Am 27. November 2023 verabschiedete die 15. Nationalversammlung offiziell das Identifizierungsgesetz, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird.
Wie erfolgt also die DNA-Entnahme für den Personalausweis?
Das Identifizierungsgesetz Nr. 26/2023/QH15 schreibt in Punkt d, Absatz 1, Artikel 16 die Erfassung von DNA und Stimme wie folgt vor: „Biometrische Informationen zu DNA und Stimme werden erfasst, wenn:
- Personen, die dies freiwillig tun, oder die Strafverfolgungsbehörde, die Behörde, die die Person verwaltet, die Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen der Fallbearbeitung unterliegt, gemäß ihren Funktionen und Aufgaben, wenn sie eine Beurteilung durchführt oder biometrische Informationen über die DNA oder Stimme der Person sammelt, wird sie diese mit der Identitätsverwaltungsbehörde teilen, um die Identitätsdatenbank zu aktualisieren und anzupassen.
Bürger sind bei der Beantragung eines Personalausweises nicht verpflichtet, DNA-Daten anzugeben.
- Die Strafverfolgungsbehörden und die Behörden, die Personen verwalten, die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen unterliegen und über biometrische Informationen zur DNA und Stimme von Personen verfügen, müssen diese zur Aktualisierung und Anpassung an die Identitätsverwaltungsbehörde übermitteln.
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Personen bei der Beantragung eines Personalausweises keine DNA- und Stimmdaten mehr angeben. Erst wenn aufgrund administrativer Maßnahmen biometrische Daten zur DNA und Stimme einer Person erforderlich sind, werden diese von der Staatsanwaltschaft erhoben und zur Aktualisierung an die Personalausweisverwaltung weitergeleitet.
Auch das am 1. Juli 2024 in Kraft tretende Ausweisgesetz enthält zahlreiche Neuerungen, darunter Regelungen und Verfahren zur Ausstellung von Ausweisen an Personen ab 14 Jahren sowie zur Ausstellung von Ausweisen an Personen unter 6 Jahren.
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Quelle: https://vtcnews.vn/co-bat-buoc-lay-adn-khi-lam-can-cuoc-ar904864.html
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