Bei einer Diskussion in Gruppe 4, zu der auch die Delegationen der Nationalversammlung gehören: Hai Phong City, Provinz Ninh Thuan , Ba Ria-Vung Tau und Tuyen Quang, sagte der Delegierte Nguyen Van Thuan von der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Ninh Thuan: „Aufsichtstätigkeiten sind eine der drei Hauptfunktionen der Nationalversammlung und des Volksrats (Inspektion – Entscheidung – Aufsicht). In den mehr als acht Jahren der Umsetzung des Gesetzes wurden die Aufsichtstätigkeiten der Nationalversammlung und der Volksräte kontinuierlich vorangetrieben, es gab viele Neuerungen und viele wichtige Ergebnisse, die von der Bevölkerung und den Wählern im ganzen Land sehr geschätzt werden. Durch die Aufsichtstätigkeiten wurden die Richtigkeit und Durchführbarkeit von Richtlinien und Gesetzen bestätigt und Beschränkungen und Unzulänglichkeiten wurden umgehend erkannt.“
Allerdings erfordert die Aufsichtstätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte gemäß den Entwicklungstrends eine ständige inhaltliche und formale Erneuerung sowie eine zunehmende Verbesserung von Qualität und Effizienz, um den Anforderungen der sozioökonomischen Entwicklung und der internationalen Integration des Landes gerecht zu werden. Delegierter Nguyen Van Thuan erklärte daher, dass die Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Aufsichtstätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte von 2015 notwendig sei.
Delegierter Nguyen Van Thuan, Delegation der Nationalversammlung der Provinz Ninh Thuan, sprach bei der Diskussionsgruppe.
Dieser Gesetzesentwurf (vierter Entwurf) wird nach Änderungen und Ergänzungen aus 5 Kapiteln und 91 Artikeln bestehen und den Inhalt von 5 wichtigen Politikbereichen der Aufsichtstätigkeiten der Nationalversammlung und der Volksräte relativ vollständig widerspiegeln. Im Einzelnen: Ergänzung der Grundsätze der Aufsichtstätigkeiten; Kriterien für die Auswahl von Fragen, Aufsichtsthemen und zu erläuternden Sachverhalten, um die Aufsichtstätigkeiten mit der Gesetzgebungstätigkeit zu verknüpfen und über wichtige nationale und lokale Fragen zu entscheiden; Änderung und Ergänzung von Vorschriften über die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Nationalversammlung, der Behörden der Nationalversammlung, der Abgeordneten der Nationalversammlung; der Volksräte, der Behörden des Volksrats, der Abgeordneten des Volksrats und die Befugnisse und Verantwortlichkeiten anderer Behörden, Organisationen und Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit; Änderung und Ergänzung von Vorschriften über Methoden, Reihenfolge, Verfahren, Zeit und Frist zur Durchführung von Aufsichtstätigkeiten; Änderung und Ergänzung von Vorschriften zur Sicherstellung der Umsetzung von Beschlüssen, Schlussfolgerungen, Anträgen und Empfehlungen nach Abschluss der Aufsicht; Änderung und Ergänzung von Vorschriften über die Verwendung und den Austausch relevanter Informationen bei Überwachungstätigkeiten und anderen Tätigkeiten; Anwendung von Informationstechnologie und Digitalisierung bei Überwachungstätigkeiten.
Was die Gesetzesvorlage betrifft, so wurde sichergestellt, dass die korrekten Verfahren und Prozesse gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Redaktion hat die Einholung von Kommentaren organisiert und diese vollständig entgegengenommen, erläutert und überarbeitet. Um das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einiger Artikel des Gesetzes über die Überwachung der Tätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte fertigzustellen, schlug Delegierter Nguyen Van Thuan jedoch vor, den Gesetzesentwurf insbesondere zu folgenden Inhalten zu kommentieren:
In Artikel 3 (Grundsätze der Überwachungstätigkeiten) stimmen wir der Wahl von Option 2 zu.
In Artikel 4 (Aufsichtsgewalt der Nationalversammlung) wird hinsichtlich des Inhalts der Verordnung (Punkt c, Absatz 1): „Der Ethnische Rat übt das Recht aus, die Umsetzung ethnischer Richtlinien, Programme und Pläne für die sozioökonomische Entwicklung in Bergregionen und Gebieten ethnischer Minderheiten zu überwachen“, eine Änderung wie folgt vorgeschlagen: „Der Ethnische Rat und die Ausschüsse der Nationalversammlung üben das Recht aus, die Umsetzung von Richtlinien und nationalen Zielprogrammen zu überwachen, und koordinieren die Ausübung dieser Rechte.“
In Artikel 5 (Aufsichtsbehörde des Volksrates) wird die Auffassung vertreten, dass die Regelung über die Aufsichtsbehörde des Volksrates, in dem die städtische Regierung organisiert ist, inhaltlich ergänzt werden muss. Dieser Inhalt wurde von der Redaktionsagentur akzeptiert und in Artikel 5a (Aufsichtsbehörde des Volksrates, in dem die städtische Regierung organisiert ist) ergänzt.
