der Bearbeitung von Grundbuchverfahren, die Einstellung von an Grundstücken gebundenen Vermögenswerten und die Rückgabe von Anträgen an Personen bei Bauverstößen auf Anfrage der zuständigen Behörden durchgeführt und müssen den Bestimmungen des Dekrets 101/2024 entsprechen.
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Quelle: https://baodautu.vn/batdongsan/tphcm-chan-chinh-viec-kiem-tra-hien-trang-nha-dat-truoc-khi-giai-quyet-dang-ky-bien-dong-d229411.html
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