Um die Frage zu beantworten, ob eine Wohnung ohne Pink Book als Daueraufenthaltsgenehmigung registriert werden kann oder nicht? Zunächst müssen Sie herausfinden, wann Ihnen beim Kauf einer Wohnung ein Pink Book erteilt wird. Um den Zeitpunkt der Erteilung eines Pink Books nach dem Kauf einer Wohnung zu bestimmen, müssen Sie feststellen, ob es sich bei der gekauften und verkauften Wohnung um eine alte oder eine neue Wohnung handelt.
Beim Kauf und Verkauf von Altbauwohnungen muss der Käufer nach der notariellen Beurkundung des Wohnungskaufvertrages Unterlagen zur Umschreibung des Wohnungsbuches auf seinen Namen einreichen.
Anders als beim Kauf einer Altbauwohnung ist der Investor beim Kauf einer Neubauwohnung verpflichtet, innerhalb von 50 Tagen ab dem Übergabedatum bzw. ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Hauspreises durch den Käufer bei der staatlichen Agentur die Ausstellung eines rosa Buchs zu beantragen.
Auch wenn ein Mehrfamilienhaus kein rosa Buch hat, kann es dennoch als Dauerwohnsitz registriert werden, wenn es sich um ein Haus im Eigentum dieser Person handelt oder wenn sich Hauseigentümer und Eigentümer einigen, wenn das Mehrfamilienhaus nicht im Eigentum dieser Person steht. (Illustrationsfoto)
Gleichzeitig beträgt gemäß Klausel 6, Artikel 22 des Dekrets 101/2024/ND-CP die Frist für die Ausstellung des Pink Book an den Investor nicht mehr als 10 Tage ab dem Datum des Eingangs eines vollständigen und schlüssigen Dossiers. Somit beträgt die maximale Frist für den Erhalt des Pink Book durch den Käufer einer neuen Wohnung nach vollständiger Bezahlung oder Erhalt des Hauses 60 Arbeitstage.
Die Bedingungen für die Registrierung eines dauerhaften Wohnsitzes werden derzeit gemäß den Bestimmungen von Artikel 20 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 umgesetzt, darunter: Besitz einer legalen Unterkunft im eigenen Besitz oder die Zustimmung des Haushaltsvorstands und des Eigentümers der legalen Unterkunft (wenn kein eigenes Haus vorhanden ist).
Gemäß Artikel 5 des Dekrets 62/2021/ND-CP umfassen die Dokumente zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts:
- Bescheinigung über die Landnutzungsrechte, Hauseigentum (einschließlich Informationen über das Haus) oder Eigentumsbescheinigung über die Wohnung.
- Kaufvertrag für eine Wohnung oder Dokumente über die Übergabe oder den Erhalt einer Wohnung von einem Unternehmen, dessen Aufgabe der Handel mit zum Verkauf stehenden Wohnungen ist.
- Dokumente zu Kauf, Mietkauf, Schenkung, Erbschaft...
Daher ist es gemäß dieser Regelung nicht erforderlich, ein rosafarbenes Wohnungsbuch zu besitzen, um sich für eine Daueraufenthaltsanmeldung anzumelden. Es ist jedoch möglich, einen Kaufvertrag oder ein Übergabedokument (beim Kauf einer neuen Wohnung mit dem Investor) oder einen Kaufvertrag mit einer anderen Person (beim Kauf einer alten Wohnung) zu verwenden.
Somit kann eine Wohnung, für die kein rosa Buch vorliegt, dennoch als Dauerwohnsitz angemeldet werden, wenn es sich um ein Haus im Eigentum dieser Person handelt oder mit Zustimmung des Hauseigentümers und Eigentümers, wenn die Wohnung nicht im Eigentum dieser Person steht.
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Quelle: https://vtcnews.vn/chung-cu-chua-co-so-hong-co-duoc-dang-ky-thuong-tru-ar907606.html
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