In Artikel 6 Absatz 5 (Verantwortlichkeiten der Aufsichtsbehörde) wird eine Änderung wie folgt vorgeschlagen: „Die Abgeordneten der Nationalversammlung sind für ihre Aufsichtstätigkeit verantwortlich und erstatten der Delegation der Nationalversammlung sowie den Wählern vor Ort im Wege der Wählerkontakte darüber Bericht.“ Ebenso wird eine Änderung von Artikel 6 Absatz 9 wie folgt vorgeschlagen: „Die Abgeordneten des Volksrats sind für ihre Aufsichtstätigkeit verantwortlich und erstatten dem Ständigen Ausschuss des Volksrats sowie den Wählern vor Ort im Wege der Wählerkontakte darüber Bericht.“
In Artikel 7 (Verantwortlichkeiten der beaufsichtigten Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen) muss der Gesetzesentwurf die Bestimmungen über den Zeitpunkt und die Ergebnisse der Umsetzung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde für die beaufsichtigten Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen prüfen und ergänzen.
In Absatz 1, Artikel 8 (Rechte der der Aufsicht unterliegenden Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen) wird vorgeschlagen, die Frist für den Erhalt einer Vorankündigung des Plans, des Inhalts der Aufsicht, des zu meldenden Inhalts und die Frist für die Einreichung von Berichten vor der Durchführung von Aufsichtstätigkeiten der der Aufsicht unterliegenden Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen zu prüfen und zu ergänzen.
In Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) müssen zusätzlich zu den Bestimmungen der Artikel 1 bis 10 die Bestimmungen zum Aufsichtsprozess der Nationalversammlung und der Volksräte, zur Befugnis zur Erlassung von Resolutionen oder Entscheidungen, zur Einrichtung von Aufsichtsdelegationen und zur Genehmigung von Plänen und Aufsichtsinhalten geprüft und ergänzt werden, um sie vollständiger und in der Praxis leichter umsetzbar zu machen.
In Artikel 15 (Befragung und Prüfung der Beantwortung von Fragen bei Sitzungen der Nationalversammlung), Artikel 50 (Befragung durch Abgeordnete der Nationalversammlung), Artikel 60 (Befragung und Prüfung der Beantwortung von Fragen bei Sitzungen des Volksrats), Artikel 69 (Befragung und Prüfung der Beantwortung von Fragen bei Sitzungen des Ständigen Ausschusses des Volksrats zwischen zwei Sitzungen des Volksrats), Artikel 84 (Befragung durch Abgeordnete des Volksrats) ... wird vorgeschlagen, die Formulierung „die befragte Person“ in „die befragte (oder werdende) Person“ zu ändern.
Inhalt: Im Hinblick auf die thematische Aufsicht der Nationalversammlung (Artikel 16) und die thematische Aufsicht des Volksrats (Artikel 62) wird empfohlen zu prüfen, ob eine Ergänzung der Bestimmungen über die außerordentliche Aufsichtstätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte erforderlich ist oder nicht.
In Artikel 18 (Vertrauensvotum der Nationalversammlung) und Artikel 19 (Vertrauensvotum der Nationalversammlung) müssen die relevanten Inhalte im Gesetz ausdrücklich festgelegt werden hinsichtlich der Frist und des Zeitpunkts der Organisation des Vertrauensvotums; der Themen des Vertrauensvotums und des Vertrauensvotums; des Vertrauensgrads und der rechtlichen Konsequenzen des Vertrauensvotums und des Vertrauensvotums.
In Absatz 5, Artikel 30 (Überwachung der Beilegung von Beschwerden und Anzeigen) wird Option 2 des Gesetzesentwurfs zugestimmt: „Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung soll die Agentur festlegen, die für die Beratung und Unterstützung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung bei der Organisation und Durchführung von Aktivitäten zur Überwachung der Beilegung von Beschwerden und Anzeigen von Bürgern zuständig ist.“
Bezüglich der Überwachung der Beilegung von Beschwerden und Anzeigen (Artikel 1 Klausel 20 des Gesetzentwurfs zur Änderung und Ergänzung von Artikel 30 des Gesetzes über die Überwachungstätigkeit der Nationalversammlung und der Volksräte) wird in vielen Stellungnahmen Option 1 des Gesetzentwurfs gewählt, die darauf abzielt, Artikel 30 des Gesetzentwurfs um eine Klausel zu ergänzen: „Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung bestimmt die Agentur, die den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung bei der Organisation und Durchführung von Aktivitäten zur Überwachung der Beilegung von Beschwerden und Anzeigen der Bürger berät und unterstützt.“ Der in Option 1 festgelegte Inhalt gewährleistet Flexibilität bei der Bestimmung der Agentur, die den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung bei der Überwachung der Beilegung von Beschwerden und Anzeigen berät und unterstützt, und zwar in Übereinstimmung mit jedem Inhalt und Fall im Zusammenhang mit Beschwerden und Anzeigen, für die der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Überwachung organisiert.
In Absatz 5, Artikel 31 (Überwachung der Erledigung von Wähleranträgen) wird Option 2 des Gesetzesentwurfs angenommen: „Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung soll die zuständige Behörde bestimmen, die den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung bei der Organisation und Durchführung von Aktivitäten zur Überwachung der Erledigung von Wähleranträgen berät.“
Spring Binh
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Quelle: http://baoninhthuan.com.vn/news/150511p24c34/doan-dbqh-tinh-ninh-thuan-thao-luan-tai-to-ve-gop-y-du-an-luat-sua-doi-bo-sung-mot-so-dieu-cua-luat-hoat-dong-giam-sat-cua-quoc-hoi-va-hoi-dong-nhan-dan-2015.htm
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