Derzeit müssen Geschäftsleute mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen VND Einkommensteuer zahlen. Der Steuersatz richtet sich nach dem Umsatz. Der Umsatz ist die Gesamtsumme aus Verkäufen, Bearbeitungsvorgängen, Provisionen und Dienstleistungen, die während des Steuerzeitraums anfallen. Kann der Umsatz nicht ermittelt werden, wird er von der Steuerbehörde gemäß den Vorschriften ermittelt.
Im Zuge der Abschaffung der Pauschalsteuer schlug das Finanzministerium jedoch vor, ab dem 1. Januar 2026 eine Methode zur Berechnung der Steuer auf Grundlage des Einkommens statt des Einkommens einzuführen. Demnach wird für ansässige Personen mit einem Jahreseinkommen über dem von der Regierung festgelegten Betrag die zu zahlende Steuer durch Multiplikation des zu versteuernden Einkommens mit dem Steuersatz von 17 % ermittelt.
Unter steuerpflichtigem Einkommen versteht man die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen abzüglich der mit der Produktion und Geschäftstätigkeit verbundenen Ausgaben während des Zeitraums. Diese Berechnung ähnelt den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes, das derzeit einen Steuersatz von 17 % für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von über 3–50 Milliarden VND pro Jahr vorsieht.
Falls ein Einzelunternehmen einen Jahresumsatz unterhalb der Steuergrenze erzielt, bleibt die derzeitige Methode zur Berechnung der Steuer auf Grundlage des Umsatzsteuersatzes unverändert.
Das Land zählt derzeit rund 5,2 Millionen Gewerbebetriebe, die mehr als 24 % zum BIP beitragen und als Rückgrat vieler Branchen und Bereiche gelten – von der Industrie und Landwirtschaft bis hin zu Handel und Dienstleistungen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen von Gewerbebetrieben und Privatpersonen auf 25.953 Milliarden VND, was einem Anstieg von 120 % gegenüber 2023 entspricht.
Zusätzlich zur Berechnungsmethode schlug das Finanzministerium auch vor, einen Steuersatz von 5 % auf bestimmte Einkünfte aus der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen mit digitalen Informationsinhalten in den Bereichen Unterhaltung, elektronische Spiele, digitale Filme, digitale Fotos, digitale Musik und digitale Werbung anzuwenden.
Gemäß Gesetz Nr. 71/2014 unterliegen diese Einkünfte von Privatpersonen wie einige andere Einkommen dem Steuersatz von 1 %. Nach Angaben des Betreibers handelt es sich jedoch um Einkommen mit besonderen Merkmalen. Daher muss das Gesetz angemessene Steuersätze festlegen, um Gleichheit und Konsistenz zu gewährleisten und gleichzeitig die regulierende und umverteilende Funktion der Politik zu fördern.
PV (Synthese)Quelle: https://baohaiphong.vn/de-xuat-ca-nhan-kinh-doanh-nop-thue-thu-nhap-17-tren-lai-520045.html
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