Am 27. November 2023 verabschiedete die 15. Nationalversammlung offiziell das Identifizierungsgesetz, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird.
Wie erfolgt also die DNA-Entnahme für den Personalausweis?
Das Identifizierungsgesetz Nr. 26/2023/QH15 schreibt in Punkt d, Absatz 1, Artikel 16 die Erfassung von DNA und Stimme wie folgt vor: „Biometrische Informationen zu DNA und Stimme werden erfasst, wenn:
- Bürger stellen der Strafverfolgungsbehörde, der Behörde, die die Person verwaltet, die Verwaltungsmaßnahmen unterliegt, im Rahmen der Fallbearbeitung gemäß ihren Funktionen und Aufgaben freiwillig Informationen zur Verfügung. Wenn sie eine Beurteilung durchführt oder biometrische Informationen über die DNA oder Stimme der Person sammelt, gibt sie diese an die Identitätsverwaltungsbehörde weiter, um die Identitätsdatenbank zu aktualisieren und anzupassen.
Bürger sind bei der Ausstellung eines Personalausweises nicht verpflichtet, DNA-Daten anzugeben.
- Die Strafverfolgungsbehörden und die Behörden, die Personen verwalten, denen Verwaltungsmaßnahmen unterliegen und über biometrische Informationen zur DNA und Stimme von Personen verfügen, müssen diese zur Aktualisierung und Anpassung an die Behörden für Identitätsmanagement übermitteln.
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Personen bei der Beantragung eines Personalausweises keine DNA- und Stimmdaten mehr angeben. Erst wenn Verwaltungsmaßnahmen ergriffen werden und biometrische Daten zur DNA und Stimme von Personen erforderlich sind, wird die Staatsanwaltschaft diese erfassen und zur Aktualisierung an die Personalausweisverwaltung übermitteln.
Auch das am 1. Juli 2024 in Kraft tretende Ausweisgesetz enthält zahlreiche Neuerungen, darunter Regelungen und Verfahren zur Ausstellung von Ausweisen an Personen ab 14 Jahren sowie zur Ausstellung von Ausweisen an Personen unter 6 Jahren.
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Quelle: https://vtcnews.vn/co-bat-buoc-lay-adn-khi-lam-can-cuoc-ar904864.html
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