Am Nachmittag des 28. August hielten die Zollbehörde der Provinz und die Marktverwaltungsbehörde der Provinz eine Konferenz ab, um die Koordinierungsverordnung Nr. 588/QCPB-QLTT vom 16. April 2009 zur Bekämpfung von Schmuggel, Produktfälschungen, Verletzungen des geistigen Eigentums und Handelsbetrug (im Folgenden als Verordnung Nr. 588 bezeichnet) zu überprüfen und die Koordinierungsverordnung für die kommende Zeit zu unterzeichnen.

Gemäß Verordnung Nr. 588 haben sich die Zollbehörden der Provinzen und die Marktverwaltungsbehörde der Provinzen in jüngster Zeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eng koordiniert und gegenseitig unterstützt. Basierend auf der tatsächlichen Situation vor Ort haben die Funktionskräfte der beiden Einheiten die Orte regelmäßig inspiziert und kontrolliert. So wurde der groß angelegte Schmuggel, der Transport und die Unterbringung von Schmuggel- und Fälschungswaren vor Ort verhindert.
Gleichzeitig haben beide Seiten in proaktiver, verantwortungsvoller und legaler Weise regelmäßig und eng Informationen in wechselseitiger Kommunikation ausgetauscht. So wurde sichergestellt, dass Fälle von Schmuggel, gefälschten Waren, Verletzungen des geistigen Eigentums und Handelsbetrug umgehend erkannt und streng gesetzeskonform behandelt werden. Überschneidungen wurden vermieden und absolute Sicherheit für Menschen, Waffen und ausgerüstete Fahrzeuge gewährleistet. Dadurch wurde zur Gewährleistung der Sicherheit sowie der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Lage beigetragen und ein gesundes und faires Geschäftsumfeld geschaffen.

Mit der Durchführungsverordnung Nr. 588 haben die Zollbehörde und die Marktverwaltungsbehörde der Provinz die folgenden konkreten Ergebnisse erzielt: 333 wertvolle Informationsveranstaltungen zur Durchführung beruflicher Aufgaben; über 700 Propagandaveranstaltungen für Unternehmen, Geschäftshaushalte und Menschen in Grenzgebieten; 107 Fälle von Schmuggel und Handelsbetrug wurden aufgegriffen und bearbeitet …

Im Geiste der Offenheit und Ehrlichkeit sowie der Diskussion der erzielten Ergebnisse und der Aufzeigung der Grenzen haben die Zollbehörden und die Marktverwaltungsbehörde der Provinz vereinbart, in der kommenden Zeit die Koordinierung beim Informationsaustausch, der Propaganda, der Verbreitung juristischer Aufklärung , den Patrouillen und Kontrollen weiter zu intensivieren, um Gesetzesverstöße zu verhindern, zu unterbinden und umgehend zu ahnden. Beide Seiten werden außerdem das System regelmäßiger und Ad-hoc-Treffen beibehalten und strikt umsetzen, einen gemeinsamen Patrouillen- und Kontrollplan entwickeln, die Formen der Koordinierung mit den lokalen Behörden weiter diversifizieren, jährlich eine vorläufige Überprüfung im Rotationsverfahren organisieren, um Kollektive und Einzelpersonen mit herausragenden Leistungen bei der Koordinierung zwischen den beiden Kräften umgehend zu belohnen und Einzelpersonen und Kollektive, denen es an Verantwortungsbewusstsein bei der Koordinierungsarbeit mangelt, streng zu behandeln und zu disziplinieren.
Aus diesem Anlass organisierten die Zollbehörde der Provinz und die Marktverwaltungsbehörde der Provinz Auszeichnungen für Kollektive und Einzelpersonen, die sich bei der Umsetzung der Koordinierungsvorschriften hervorgetan haben.
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