Am 26. Oktober erklärte Frau Rmah H'Be Net, Vorsitzende des Volkskomitees des Bezirks Chu Se in der Provinz Gia Lai, sie habe die Chu Se Water Supply Joint Stock Company aufgefordert, die Probleme mit der Vietcombank und der Elektrizitätswirtschaft umgehend zu lösen, um eine ausreichende Wasserversorgung der örtlichen Bevölkerung sicherzustellen.
Zuvor hatte Herr Le Vinh Thinh, Vertreter der Chu Se Water Supply Joint Stock Company, dem Bezirksparteikomitee und dem Volkskomitee des Bezirks Chu Se einen „seltenen“ Vorfall gemeldet. Vietcombank habe Geld vom Konto des Unternehmens abgebucht und „irgendwohin transferiert“. Als die Leute ihre Wasserrechnungen auf das Vietcombank-Konto des Unternehmens zahlten, wurde das gesamte Geld vom 22. September 2023 bis heute abgebucht.
Durch die Abbuchung des Geldes von dem Konto durch die Bank hatte die Chu Se Water Supply Joint Stock Company kein Geld mehr, um ihre Stromrechnungen und Mehrwertsteuerschulden zu bezahlen, konnte ihren Kunden keine Wasserrechnungen mehr ausstellen und war nicht in der Lage, die Wasserversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.
Herr Thinh forderte das Bezirksparteikomitee und das Volkskomitee des Bezirks Chu Se auf, einzugreifen, um das verlorene Geld auf dem Konto zurückzuerhalten, damit die Fabrik über die nötigen Mittel verfügt, um die Stromrechnung zu bezahlen, da ihr sonst der Strom abgestellt würde.
Laut Rmah H'Bé Net, Vorsitzende des Volkskomitees des Bezirks Chu Se, hat die vorübergehende Unterbrechung der Wasserversorgung das tägliche Leben der Menschen sowie die Produktionstätigkeiten stark beeinträchtigt. Der Ankündigung zufolge wird die Chu Se Water Supply Joint Stock Company ab 16:00 Uhr am 18. Oktober die Wasserversorgung in folgenden Städten vorübergehend einstellen: Chu Se, Gemeinden H'Bông, Ayun, Dun, Ia Pal, Ia Blang und Kong Htok mit Tausenden von Haushalten.
Als Reaktion auf den oben genannten Vorfall schlug der Bezirk Chu Se dem Volkskomitee der Provinz Gia Lai vor, sich mit der Gia Lai Electricity Company zu beraten und die Chu Prong Electricity Company anzuweisen, günstige Bedingungen für die Chu Se Water Supply Joint Stock Company zu schaffen, damit diese ihren Betrieb aufrechterhalten kann, während sie auf die Lösung des Bankproblems wartet. (Diese Wasserversorgungsgesellschaft bezieht Strom von der Chu Prong Electricity Branch).
Die Chu Se Water Supply Joint Stock Company muss die Wasserversorgung der Haushalte aufrechterhalten und gleichzeitig die Probleme mit Banken und der Stromversorgung gemäß den Vorschriften vollständig lösen.
Die Eröffnung eines Kreditkontos bei der Vietcombank durch die Chu Se Water Supply Joint Stock Company ist ein zivilrechtliches Kreditverhältnis und unterliegt nicht der Zuständigkeit des Bezirksvolkskomitees. Im Streitfall klären die beiden Parteien die Ursache und verhandeln eine Lösung oder reichen Klage vor Gericht ein, um den Streit gemäß dem Gesetz zu lösen.
Bei Anzeichen eines Verstoßes gegen das Strafrecht wird die Chu Se Water Supply Joint Stock Company aufgefordert, der Polizeibehörde einen Bericht zur Untersuchung und vorschriftsmäßigen Bearbeitung vorzulegen.
Nach Angaben von Chu Prong Electricity (Gia Lai Electricity Company) schuldet die Chu Se Water Supply Joint Stock Company über 41 Millionen VND für den im September von dieser Einheit verbrauchten Strom. Die Nichtzahlung der Stromrechnung stellt einen Verstoß gegen den Stromvertrag dar. Wenn das Unternehmen nach dem 20. Oktober die Stromrechnung immer noch nicht bezahlt, wird Chu Prong Electricity die Stromlieferung einstellen.
Derzeit ergreift die Steuerbehörde der Provinz Gia Lai Maßnahmen zur Sperrung von drei Bankkonten dieses Unternehmens. Laut Statistik vom 30. September beträgt die Steuerschuld dieses Unternehmens noch mehr als 154 Millionen VND, wovon mehr als 98 Millionen VND überfällig sind und eingetrieben werden müssen.
Die Steuerbehörde der Provinz Gia Lai hat zweimal Geld in Höhe von 68 Millionen VND zwangsweise vom Bankkonto der Chu Se Water Supply Joint Stock Company abgehoben. Die Anwendung dieser Maßnahmen zur Zwangsabhebung und Sperrung des Kontos erfolgt gemäß Artikel 125 Punkt a, Klausel 1 des Steuerverwaltungsgesetzes.
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