Das Rundschreiben Nr. 26/2024/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Regelung der Statistik, Synthese, Erstellung, Verwaltung, Nutzung und Verwendung der Datenbank zu Straßenverkehrsunfällen, Eisenbahnverkehrsunfällen und Binnenschiffsverkehrsunfällen tritt am 15. August 2024 in Kraft. Es legt die Klassifizierung von Verkehrsunfällen klar fest.
Konkret wird in Artikel 5 des Rundschreibens die Klassifizierung von Verkehrsunfällen wie folgt festgelegt: Nach der Schwere der Personen- und Sachschäden werden Verkehrsunfälle in Verkehrsunfälle mit besonders schweren Folgen, Verkehrsunfälle mit sehr schweren Folgen, Verkehrsunfälle mit schweren Folgen, Verkehrsunfälle mit weniger schweren Folgen und Verkehrskollisionen eingeteilt.
Bei einem Verkehrsunfall mit besonders schweren Folgen handelt es sich um einen der folgenden Fälle:
+ Töten von 3 oder mehr Menschen;
+ Verursachung von Verletzungen oder Gesundheitsschäden bei 3 oder mehr Personen, wobei die Gesamtkörperverletzungsrate dieser Personen 201 % oder mehr beträgt;
+ Verursachung von Sachschäden ab 1.500.000.000 VND.
Ein Verkehrsunfall mit sehr schwerwiegenden Folgen fällt in einen der folgenden Fälle:
+ 2 Menschen getötet;
+ Verursachung von Verletzungen oder Gesundheitsschäden bei zwei oder mehr Personen, wobei die Gesamtkörperverletzungsrate dieser Personen zwischen 122 % und 200 % liegt;
+ Verursacht Sachschäden von 500.000.000 VND bis unter 1.500.000.000 VND.
Bei einem Verkehrsunfall mit schwerwiegenden Folgen handelt es sich um einen der folgenden Fälle:
+ 1 Person getötet;
+ Verursachung einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung einer Person mit einer Körperverletzungsrate von 61 % oder mehr;
+ Verursachung von Verletzungen oder Gesundheitsschäden bei zwei oder mehr Personen, wobei die Gesamtkörperverletzungsrate dieser Personen zwischen 61 % und 121 % liegt;
+ Verursacht Sachschäden von 100.000.000 VND bis unter 500.000.000 VND.
Bei einem Verkehrsunfall mit geringeren Folgen handelt es sich um einen der folgenden Fälle:
+ Verursachung einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung einer Person mit einem Behinderungsgrad von 11 % bis weniger als 61 %;
+ Verursachung einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung bei zwei oder mehr Personen, wobei die Gesamtinvaliditätsrate dieser Personen zwischen 11 % und weniger als 61 % liegt;
+ Verursachung von Sachschäden von 10.000.000 VND bis unter 100.000.000 VND.
Ein Verkehrsunfall ist ein Verkehrsunfall mit geringeren Folgen als die oben beschriebenen Verkehrsunfälle mit weniger schwerwiegenden Folgen.
Darüber hinaus erfolgt die Bestimmung des Invaliditätsgrads von Personen, die bei Verkehrsunfällen verletzt wurden, gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 22/2019/TT-BYT des Gesundheitsministers vom 28. August 2019 zur Regelung des prozentualen Anteils der Körperverletzung, der bei forensischen Untersuchungen und forensisch-psychiatrischen Untersuchungen berücksichtigt wird.
Die Feststellung des durch einen Verkehrsunfall verursachten Sachschadens basiert auf dem Ergebnis der Sachschadensermittlung bzw. dem Wertgutachten oder anderen wertvollen Dokumenten, die den Sachschaden belegen.
VN (laut VGP)[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/chinh-thuc-ap-dung-quy-dinh-moi-ve-phan-loai-tai-nan-giao-thong-tu-15-8-390356.html
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