Ab welchem Alter kann man sich laut Gesetz zum Militärdienst anmelden? – Leser Tuan Kiet
Was ist die Wehrdienstanmeldung?
Auf Grundlage der Bestimmungen des Wehrdienstgesetzes 2015 kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Wehrdienstregistrierung um die Erstellung eines Nachweises über den Wehrdienst von Bürgern im wehrfähigen Alter handelt.
Bei der Anmeldung zum Militärdienst ist die Einhaltung folgender Grundsätze sicherzustellen:
- Korrekte Themen, Verfahren, Richtlinien und Regelungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Einheitlich, öffentlich, transparent, bequem für die Bürger.
- Die Quantität, Qualität und den persönlichen Hintergrund der Bürger im wehrfähigen Alter genau verwalten und erfassen.
- Jeder Wohnsitzwechsel von Bürgern im wehrfähigen Alter muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen registriert und abgewickelt werden.
Ab welchem Alter kann man sich zum Militärdienst melden?
Gemäß den Bestimmungen des Artikels 12 des Wehrdienstgesetzes 2015 beträgt das Alter für die Wehrdienstanmeldung für Männer und Frauen:
- Männliche Staatsbürger ab 17 Jahren.
- Staatsbürgerinnen mit Berufstätigkeit, die den Anforderungen der Volksarmee entspricht, ab 18 Jahren.
Wer ist nicht wehrpflichtig?
Bürger, in denen einer der folgenden Fälle vorliegt, dürfen sich nicht zum Militärdienst melden:
- Sie werden wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit strafrechtlich verfolgt; Sie verbüßen eine Gefängnisstrafe, sind in einer Besserungs- oder Bewährungsstrafe oder haben eine Gefängnisstrafe verbüßt, ohne dass Ihr Vorstrafenregister gelöscht wurde.
- auf Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtebene (im Folgenden „Gemeindeebene“) erzieherischen Maßnahmen unterworfen zu sein oder in eine Besserungsanstalt, Erziehungsanstalt oder Zwangseinrichtung für Drogenabhängige eingewiesen zu werden;
- Entzug des Rechts, in den Streitkräften des Volkes zu dienen.
Nach Ablauf der oben genannten Maßnahmen werden die Bürger zum Militärdienst gemeldet.
Grundlage: Artikel 13 des Wehrdienstgesetzes 2015
Wer ist vom Wehrdienst befreit?
Gemäß Artikel 14 des Militärdienstgesetzes 2015 gelten für Menschen mit Behinderungen, Menschen mit schweren Krankheiten, psychischen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Wehrdienst-Anmeldestelle
- Das Militärkommando der Gemeinde führt die Militärdienstregistrierung für die im Ort ansässigen Bürger durch.
- Das Militärkommando der Behörde oder Organisation auf Basisebene führt die Militärdienstregistrierung für Bürger durch, die bei der Behörde oder Organisation arbeiten oder studieren, und erstellt Berichte für das Militärkommando des Bezirks, der Stadt, der Provinzstadt oder der entsprechenden Verwaltungseinheit (im Folgenden als Bezirksebene bezeichnet), in der die Behörde oder Organisation ihren Hauptsitz hat. Falls die Behörde oder Organisation kein Militärkommando auf Basisebene hat, ist der Leiter oder der gesetzliche Vertreter der Behörde oder Organisation dafür verantwortlich, dass die Bürger an ihrem Wohnort zur Militärdienstregistrierung angemeldet werden.
Grundlage: Artikel 15 des Wehrdienstgesetzes 2015
Unterlagen und Verfahren zur erstmaligen Wehrdienstanmeldung
Der Befehlshaber des Militärkommandos eines Bezirks, einer Stadt, einer Provinzstadt oder einer gleichwertigen Verwaltungseinheit (im Folgenden Befehlshaber des Militärkommandos des Bezirks) unterzeichnet den Wehrdienst-Registrierungsbefehl und die Wehrdienst-Registrierungsbescheinigung und übergibt sie dem Militärkommando der Kommune, des Bezirks, der Stadt, der Behörde oder Organisation (im Folgenden Kommunal-Militärkommando) zur Umsetzung.
(1) Erstmeldung zum Militärdienst
- Selbsterklärung zum Gesundheitszustand für den Militärdienst;
- Fotokopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde (zum Vergleich Original mitbringen).
(2) Verfahren zur erstmaligen Wehrdienstmeldung
- 10 Tage vor dem Datum der Wehrdienstanmeldung ist das kommunale Militärkommando für die Übermittlung der Wehrdienstanmeldung an die Bürger verantwortlich. Falls die Behörde oder Organisation über kein Militärkommando verfügt, ist der Leiter oder der gesetzliche Vertreter der Behörde oder Organisation für die Übermittlung der Wehrdienstanmeldung an die Bürger verantwortlich.
– Nach Erhalt des Wehrdienst-Registrierungsbescheids vom Kommandeur des Bezirksmilitärkommandos sind Bürger, die den Bestimmungen von Artikel 12 des Wehrdienstgesetzes 2015 unterliegen, dafür verantwortlich, sich beim Gemeindemilitärkommando direkt zum Militärdienst zu melden. Falls die Behörde oder Organisation über kein Militärkommando verfügt, ist der Leiter oder der gesetzliche Vertreter der Behörde oder Organisation dafür verantwortlich, dem Bürger oder der Organisation den Wehrdienst-Registrierungsbescheid zuzustellen, damit sich der Bürger an seinem Wohnort erstmals zum Militärdienst melden kann.
- Das Militärkommando der Gemeinde ist dafür verantwortlich, innerhalb eines Tages den Original-Personalausweis oder die Geburtsurkunde zu vergleichen, die Bürger anzuweisen, das Formular zur Selbsterklärung zum Gesundheitszustand beim Militärdienst auszufüllen, die erforderlichen Informationen der Bürger in die Liste der männlichen Bürger einzutragen, die im jeweiligen Jahr 17 Jahre alt sind, das Bürgermeldebuch für den Militärdienst bereitzuhalten und die Militärdienst-Registrierungsbescheinigung den Bürgern unmittelbar nach der Registrierung auszuhändigen;
- Innerhalb von 10 Tagen fasst das Militärkommando der Kommune die Ergebnisse zusammen und erstattet dem Militärkommando des Distrikts Bericht. Das Militärkommando des Distrikts verwaltet die Aufzeichnungen der Bürger, die sich zum ersten Mal zum Militärdienst gemeldet haben. Fassen Sie die Ergebnisse zusammen und erstatten Sie dem Militärkommando der Provinz, der zentral verwalteten Stadt, dem Hauptstadtkommando von Hanoi und dem Kommando von Ho-Chi-Minh-Stadt Bericht (gemeinsam als Militärkommando der Provinz bezeichnet).
Gemäß: Artikel 4 des Dekrets 13/2016/ND-CP
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