(Dan Tri) – Ab 2025 wird es bei der Abiturprüfung neben der Fremdsprachenprüfung auch eine Ausnahmeregelung für die Literaturprüfung geben.
Die neue Abiturordnung ab 2025 enthält zusätzliche Regelungen zur Befreiung von der Literaturprüfung bei der Anerkennung des Abschlusses.
Dementsprechend gilt diese Richtlinie nur für Ausländer mit einem vietnamesischen Sprachzertifikat gemäß dem Vietnamese Language Proficiency Framework for Foreigners auf Stufe 3 oder höher.
Wer von der Literaturprüfung befreit ist, aber dennoch die Literaturprüfung im Rahmen der Abiturprüfung ablegen möchte, muss die Ergebnisse der Literaturprüfung zur Berechnung der Abiturnote heranziehen.
Kandidaten bei der Abiturprüfung in Hanoi im Jahr 2024 (Foto: Manh Quan).
Auch die Regelungen zur Befreiung von Fremdsprachenprüfungen haben sich mit der neuen Regelung geändert. Demnach werden Kandidaten, die von Fremdsprachenprüfungen befreit sind, nicht mehr auf 10 Punkte angerechnet. Die Formel zur Berechnung der Abschlussnote dieser Kandidaten wird keine Fremdsprachenpunkte mehr berücksichtigen.
Von der Grundprüfung in Fremdsprachen sind weiterhin befreit: Mitglieder der Nationalmannschaft der Internationalen Fremdsprachenolympiade und Personen mit einem der erforderlichen Fremdsprachenzertifikate.
Wer von der Fremdsprachenprüfung befreit ist, dieses Fach aber dennoch in der Abiturprüfung belegen möchte, muss das Prüfungsergebnis zur Berechnung der Abiturnote heranziehen.
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Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/dieu-kien-mien-thi-mon-ngu-van-tot-nghiep-thpt-tu-nam-2025-20241225002605534.htm
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