Finanzministerium schlägt Regelungen zur Verlängerung der Befreiungsfrist für die landwirtschaftliche Bodennutzungssteuer vor
Das Finanzministerium teilte mit, dass die Nationalversammlung am 26. Juni 2025 die Resolution Nr. 216/2025/QH15 erlassen habe, die eine Verlängerung der Befreiungsfrist für die landwirtschaftliche Landnutzungssteuer bis zum 31. Dezember 2030 vorsieht.
Gemäß der Resolution Nr. 216/2025/QH15 schlägt das Finanzministerium einen neuen Verordnungsentwurf vor, der die Verordnungen Nr. 20/2011/ND-CP, Nr. 21/2017/ND-CP und Nr. 146/2020/ND-CP der Regierung ersetzen soll, um eine Verwaltungsreform sicherzustellen und Steuerzahlern und Steuerbehörden die Suche und Beantragung zu erleichtern.
Der Verordnungsentwurf sieht Regelungen zu steuerbefreiten Subjekten, steuerpflichtigen Grundstückskategorien und Steuerbefreiungszeiträumen für die landwirtschaftliche Nutzung vor.
Von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer befreite Subjekte
Von der landwirtschaftlichen Grundsteuer befreite Subjekte müssen die Bestimmungen von Artikel 1 der Resolution Nr. 55/2010/QH12 vom 24. November 2010 der Nationalversammlung über die Befreiung und Ermäßigung der landwirtschaftlichen Grundsteuer (geändert und ergänzt durch eine Reihe von Artikeln gemäß Resolution Nr. 28/2016/QH14 vom 11. November 2016 der Nationalversammlung) einhalten, und zwar insbesondere wie folgt:
1. Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche, die für Forschung und experimentelle Produktion genutzt wird; Landfläche für den jährlichen Pflanzenanbau gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes; Landfläche für die Salzproduktion.
2. Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer für die gesamte landwirtschaftliche Fläche, die vom Staat für arme Haushalte zugeteilt oder als Landnutzungsrechte anerkannt wurde.
Die Bestimmung armer Haushalte basiert auf den Armutsnormen, die auf Beschluss des Premierministers erlassen wurden.
Falls die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte gemäß den geltenden örtlichen gesetzlichen Bestimmungen über spezifische Regelungen zu Armutsgrenzen verfügen, werden die von den Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte festgelegten Armutsgrenzen zur Bestimmung armer Haushalte herangezogen.
3. Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche für folgende Subjekte:
Haushalten und Einzelpersonen wird vom Staat das Recht zugesprochen oder anerkannt, Land für die landwirtschaftliche Produktion zu nutzen, und sie erhalten die Übertragung von Nutzungsrechten für landwirtschaftliche Flächen (einschließlich Erbschaft oder Schenkung von Nutzungsrechten für landwirtschaftliche Flächen).
Haushalte und Einzelpersonen, die Mitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften und Genossenschaftsverbände sind; Haushalte, Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von Genossenschaften, Genossenschaftsverbänden, staatlichen landwirtschaftlichen Betrieben und staatlichen Forstbetrieben eine dauerhafte Landzuteilung erhalten haben; und Haushalte, Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine dauerhafte Landzuteilung für die landwirtschaftliche Produktion erhalten haben.
Haushalte und Einzelpersonen, die in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind, bringen ihre landwirtschaftlichen Nutzungsrechte ein, um landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und Genossenschaftsverbände gemäß den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes zu gründen.
4. Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen, die vom Staat an Wirtschaftsorganisationen, politische Organisationen, gesellschaftspolitische Organisationen, sozial-berufliche Organisationen, öffentliche Dienstleistungseinheiten und andere Einheiten vergeben werden, die das Land direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzen.
Für landwirtschaftliche Flächen, die der Staat wirtschaftlichen Organisationen, politischen Organisationen, gesellschaftspolitischen Organisationen, sozial-beruflichen Organisationen, öffentlichen Dienstleistungseinheiten und anderen Einheiten zugeteilt hat, die das Land verwalten, aber nicht direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzen, sondern es anderen Organisationen und Einzelpersonen zuteilen, um Verträge für die landwirtschaftliche Produktion zu erhalten, wird das Land gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes zurückgefordert; während des Zeitraums, in dem der Staat das Land nicht zurückgefordert hat, muss 100 % der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer bezahlt werden.
5. Die Verfahren, Erklärungsunterlagen und Steuerbefreiungen in diesem Artikel müssen den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes entsprechen.
Steuerpflichtige Grundstücksklasse
Die Grundstücksklasse zur Berechnung der landwirtschaftlichen Grundsteuer basiert auf der Grundstücksklasse, die gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 326/TTg des Premierministers vom 18. Mai 1996 zur Genehmigung der Grundstücksklasse zur Berechnung der landwirtschaftlichen Grundsteuer und des Beschlusses des Premierministers zur Genehmigung der Anpassung der Grundstücksklasse zur Berechnung der landwirtschaftlichen Grundsteuer (sofern vorhanden) bestimmt wird.
Steuerbefreiungszeitraum
Der in diesem Verordnungsentwurf festgelegte Zeitraum der Befreiung von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer soll vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 gelten.
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Weisheit
Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-quy-dinh-huong-dan-viec-keo-dai-thoi-han-mien-thue-su-dung-dat-nong-nghiep-102250718165709793.htm
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