Als Begründung für diese Regelung gaben Vertreter einiger Banken an, dass die Verwendung von Personalausweisen dabei helfen könne, die Identifikationsnummer des Kunden zu scannen, während auf Fotokopien keine persönlichen Informationen oder Identifikationsnummern nachgeschlagen werden könnten.
Tatsächlich gab es Fälle, in denen für Bankgeschäfte der Personalausweis/CCCD einer anderen Person verwendet und dann das eigene Foto darauf geklebt wurde. Daher verlangen Banken von ihren Kunden, dass sie zur Überprüfung ihrer Angaben und ihrer persönlichen Identifikationsnummer den Original-Personalausweis/CCCD verwenden.
Notariell beglaubigte Fotokopien des Personalausweises/Bürgerausweises (ID/CCCD) sind für Bankgeschäfte nicht gültig.
Kann ein notariell beglaubigtes Foto eines Personalausweises/CCCD zur Herstellung einer Bankkarte verwendet werden?
Notariell beglaubigte Kopien von Personalausweisen/CCCDs enthalten in der Regel eine Gültigkeitsdauer und sind nur innerhalb dieser Frist gültig. Je nach Bank wird das Original zum Vergleich benötigt, sodass Kunden keine Bankkarten mit Fotokopien ausstellen können. Einige Banken stellen jedoch Bankkarten mit Fotokopien von Personalausweisen/CCCDs aus, sofern die Kopien mit einem roten Siegel einer zuständigen Behörde beglaubigt und noch gültig sind. Beim Erhalt einer Bankkarte müssen Kunden jedoch weiterhin die Originale der Personalausweise/CCCDs zum Vergleich vorlegen.
Um sich vorzubereiten und Zeitverlust durch den Gang zu den Transaktionsbüros zu vermeiden, sollten Sie sich vorab an den Kundenservice der jeweiligen Bank wenden und sich über das Verfahren informieren.
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Quelle: https://vtcnews.vn/cmnd-cccd-photo-co-rut-duoc-tien-o-ngan-hang-ar911083.html
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