Gemäß Artikel 11 des Rundschreibens Nr. 12/2010 sind die Gemeinde- und Bezirkspolizei dafür verantwortlich, das Volkskomitee auf derselben Ebene zu beraten, damit es einen Plan zur Verbreitung und Anleitung der Bevölkerung zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zur Gewährleistung von Verkehrsordnung und -sicherheit hat.
Darüber hinaus muss die Gemeinde- und Bezirkspolizei mit der Verkehrspolizei zusammenarbeiten, um die Verkehrsordnung und -sicherheit in der Gemeinde und im Bezirk zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei zur Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit muss den gesetzlichen Bestimmungen und Anweisungen der übergeordneten Polizei entsprechen.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Artikel 3 des Dekrets Nr. 27/2010 legt fest, dass die Mobilisierung anderer Polizeikräfte sowie der Gemeinde- und Bezirkspolizei zur Koordination mit der Verkehrspolizei zur Teilnahme an Patrouillen und zur Überwachung der Verkehrsordnung und -sicherheit nur in notwendigen Fällen und nach schriftlicher Entscheidung der zuständigen Behörden erfolgen darf. Zu den notwendigen Fällen zählen:
Während der Feierlichkeiten, politischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie der wichtigsten kulturellen und sportlichen Aktivitäten des Staates und der Region.
In Spitzenzeiten wird für die Gewährleistung von Verkehrsordnung und -sicherheit das Ministerium für öffentliche Sicherheit , die Generaldirektion der Polizei für die administrative Verwaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der Polizeidirektor einer Provinz oder zentral verwalteten Stadt zuständig sein.
Wenn die Situation von Verstößen gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit, Verkehrsunfällen und Staus kompliziert wird …
Falls keine Verkehrspolizei vor Ort ist, werden die Streifen und Kontrollen von anderen Polizeikräften sowie der Gemeinde- und Bezirkspolizei nach den von den zuständigen Behörden genehmigten Plänen durchgeführt.
Die Gemeinde- und Bezirkspolizei darf eigenständig Streifen fahren und den Verkehr regeln, muss sich dabei aber an die Pläne und Entscheidungen der übergeordneten Polizei halten. Sie darf keine Streifen organisieren oder eigenständig Aufgaben übernehmen.
Gemeinde- und Bezirkspolizei dürfen nur innerhalb ihres Verwaltungsbereichs auf den zwischen den Gemeinden und Dörfern verlaufenden Straßen patrouillieren und diese kontrollieren und Verstöße gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit ahnden. Es ist der Gemeindepolizei strengstens untersagt, Fahrzeuge auf National- und Provinzstraßen anzuhalten und zu kontrollieren.
Die Gemeinde- und Bezirkspolizei ist berechtigt, gegen folgende Verstöße vorzugehen: Motorradfahren ohne Helm, Beförderung von mehr Personen als vorgeschrieben, Transport von sperrigen Gütern, vorschriftswidriges Parken am Straßenrand, Fahren mit hoher Geschwindigkeit, Schlingern, Überfahren von Verkehrssicherheitskorridoren usw.
Bei Verstößen im Straßen- und Schienenverkehr sind die diensthabenden Polizeibeamten berechtigt, Verwarnungen auszusprechen und Geldstrafen von bis zu 500.000 VND zu verhängen.
Der Polizeichef des Bezirks ist befugt, Verwarnungen auszusprechen, Geldstrafen von bis zu 2,5 Millionen VND zu verhängen und Ausstellungsstücke und Fahrzeuge im Wert von höchstens 5 Millionen VND zu beschlagnahmen.
BAO HUNG
Nützlich
Emotion
Kreativ
Einzigartig
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)