Das Finanzministerium arbeitet an einem Erlass zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Resolution Nr. 198/2025/QH15 der Nationalversammlung vom 17. Mai 2025 über eine Reihe spezieller Mechanismen und Richtlinien für die private Wirtschaftsentwicklung.

Das Finanzministerium erklärte, dass gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Leitlinien Einkünfte aus Kapitaltransfers Einkünfte aus Kapitaleinlagentransfers, Einkünfte aus Wertpapiertransfers und Einkünfte aus Kapitaltransfers anderer Art umfassten, wobei zwischen Einkünften aus Kapitaleinlagentransfers von Unternehmen und Einkünften aus Wertpapiertransfers unterschieden werde. Im Einzelnen heißt es im Einkommensteuergesetz (Absatz 4, Artikel 3): „Einkünfte aus Kapitaltransfers umfassen: a) Einkünfte aus Kapitaltransfers von Wirtschaftsorganisationen ; b) Einkünfte aus Wertpapiertransfers und c) Einkünfte aus Kapitaltransfers anderer Art.“
Gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes ist die Einkommensteuer eine monatlich zu entrichtende Steuerart. Dementsprechend muss der Zeitraum der Steuerbefreiung und -ermäßigung fortlaufend ab dem Monat berechnet werden, in dem die steuerbefreiten oder -ermäßigten Einkünfte anfallen. Fällt das Einkommen innerhalb eines Monats an, wird der Zeitraum der Steuerbefreiung und -ermäßigung für den gesamten Monat berechnet. Tatsächlich können Einzelpersonen während des Steuerzeitraums mehrere Einkommensquellen oder Einkünfte aus Gehältern und Löhnen an verschiedenen Orten haben.
Absatz 2 und Absatz 3, Artikel 10 der Resolution Nr. 198/2025/QH15 legen bevorzugte Einkommensteuerrichtlinien für Einzelpersonen bei der Übertragung von Kapitaleinlagen fest, für Experten und Wissenschaftler , die bei innovativen Startups, Forschungszentren, Innovationszentren und zwischengeschalteten Organisationen arbeiten, die innovative Startups unterstützen.
Konkret: Befreiung von der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer auf Einkünfte aus der Übertragung von Anteilen, Kapitaleinlagen, Kapitaleinlagerechten, Aktienkaufrechten und Kapitaleinlagerechten an innovativen Start-up-Unternehmen. Befreiung von der Einkommensteuer für 2 Jahre und 50 % Ermäßigung der zu zahlenden Steuer für die nächsten 4 Jahre auf Einkünfte aus Gehältern und Löhnen von Experten und Wissenschaftlern, die von innovativen Start-up-Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren, Innovationszentren und zwischengeschalteten Organisationen zur Unterstützung innovativer Start-ups bezogen werden.
Auf Grundlage der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Leitdokumente schlägt das Finanzministerium im Entwurf des Dekrets die folgenden Leitlinien vor, wobei die Übereinstimmung mit dem Betrag der steuerfreien Unternehmenseinkünfte gemäß der Richtlinie für die Übertragung an andere Personen und Organisationen zum Zwecke der Steuerbefreiung sichergestellt und sichergestellt werden soll, dass die Richtlinie klar und transparent ist:
Natürliche Personen mit Einkünften aus der Übertragung von Anteilen, Kapitaleinlagen, Kapitaleinlagerechten, Aktienkaufrechten und Kapitaleinlagerechten an innovativen Start-up-Unternehmen sind von der persönlichen Einkommensteuer auf diese Einkünfte befreit.
Einkünfte aus der Übertragung von Anteilen, Kapitaleinlagen, Kapitaleinlagerechten, Anteilskaufrechten und Kapitaleinlagekaufrechten gemäß diesem Absatz sind Einkünfte aus der Übertragung eines Teils oder aller Anteile, Kapitaleinlagen, Kapitaleinlagerechte, Anteilskaufrechte und Kapitaleinlagekaufrechte an innovativen Start-up-Unternehmen (einschließlich der Fälle von Unternehmensverkäufen), mit Ausnahme von Einkünften aus der Übertragung von Anteilen öffentlicher Unternehmen gemäß den Bestimmungen des Wertpapiergesetzes.
Im Falle des Verkaufs des gesamten Unternehmens im Eigentum einer Einzelperson in Form einer mit Immobilien verbundenen Kapitalübertragung ist die Einkommensteuer entsprechend der Immobilienübertragungstätigkeit zu erklären und zu zahlen.
Einzelpersonen, die Experten und Wissenschaftler sind und von den zuständigen Behörden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Leitdokumenten anerkannt werden und Einkünfte aus Gehältern und Löhnen von innovativen Start-up-Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren, Innovationszentren, zwischengeschalteten Organisationen zur Unterstützung innovativer Start-ups und von den zuständigen Behörden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Leitdokumenten anerkannten Innovationen beziehen, sind für einen Zeitraum von 2 Jahren (24 aufeinanderfolgende Monate) von der Steuer befreit und erhalten für die nächsten 4 Jahre (48 aufeinanderfolgende Monate) eine Ermäßigung von 50 % der zu zahlenden Steuer auf dieses Einkommen.
Der Freistellungs- und Ermäßigungszeitraum wird fortlaufend ab dem Monat berechnet, in dem die steuerfreien bzw. ermäßigten Einkünfte anfallen. Fallen die Einkünfte in einem Monat an, wird der Freistellungs- und Ermäßigungszeitraum für den vollen Monat berechnet.
Falls eine Person sowohl Einkünfte aus Gehältern und Löhnen hat, die gemäß dieser Bestimmung von der Steuer befreit oder ermäßigt sind, als auch Einkünfte aus anderen Gehältern und Löhnen, wird der Betrag der gemäß dieser Bestimmung von der Einkommensteuer befreiten oder ermäßigten persönlichen Einkommensteuer wie folgt bestimmt:

Das Finanzministerium bittet um Stellungnahmen zu diesem Entwurf auf dem elektronischen Informationsportal des Ministeriums.
Quelle: https://baolaocai.vn/de-xuat-mien-giam-thue-thu-nhap-ca-nhan-mot-so-doi-tuong-post879506.html
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