Klare Anforderungen an die Einrichtung
Demnach muss die technische Ausstattung der Abgasprüfstelle für Motorräder und Krafträder Folgendes umfassen: Wartebereich und Prüfergebnisrückgabe; Prüfbereich; Abgasanalysegerät (Kraftfahrzeug-Abgasmessgerät); Informationstechnisches System; Aufgeführte Informationen.
Das Verkehrsministerium schlug eine Regelung vor, wonach die technische Ausstattung von Abgasprüfanlagen bequeme und sichere Prüfvorgänge gewährleisten muss (Symbolfoto).
Darüber hinaus müssen die technischen Einrichtungen der Inspektionseinrichtung so gestaltet sein, dass eine bequeme und sichere Inspektionstätigkeit gewährleistet ist, ohne andere Aktivitäten zu behindern.
Der Wartebereich und die Rückgabe der Prüfergebnisse müssen vom Prüfbereich getrennt sein und dürfen den Prüfablauf nicht beeinträchtigen.
Dabei muss der Inspektionsbereich folgende Anforderungen erfüllen: Jeder Inspektionsort (entsprechend 1 Emissionsanalysegerät) muss eine Mindestfläche von 6 m² haben; über ein Dach verfügen; über eine Zwangsbelüftung verfügen; für Beleuchtung sorgen; Der Boden des Inspektionsbereichs muss fest, eben und rutschfest sein.
Zusätzlich muss der Kontrollbereich mit einer gelben Umrandung am Boden mit einer Randbreite von 10cm gekennzeichnet werden.
In Bezug auf die Anforderungen an Abgasanalysegeräte sieht der Verordnungsentwurf vor, dass diese in der Lage sein müssen, Abgaskomponenten gemäß den Umweltgesetzen zu messen. Außerdem muss ein Wasserabscheidesystem vorhanden sein, um das Eindringen von Wasser in die Prüfkammer zu verhindern. Der Probenahmekopf muss über einen Mechanismus zur Befestigung des Probenahmekopfes am Auspuffrohr verfügen.
Das Abgasanalysegerätesystem muss eine Verbindung zur Prüfsoftware herstellen können.
Zusätzlich zur Abgasanalyseausrüstung müssen Abgasprüfeinrichtungen über Geräte zur Messung der Motoröltemperatur, Geräte zur Messung der Kurbelwellendrehzahl und Handgeräte zur Durchführung von Abgasprüfarbeiten verfügen.
Die Gerätesteuerungssoftware muss in der Lage sein, eine Verbindung zum Emissionsanalysegerät herzustellen, das Gerät so zu steuern, dass es entsprechend dem Inspektionsprozess ordnungsgemäß funktioniert, Messwerte in Echtzeit anzuzeigen, dem Inspektor Anweisungen zur Durchführung von Vorgängen zu geben, die Messergebnisse am Ende des Inspektionsprozesses abzulesen und in der Datenbank zu speichern sowie nach Abschluss des Inspektionsprozesses eine Verbindung zum Computer herzustellen und die Inspektionsergebnisse auszudrucken.
Darüber hinaus muss diese Software auch mit der Inspektionsmanagement-Software verbunden sein und Informationen über folgende Punkte austauschen: Inspektionsergebnisse fertiggestellter Fahrzeuge, Inspektionszeit. Die Verbindung und der Informationsaustausch müssen die Genauigkeit gewährleisten.
Die Prüfdaten werden gesichert und mindestens 36 Monate auf dem Server der Prüfstelle gespeichert.
Prüfstellen für Motorräder und Motor-Abgasanlagen müssen Kameras zur Überwachung der Prüfstrecke installieren und die Bilder mindestens 30 Tage lang speichern (Beispielfoto).
Inspektionsbilder mindestens 30 Tage lang speichern
Gemäß dem Normentwurf wird ein Inspektionsmanagement-Informationssystem zur Verwaltung von Emissionsprüfeinrichtungen und Fahrzeuginspektionsaktivitäten aufgebaut.
Die Datenbank der Abgasuntersuchung enthält mindestens Informationen zur Abgasuntersuchungseinrichtung, zum Personal der Untersuchungseinrichtung, zur Verwaltung der Untersuchungsausrüstung, zur Fahrzeuguntersuchung sowie Informationen zur Verwaltung und Verwendung von Abgasuntersuchungsstempeln.
Die Funktionen der Emissionsinspektionsverwaltungssoftware müssen die Erstellung und Speicherung von Inspektionsdaten, die Verbindung und den Informationsaustausch mit der Steuerungssoftware für die Inspektionsausrüstung, die Verbindung und den Informationsaustausch mit der Inspektionsdatenbank der Verwaltungsbehörde sowie den Abruf, die Statistik und die Berichterstattung im Zusammenhang mit Inspektionsaktivitäten gewährleisten und über Funktionen zur Gewährleistung der Datensicherheit und zur Verhinderung externer Eingriffe verfügen.
Ähnlich wie bei den Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge müssen auch die Einrichtungen für Abgasuntersuchungen mit Überwachungskamerasystemen an der Prüflinie ausgestattet sein, die eine Beobachtung und Speicherung von Clips und Bildern der Prüfstellen an der Prüflinie für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen gewährleisten.
Das Bildsignal der Überwachungskamera muss zur Überwachung und Kontrolle mit dem Vietnam Register und dem örtlichen Verkehrsministerium verbunden werden.
Laut dem Vietnam Register ist der Verkehrsminister gemäß den Bestimmungen von Artikel 42 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit für die Festlegung der nationalen technischen Vorschriften zu technischen Einrichtungen und Standorten von Einrichtungen zur Überprüfung der Abgasemissionen von Motorrädern und Mopeds verantwortlich, um die Anforderungen an die Vorschriften zur Überprüfung der Abgasemissionen von Motorrädern und Mopeds in diesem Gesetz zu erfüllen.
Ziel ist es, die Emissionen der im Verkehr befindlichen Motorräder und Motorroller zu kontrollieren und dadurch die Fahrzeugqualität zu verbessern, zur Reduzierung der Emissionen von Motorrädern und Motorrollern beizutragen und die Umwelt zu schützen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/co-so-kiem-dinh-khi-thai-xe-mo-to-xe-gan-may-se-phai-tuan-thu-quy-chuan-nao-192240927180336756.htm
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