Dementsprechend umfassen die Unterstützungsrichtlinien: Befreiung von Verzugsgebühren: Gilt für Fälle, in denen Steuerzahler ihre Steuererklärungen aufgrund von Naturkatastrophen nicht fristgerecht einreichen können. Fristverlängerung bei der Steuerzahlung: Steuerzahlern, deren Eigentum aufgrund von Naturkatastrophen beschädigt wird, die ihre Produktions- und Geschäftstätigkeit beeinträchtigen, kann eine Fristverlängerung von bis zu 2 Jahren gewährt werden.
Befreiung und Ermäßigung von Steuern wie Sonderverbrauchssteuer, Ressourcensteuer, Einkommensteuer, nichtlandwirtschaftlicher Landnutzungssteuer usw. je nach Schadenshöhe.
Hauptsitz der Steuerbehörde der Provinz Thai Binh .
Unterstützung bei der Körperschaftsteuer: Der Wert nicht kompensierter Verluste kann bei der Berechnung der Körperschaftsteuer von den Ausgaben abgezogen werden. Vorsteuerabzug: Die gesamte Vorsteuer auf durch Naturkatastrophen beschädigte Waren ohne Entschädigung wird abgezogen.
Zum Antragsverfahren: Steuerzahler müssen den Antrag gemäß den Vorschriften vorbereiten und ihn zur Prüfung und Begleichung direkt bei der Steuerbehörde einreichen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Steuerbehörde der Provinz Thai Binh.
Die Steuerbehörde der Provinz Thai Binh fordert die zuständigen Behörden und Organisationen zur Koordinierung auf, damit diese Informationen eine große Zahl von Steuerzahlern erreichen.
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Quelle: https://www.congluan.vn/cuc-thue-tinh-thai-binh-ho-tro-nguoi-nop-thue-gap-kho-khan-do-thien-tai-post312285.html
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