Das Finanzministerium schlägt Regelungen zur Verlängerung der Befreiungsdauer von der landwirtschaftlichen Grundsteuer vor.
Das Finanzministerium teilte mit, dass die Nationalversammlung am 26. Juni 2025 die Resolution Nr. 216/2025/QH15 erlassen habe, die eine Verlängerung der Befreiungsfrist für die landwirtschaftliche Landnutzungssteuer bis zum 31. Dezember 2030 vorsieht.
Gemäß der Resolution Nr. 216/2025/QH15 hat das Finanzministerium einen neuen Verordnungsentwurf vorgeschlagen, der die Regierungsverordnungen Nr. 20/2011/ND-CP, Nr. 21/2017/ND-CP und Nr. 146/2020/ND-CP ersetzen soll , um eine Verwaltungsreform sicherzustellen und günstige Bedingungen für Steuerzahler und Steuerbehörden bei der Suche und Beantragung zu schaffen.
Der Verordnungsentwurf sieht Regelungen zu steuerbefreiten Subjekten, steuerpflichtigen Grundstückskategorien und steuerbefreiten Zeiträumen für die landwirtschaftliche Nutzung vor.
Von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer befreite Subjekte
Von der landwirtschaftlichen Grundsteuer befreite Subjekte müssen die Bestimmungen von Artikel 1 der Resolution Nr. 55/2010/QH12 vom 24. November 2010 der Nationalversammlung über die Befreiung und Ermäßigung der landwirtschaftlichen Grundsteuer (geändert und ergänzt um eine Reihe von Artikeln gemäß der Resolution Nr. 28/2016/QH14 vom 11. November 2016 der Nationalversammlung) einhalten, und zwar insbesondere wie folgt:
1. Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche, die für Forschung und experimentelle Produktion genutzt wird; Landfläche für den jährlichen Pflanzenanbau gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes; Landfläche für die Salzproduktion.
2. Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer für die gesamte landwirtschaftliche Fläche, die vom Staat für Landnutzungsrechte für arme Haushalte zugeteilt oder anerkannt wurde.
Die Bestimmung armer Haushalte basiert auf den Armutsnormen, die auf Beschluss des Premierministers erlassen wurden.
Falls die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte gemäß den geltenden örtlichen gesetzlichen Bestimmungen spezifische Vorschriften für die Standards armer Haushalte haben, werden die von den Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte festgelegten Standards für arme Haushalte zur Bestimmung armer Haushalte verwendet.
3. Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche für folgende Subjekte:
Haushalten und Einzelpersonen wird vom Staat das Recht zur Nutzung von Land für die landwirtschaftliche Produktion zugeteilt oder zuerkannt und sie erhalten die Übertragung des Rechts zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (einschließlich der Vererbung oder Schenkung des Rechts zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen).
Haushalte und Einzelpersonen, die Mitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften und Genossenschaftsverbände sind; Haushalte, Einzelpersonen und Wohngemeinschaften, die von Genossenschaften, Genossenschaftsverbänden, staatlichen landwirtschaftlichen Betrieben und staatlichen Forstbetrieben feste Landzuteilungen erhalten haben; und Haushalte, Einzelpersonen und Wohngemeinschaften, die von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen feste Landzuteilungen für die landwirtschaftliche Produktion erhalten haben.
Haushalte und Einzelpersonen, die in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind, bringen ihre landwirtschaftlichen Nutzungsrechte ein, um landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und Genossenschaftsverbände gemäß den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes zu gründen.
4. Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen, die vom Staat an Wirtschaftsorganisationen, politische Organisationen, gesellschaftspolitische Organisationen, sozial-berufliche Organisationen, öffentliche Dienstleistungseinheiten und andere Einheiten vergeben werden, die das Land direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzen.
Für landwirtschaftliche Flächen, die der Staat wirtschaftlichen Organisationen, politischen Organisationen, gesellschaftspolitischen Organisationen, sozial-beruflichen Organisationen, öffentlichen Dienstleistungseinheiten und anderen Einheiten zuweist, die das Land verwalten, aber nicht direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzen, sondern es anderen Organisationen und Einzelpersonen zuteilen, um Verträge für die landwirtschaftliche Produktion zu erhalten, wird das Land gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes zurückgefordert; während des Zeitraums, in dem der Staat das Land noch nicht zurückgefordert hat, muss 100 % der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer gezahlt werden.
5. Die Verfahren, Erklärungsunterlagen und Steuerbefreiungen in diesem Artikel müssen den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes entsprechen.
Steuerpflichtige Grundstücksklasse
Die Grundstücksklasse zur Berechnung der landwirtschaftlichen Grundsteuer basiert auf der Grundstücksklasse, die gemäß den Bestimmungen in der Entscheidung Nr. 326/TTg des Premierministers vom 18. Mai 1996 zur Genehmigung der Grundstücksklasse zur Berechnung der landwirtschaftlichen Grundsteuer und der Entscheidung des Premierministers zur Genehmigung der Anpassung der Grundstücksklasse zur Berechnung der landwirtschaftlichen Grundsteuer (sofern vorhanden) bestimmt wurde.
Steuerbefreiungszeitraum
Der in diesem Verordnungsentwurf festgelegte Zeitraum der Befreiung von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer soll vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 gelten.
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Weisheit
Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-quy-dinh-huong-dan-viec-keo-dai-thoi-han-mien-thue-su-dung-dat-nong-nghiep-102250718165709793.htm
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