
Das Innenministerium hat der Regierung einen Verordnungsentwurf zur Bewertung und Einstufung der Qualität von Beamten vorgelegt, der klare Regelungen zur Bewertung der Leistungsergebnisse (KPI) von Beamten in Führungs- und Managementpositionen enthält.
Zu den Aufgaben von Beamten in Leitungs- und Verwaltungsfunktionen gehören je nach Funktion:
Direkt zugewiesene Aufgaben; Aufgaben der Leitung, Bedienung, Organisation der Aufgabendurchführung, Führung, Kontrolle, Überwachung und Problemlösung im Rahmen der produkt-/arbeitsbezogenen Funktionen und Aufgaben sowie der Beamten der zugewiesenen Einheit.
Die Ergebnisse der Aufgabenerfüllung hinsichtlich Quantität, Qualität und Fortschritt werden gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 9 oder Absatz 2, Artikel 10 dieses Dekrets bestimmt, in denen:
Die Anzahl der zugewiesenen Produkte/Aufträge entspricht der Gesamtzahl der in Absatz 1 dieses Artikels angegebenen Aufgaben. Jeder Auftrag wird als zugewiesenes Produkt/Auftrag bestimmt (jeder Auftrag wird entsprechend diesem Produkt/Auftrag konvertiert).
Die Anzahl der abgeschlossenen Produkte/Arbeiten ist die Anzahl der in Punkt a dieser Klausel angegebenen zugewiesenen Produkte/Arbeiten, die mit einer Qualität und einem Fortschritt abgeschlossen wurden, die auf den erzielten spezifischen Ergebnissen basieren.
Zusätzlich zu den Kriterien zur Aufgabenerfüllung in Absatz 2 dieses Artikels werden Beamte in Führungs- und Leitungspositionen auch nach folgenden Kriterien beurteilt:
Leistungsergebnisse der Agentur, Organisation, Einheit oder des Bereichs, der mit der Leitung, Verwaltung und Verantwortung für Folgendes betraut ist:
Werden 100 % der Beamten im Rahmen der Leitungs- und Verantwortungsbefugnis als aufgabenerfüllt oder höher eingestuft, wird die Prozentpunktzahl mit 100 % berechnet.
Wird ein Beamter unter Leitung oder Verantwortung als nicht aufgabenerfüllend eingestuft, wird die Prozentpunktzahl mit 50 % berechnet.
Fähigkeit, Aufgaben zu organisieren und auszuführen:
Wenn die Einheit alle geplanten Aufgaben fristgerecht abschließt, die Qualität sicherstellt und über Initiativen oder wirksame Umsetzungslösungen verfügt, wird davon ausgegangen, dass sie eine Punktzahl von 100 % erreicht hat.
Sollte es während des Bewertungszeitraums zu Einschränkungen oder längeren Verzögerungen bei der Umsetzung der zugewiesenen Programme und Arbeitspläne kommen, wird die Punktzahl mit 50 % berechnet.
Fähigkeit, Beamte im Rahmen der Verwaltung zu sammeln und zu vereinen:
Wenn die Einheit eine einheitliche Arbeitsumgebung und eine wirksame Koordination zwischen Einzelpersonen und Abteilungen aufrechterhält, wird davon ausgegangen, dass sie eine Punktzahl von 100 % erreicht hat.
Liegen während des Beurteilungszeitraums keine Beschwerden, Eingaben oder Empfehlungen hinsichtlich anhaltender interner Konflikte oder Uneinigkeit vor, wird die Prozentpunktzahl mit 50 % berechnet.
Quelle: https://baolamdong.vn/de-xuat-cong-chuc-lanh-dao-dat-50-kpi-neu-cap-duoi-khong-hoan-thanh-nhiem-vu-391236.html
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