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Vorgeschlagene Regelung für Kader, die nicht wiederernannt werden und vor Erreichen des Alters in den Ruhestand treten

Báo Giao thôngBáo Giao thông18/11/2024

Das Innenministerium schlägt vor, dass Kader, die nicht wiederernannt werden und vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand treten, keine Abzüge von ihrer Rente erhalten. Bis zum Erreichen des Rentenalters erhalten sie weiterhin ihr volles Gehalt.


Beamte, die nicht alt genug für eine Wiederwahl sind und freiwillig in den Ruhestand gehen, behalten ihre Pension.

Das Innenministerium hat gerade einen Dekretsentwurf bekannt gegeben, der das Regime und die Richtlinien für Kader festlegt, die nicht alt genug sind, um gemäß ihrer Amtszeit in den Agenturen der Partei, des Staates, der Vietnamesischen Vaterlandsfront und gesellschaftspolitischen Organisationen wiedergewählt oder erneut in Positionen und Titel berufen zu werden.

Đề xuất chế độ của cán bộ không được tái bổ nhiệm nghỉ hưu trước tuổi- Ảnh 1.

Das Innenministerium schlägt vor, dass Kadern, die nicht wiederernannt werden und vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand treten, keine Abzüge von der Rentenhöhe zugefügt werden (Symbolfoto).

Dementsprechend schlug das Innenministerium vor, dass Beamte, die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht erfüllen und 15 Jahre oder länger in die obligatorische Sozialversicherung eingezahlt haben, bei einem freiwilligen Antrag auf vorzeitige Pensionierung Anspruch auf Rentenleistungen gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes haben.

Gleichzeitig profitieren Sie von zusätzlichen Vorteilen wie: Keine Abzüge vom Rentensatz aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung; Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum Alter.

Darüber hinaus erhalten sie in den ersten 15 Jahren ihrer Beschäftigung einen Zuschuss von fünf durchschnittlichen Monatsgehältern, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen. Ab dem 16. Jahr erhalten sie für jedes sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsjahr einen Zuschuss von einem halben Monatsgehalt.

Bei Kadern mit Gehaltspositionen gilt: Wenn sie 48 Monate lang auf Gehaltsstufe 1 der aktuellen Position eingestuft waren, werden sie bei ihrer Pensionierung auf Stufe 2 der aktuellen Position hochgestuft.

Für Kader mit Fach- und Fachgehalt und Zulagen für Führungspositionen: Kader, die die endgültige Gehaltsstufe in ihrem aktuellen Dienstgrad noch nicht erreicht haben und denen noch 1 bis 12 Monate bis zur regulären Gehaltserhöhung gemäß den Vorschriften fehlen, erhalten eine vorzeitige Gehaltserhöhung zum Ausscheiden aus dem Dienst.

Kader, die die letzte Gehaltsstufe erhalten oder eine Dienstalterszulage erhalten, die über der aktuellen Gehaltsskala liegt, und über einen Universitätsabschluss oder einen höheren Abschluss verfügen, werden ohne Ablegen einer Prüfung zur Versetzung in den Ruhestand in die nächsthöhere Stufe befördert.

Das zur Berechnung der Zulage verwendete Durchschnittsgehalt wird anhand des durchschnittlichen tatsächlichen Monatsgehalts der letzten 5 Jahre vor dem Ruhestand bestimmt, einschließlich: Positionsgehalt oder Gehalt nach Rang oder Besoldungsgruppe; Positionszulagen, den Rahmen überschreitende Dienstalterszulagen, Dienstalterszulagen, Gehaltsrückbehaltungsdifferenz und Parteiarbeitszulagen (sofern vorhanden).

Die Arbeitszeit, die zur Berechnung der oben genannten Zulage herangezogen wird, ist die gesamte Arbeitszeit mit sozialversicherungspflichtiger Beitragspflicht, für die jedoch noch keine Abfindung, keine einmaligen Sozialversicherungsleistungen oder keine Demobilisierungs- oder Entlassungsleistungen bezogen wurden.

Wenn die Gesamtzeit für die Berechnung der Förderung eine ungerade Anzahl von Monaten hat, wird nach dem Grundsatz aufgerundet: Von 1 Monat bis 6 Monate wird als 1/2 Jahr gezählt und die Förderung entspricht der Förderhöhe von 1/2 Jahr. Von über 6 Monaten bis unter 12 Monaten wird auf 1 Jahr aufgerundet.

Beamte, die nicht wiederernannt werden und auf das Renteneintrittsalter warten, erhalten weiterhin das volle Gehalt

Das Innenministerium schlug in seinem Erlassentwurf außerdem vor, dass Beamte, die nicht wiederernannt werden und warten, bis sie das Rentenalter erreichen, weiterhin ihr volles Gehalt erhalten.

Insbesondere Kader, die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht erfüllen und weniger als zwei Jahre (24 Monate) übrig haben, erreichen das vorgeschriebene Renteneintrittsalter. Wenn ihnen keine geeignete Arbeitsstelle vermittelt werden kann und sie nicht vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, wird ihnen der Ruhestand gestattet, bis sie das nötige Alter dafür erreicht haben.

Während der Zeit der Arbeitsbefreiung bis zum Erreichen des Rentenalters stehen Kader, die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht erfüllen, weiterhin unter der Leitung der Arbeitsagentur und unterliegen den folgenden Regelungen und Richtlinien:

Sie erhalten das volle Gehalt Ihrer Position oder ein Gehalt entsprechend Ihrem Rang, Ihrer Stufe, Ihrer Positionszulage, einer den Rahmen überschreitenden Dienstalterszulage, einer Dienstalterszulage, einer Gehaltsreservedifferenz und einer Parteiarbeitszulage (sofern vorhanden).

Andere Leistungen wie etwa Dienstalters- und Telefonleistungen (sofern vorhanden) entfallen ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Sie sich entschieden haben, Ihre Arbeit aufzugeben und auf das Rentenalter zu warten.

Erfüllt ein Beamter die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht und darf er während der Arbeitszeit regelmäßig ein Auto für Arbeitszwecke nutzen, muss er, wenn er an Besprechungen oder Konferenzen teilnimmt oder sich zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus begibt, dies dem Arbeitsplatz mitteilen, um einen Shuttle zu organisieren.

Falls der Arbeitsplatz keinen Shuttle organisieren kann, müssen Sie proaktiv für Ihr eigenes Transportmittel sorgen und gemäß den geltenden Vorschriften bezahlt werden.

Kader, die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht erfüllen und sich in Urlaub befinden, um das Rentenalter zu erreichen, werden nicht in die Gehaltsliste der Agentur, Organisation oder Einheit aufgenommen.


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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/de-xuat-che-do-cua-can-bo-khong-duoc-tai-bo-nhiem-nghi-huu-truoc-tuoi-192241118090306636.htm

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