Verlorene Sanierungsbescheinigung am selben Tag nachgedruckt
Nach Recherchen von Reportern der Zeitung „Giao Thong“ schlägt das Verkehrsministerium im Entwurf eines Rundschreibens zur Regelung der Reihenfolge und des Verfahrens für die Inspektion, Befreiung von der Erstinspektion und Sanierung von Kraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern vor, dass Kraftfahrzeuge nach der Sanierung gemäß den Vorschriften geprüft und getestet werden müssen. Wenn die Ergebnisse den Anforderungen entsprechen, wird eine Sanierungsbescheinigung in zweifacher Ausfertigung ausgestellt, um die Inspektion durchzuführen und dem Fahrzeughalter die Ausstellung und Änderung der Zulassungsbescheinigung zu ermöglichen.
Laut Rundschreibenentwurf müssen Autobesitzer, die ihre Auto-Renovierungsbescheinigung verlieren, weder Anzeige bei der Polizei erstatten noch eine Suchanzeige in den Massenmedien aufgeben (Beispielfoto).
Darüber hinaus werden den Fahrzeugen vorschriftsmäßig Prüfzertifikate und Prüfstempel für die technische Sicherheit und den Umweltschutz (ATKT & BVMT) für Straßenkraftfahrzeuge ausgestellt.
Wird das Kraftfahrzeug nach der ordnungsgemäßen Abnahme bei weiteren Untersuchungen überprüft, verweigert die Prüfstelle die Überprüfung, wenn der Fahrzeughalter noch keine neue Zulassungsbescheinigung vorschriftsmäßig ausgestellt hat.
Insbesondere schlägt das Verkehrsministerium vor, dass der Fahrzeughalter im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der Erneuerungsbescheinigung die Fahrzeugpapiere wie vorgeschrieben zur Prüf- und Abnahmestelle bringen muss, um das Verfahren zur Verlustmeldung abzuschließen und die Erneuerungsbescheinigung noch am selben Werktag neu ausgestellt zu bekommen.
Im Vergleich zu den geltenden Vorschriften wurde mit dem Rundschreibenentwurf die Verpflichtung aufgehoben, den Verlust von Dokumenten bei der Polizei zu melden und sich von dieser bestätigen zu lassen sowie eine Suchanzeige in den Medien zu veröffentlichen. Gleichzeitig wurde die Verpflichtung aufgehoben, die Erneuerungsbescheinigung 30 Tage nach der Verlustmeldung neu auszustellen, falls sie nicht auffindbar ist.
Nach Ansicht der Prüfstellen ist es notwendig, die Verfahren für Fahrzeughalter zu reduzieren, es sind jedoch Sanktionen erforderlich, um das Bewusstsein und die Verantwortung der Fahrzeughalter für die Erhaltung des Renovierungszertifikats zu stärken (illustratives Foto).
Es gibt verbindliche Sanktionen, die die Verantwortung der Fahrzeughalter erhöhen
Laut einem Mitglied des Redaktionsausschusses sind die geltenden Vorschriften mit vielen komplizierten Verfahren verbunden, die Fahrzeughaltern und Unternehmen Schwierigkeiten bereiten und Zeit verschwenden. Andererseits unterliegt die Erneuerungsbescheinigung nach den geltenden Vorschriften keiner Gültigkeitsregelung mehr. Daher sind Forschungsarbeiten erforderlich, um sie zu vereinfachen und so günstige Bedingungen für die Menschen zu schaffen.
Ein Vertreter eines Fahrzeugprüfzentrums in Hanoi sagte, der Vorschlag, die Regelung zur Meldung bei der Polizei und zur Information der Medien im Falle des Verlusts von Fahrzeugumbauzertifikaten aufzuheben, sei angemessen, da er den Aufwand und die Kosten für die Menschen reduziere.
Allerdings sollten Regelungen geschaffen werden, die die Verantwortung der Fahrzeughalter erhöhen.
„Wenn die vorgeschlagene Regelung vorsieht, dass ein Fahrzeughalter bei Verlust einer Erneuerungsbescheinigung lediglich zur Prüfstelle gehen muss, um dies zu melden und umgehend eine neue zu erhalten, wird dies die Verantwortung und das Bewusstsein des Fahrzeughalters für die Aufbewahrung der Dokumente nicht verbessern“, sagte ein Vertreter der Prüfstelle.
Ein anderer Leiter eines Inspektionszentrums teilte diese Ansicht und sagte, dieser Vorschlag könne eine Belastung für die Inspektionseinrichtungen darstellen.
„Ohne verbindliche Sanktionen werden Fahrzeughalter die Aufbewahrung ihrer Erneuerungsbescheinigung nicht mehr ernst nehmen. Bei Verlust können sie diese sofort neu ausstellen lassen. Dies könnte dazu führen, dass Prüfstellen für viele verlorene Bescheinigungen an einem Tag Erneuerungsbescheinigungen entgegennehmen, bearbeiten und neu ausdrucken müssen“, räumte der Vorsitzende ein.
Aus diesem Grund sind die Prüfstellen der Ansicht, dass Regelungen erforderlich sind, die die Verantwortung der Fahrzeughalter bei der Aufbewahrung und Bewahrung der Sanierungsbescheinigung stärken.
So ist es beispielsweise möglich, eine Neuausstellung nach 7 Tagen ab Meldung an die Prüfstelle vorzuschreiben und die Anzahl der Neuausstellungen des Zertifikats zu begrenzen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/de-xuat-bo-quy-dinh-mat-giay-chung-nhan-cai-tao-o-to-phai-bao-cong-an-192240913110609807.htm
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