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Studiengebührenpolitik, Befreiung, Ermäßigung und Studiengebührenunterstützung

GD&TĐ – Leser fragen nach Regelungen zu Studiengebührenrichtlinien, Befreiungen, Ermäßigungen, Studiengebührenunterstützung und Unterstützung bei Lernkosten …

Báo Giáo dục và Thời đạiBáo Giáo dục và Thời đại09/10/2025

Ich gehöre einer ethnischen Minderheit in Region 1 an und habe daher eine Ermäßigung der Studiengebühren von 70 % erhalten. Nach einem Jahr Studium stellte sich heraus, dass das Hauptfach nicht zu mir passte. Daher möchte ich die Schule verlassen, um die Aufnahmeprüfung an einer anderen Schule abzulegen. Darf ich fragen, ob ich die Studiengebühren zurückzahlen muss, die mir erstattet wurden? Tran Thanh Dung (thanhdung***@gmail.com)

* Antwort:

Das Dekret Nr. 238/2025/ND-CP der Regierung vom 3. September 2025 zur Regelung der Richtlinien zu Studiengebühren, Befreiungen, Ermäßigungen, Studiengebührenbeihilfen, Studienkostenbeihilfen und Dienstleistungspreisen im Bereich Bildung und Ausbildung sieht keinen Mechanismus zur Erstattung von Ausbildungskosten für Fälle vor, in denen Studierende, die von Studiengebührenbefreiung profitieren, einen Antrag auf Abbruch der Schule stellen.

Daher ist für Studierende, die in den Genuss einer 70%igen Studiengebührenermäßigung kommen, keine Rückerstattung der geförderten Mittel nach dem Verlassen der Schule vorgesehen.

_____________

Gilt diese Regelung auch weiterhin für Studierende, die an Berufsbildungseinrichtungen von Studiengebührenbefreiung, -ermäßigung und -förderung profitiert haben? Le Van Thi (vanthi***@gmail.com)

* Antwort:

Absatz 5, Artikel 19 des Dekrets Nr. 238/2025/ND-CP legt fest: „Studiengebührenbefreiungen, -ermäßigungen oder -beihilfen gelten nicht für Personen, die während ihres Studiums ein Gehalt oder Lebensunterhaltskosten beziehen, oder für Graduierte oder Doktoranden (mit Ausnahme der in Absatz 9, Absatz 11, Artikel 15 und Punkt b, Absatz 3, Artikel 16 dieses Dekrets genannten Personen)“.

Mit Ausnahme der in Klausel 9, Klausel 11, Artikel 15 und Punkt b, Klausel 3, Artikel 16 des Dekrets Nr. 238/2025/ND-CP genannten Fächer haben Studierende, auf die einer der beiden Fälle zutrifft: Sie beziehen während ihres Studiums ein Gehalt oder erhalten Lebensunterhaltskosten, keinen Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung der Studiengebühren.

In Absatz 6, Artikel 19 des Dekrets Nr. 238/2025/ND-CP heißt es: „Das System der Befreiung, Ermäßigung und Unterstützung von Studiengebühren gilt nicht für Lernende, die dieses System an einer Berufsbildungseinrichtung oder Universität genossen haben und nun ihr Studium an einer anderen Berufsbildungseinrichtung oder Universität auf demselben Niveau und Ausbildungsniveau fortsetzen.

Wenn ein Student Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung der Studiengebühren hat und an mehreren Bildungseinrichtungen oder an mehreren Fakultäten oder Studienfächern derselben Bildungseinrichtung studiert, kommt er/sie nur in den Genuss einer Befreiung oder Ermäßigung der Studiengebühren.

Wir empfehlen Ihnen, die oben genannten Bestimmungen zu vergleichen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, profitieren Sie von der Befreiung bzw. Ermäßigung der Studiengebühren.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Spalte: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Cua Nam, Hanoi ).

E-Mail: bandocgdtd@gmail.com

Quelle: https://giaoducthoidai.vn/chinh-sach-hoc-phi-mien-giam-ho-tro-hoc-phi-post751723.html


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