Ab welchem Alter kann man sich zum Militärdienst anmelden? – Leser Tuan Kiet
Was ist die Wehrdienstanmeldung?
Auf Grundlage der Bestimmungen des Wehrdienstgesetzes 2015 kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Wehrdienstregistrierung um die Erstellung eines Nachweises über den Wehrdienst von Bürgern im wehrfähigen Alter handelt.
Die Anmeldung zum Militärdienst muss folgenden Grundsätzen entsprechen:
- Korrekte Themen, Verfahren, Richtlinien und Regelungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Einheitlich, öffentlich, transparent, bequem für die Bürger.
- Die Quantität, Qualität und den persönlichen Hintergrund der Bürger im wehrfähigen Alter genau verwalten und erfassen.
- Jeder Wohnsitzwechsel von Bürgern im wehrfähigen Alter muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen registriert und abgewickelt werden.
Ab welchem Alter kann man sich zum Militärdienst melden?
Gemäß Artikel 12 des Wehrdienstgesetzes 2015 beträgt das Alter für die Wehrdienstanmeldung für Männer und Frauen:
- Männliche Staatsbürger ab 17 Jahren.
- Staatsbürgerinnen mit Berufstätigkeit, die den Anforderungen der Volksarmee entspricht, ab 18 Jahren.
Wer ist nicht wehrpflichtig?
Bürger, in denen einer der folgenden Fälle vorliegt, dürfen sich nicht zum Militärdienst melden:
- Sie werden wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit strafrechtlich verfolgt; Sie verbüßen eine Gefängnisstrafe, sind in einer Besserungs- oder Bewährungsstrafe oder haben eine Gefängnisstrafe verbüßt, ohne dass Ihr Vorstrafenregister gelöscht wurde.
- auf Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtebene (im Folgenden „Gemeindeebene“) erzieherischen Maßnahmen unterworfen zu sein oder in eine Besserungsanstalt, Erziehungsanstalt oder Zwangseinrichtung für Drogenabhängige eingewiesen zu werden;
- Entzug des Rechts, in den Streitkräften des Volkes zu dienen.
Nach Ablauf der oben genannten Maßnahmen werden die Bürger zum Militärdienst gemeldet.
Grundlage: Artikel 13 des Wehrdienstgesetzes 2015
Wer ist von der Wehrpflicht befreit?
Gemäß Artikel 14 des Militärdienstgesetzes 2015 gelten für Menschen mit Behinderungen, Menschen mit schweren Krankheiten, psychischen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Wehrdienst-Anmeldestelle
- Das Militärkommando der Gemeinde führt die Militärdienstregistrierung für die im Ort ansässigen Bürger durch.
- Das Militärkommando der Behörde oder Organisation auf der Basisebene muss die bei der Behörde oder Organisation arbeitenden oder studierenden Bürger zum Militärdienst anmelden und diese Daten zusammenstellen und dem Militärkommando des Bezirks, der Stadt, der Großstadt der Provinz und der entsprechenden Verwaltungseinheit (im Folgenden „Bezirksebene“ genannt) melden, in dem die Behörde oder Organisation ihren Hauptsitz hat. Falls die Behörde oder Organisation über kein Militärkommando auf der Basisebene verfügt, ist der Leiter oder der gesetzliche Vertreter der Behörde oder Organisation dafür verantwortlich, die Anmeldung der Bürger zum Militärdienst an ihrem Wohnort zu organisieren.
Gemäß: Artikel 15 des Wehrdienstgesetzes 2015
Unterlagen und Verfahren zur erstmaligen Wehrdienstanmeldung
Der Befehlshaber des Militärkommandos eines Bezirks, einer Stadt, einer Provinzstadt oder einer gleichwertigen Verwaltungseinheit (im Folgenden „Befehlshaber des Militärkommandos auf Bezirksebene“ genannt) unterzeichnet den Wehrdienstregistrierungsbefehl und die Wehrdienstregistrierungsbescheinigung und übergibt sie dem Militärkommando einer Kommune, eines Bezirks, einer Stadt, einer Behörde oder Organisation (im Folgenden „Militärkommando auf Kommunalebene“ genannt) zur Ausführung.
(1) die erstmalige Meldung zum Militärdienst
- Selbsterklärung zum Gesundheitszustand für den Militärdienst;
- Fotokopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde (zum Vergleich Original mitbringen).
(2) Verfahren zur erstmaligen Wehrdienstmeldung
- 10 Tage vor dem Datum der Wehrdienstanmeldung ist das kommunale Militärkommando für die Übermittlung der Wehrdienstanmeldung an die Bürger verantwortlich. Falls die Behörde oder Organisation über kein Militärkommando verfügt, ist der Leiter oder der gesetzliche Vertreter der Behörde oder Organisation für die Übermittlung der Wehrdienstanmeldung an die Bürger verantwortlich.
– Nach Erhalt der Wehrdienstanmeldung vom Kommandeur des Bezirksmilitärkommandos sind Bürger, die den Bestimmungen von Artikel 12 des Wehrdienstgesetzes 2015 unterliegen, dafür verantwortlich, sich direkt beim Gemeindemilitärkommando zum Militärdienst zu melden. Falls die Behörde oder Organisation über kein Militärkommando verfügt, ist der Leiter oder der gesetzliche Vertreter der Behörde oder Organisation dafür verantwortlich, die Wehrdienstanmeldung an den Bürger oder die Organisation weiterzuleiten, damit sich dieser erstmals an seinem Wohnort zum Militärdienst melden kann.
- Innerhalb eines Tages ist das Militärkommando der Gemeinde dafür verantwortlich, den Original-Personalausweis oder die Geburtsurkunde zu vergleichen, die Bürger beim Ausfüllen des Formulars zur Selbsterklärung des Gesundheitszustands für den Militärdienst anzuleiten, die erforderlichen Informationen der Bürger in die Liste der männlichen Bürger einzutragen, die im jeweiligen Jahr 17 Jahre alt sind, in das Registrierungsbuch der Bürger, die bereit sind, der Armee beizutreten, und die Registrierungsbescheinigung für den Militärdienst den Bürgern unmittelbar nach der Registrierung auszuhändigen;
- Innerhalb von 10 Tagen fasst das Militärkommando der Kommune die Ergebnisse zusammen und erstattet dem Militärkommando des Distrikts Bericht. Das Militärkommando des Distrikts verwaltet die Aufzeichnungen der Bürger, die sich zum ersten Mal zum Militärdienst gemeldet haben. Fassen Sie die Ergebnisse zusammen und erstatten Sie dem Militärkommando der Provinz, der zentral verwalteten Stadt, dem Hauptstadtkommando von Hanoi und dem Kommando von Ho-Chi-Minh-Stadt Bericht (gemeinsam als Militärkommando der Provinz bezeichnet).
Gemäß: Artikel 4 des Dekrets 13/2016/ND-CP
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