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Wie erhalte ich eine Rente, nachdem ich 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge nach dem neuen Sozialversicherungsgesetz gezahlt habe?

VTC NewsVTC News29/11/2024


Rentenhöhe nach Sozialversicherungsgesetz 2014

Viele fragen sich, warum Arbeitnehmer, die 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge zahlen und im Jahr 2024 in Rente gehen, eine andere Rente erhalten als Arbeitnehmer, die 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge zahlen und nach dem 1. Juli 2025 in Rente gehen.

Gemäß Artikel 56 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 wird ab dem 1. Januar 2018 die monatliche Rente anspruchsberechtigter Arbeitnehmer mit 45 % des durchschnittlichen monatlichen Einkommens für Sozialversicherungsbeiträge berechnet und entspricht der Anzahl der Jahre, die sie in der Sozialversicherung gezahlt haben, wie folgt: Männliche Arbeitnehmer, die 2018 in Rente gehen, haben 16 Jahre Anspruch, 2019 17 Jahre, 2020 18 Jahre, 2021 19 Jahre und ab 2022 20 Jahre; weibliche Arbeitnehmer, die ab 2018 in Rente gehen, haben 15 Jahre Anspruch. Danach werden den unter Punkt a und b dieses Absatzes genannten Arbeitnehmern für jedes weitere Jahr zusätzlich 2 % berechnet, bis zu einem Maximum von 75 % des Monatsgehalts für Sozialversicherungsbeiträge.

Darüber hinaus wird gemäß den Verordnungen 115/2015/ND-CP und 134/2015/ND-CP für weibliche Arbeitnehmerinnen, die ab dem 1. Januar 2018 in den Ruhestand gehen, der monatliche Rentensatz mit 45 % berechnet, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Danach werden für jedes weitere Jahr Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.

Wer 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält eine monatliche Rente von maximal 75 % seines monatlichen Sozialversicherungseinkommens.

Wer 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält eine monatliche Rente von maximal 75 % seines monatlichen Sozialversicherungseinkommens.

So erhalten Arbeitnehmerinnen, die im Jahr 2024 in Rente gehen und 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, eine Rente in Höhe von 65 % ihres monatlichen Sozialversicherungsgehalts.

Für männliche Arbeitnehmer beträgt der monatliche Rentensatz 45 %, was 20 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Für jedes weitere Jahr Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.

So erhalten männliche Arbeitnehmer, die im Jahr 2024 in den Ruhestand gehen und 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, eine Rente in Höhe von 55 % des monatlichen Sozialversicherungsgehalts.

Berechnungsmethode nach Sozialversicherungsgesetz 2024

Artikel 66 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 legt die monatliche Rentenhöhe fest (gültig ab 1. Juli 2025), und zwar:

1. Die monatliche Rentenhöhe der in Artikel 64 dieses Gesetzes genannten Anspruchsberechtigten wird wie folgt berechnet:

a) Für weibliche Arbeitnehmer beträgt er 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 72 dieses Gesetzes dient, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeitrag entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.

b) Für männliche Arbeitnehmer beträgt er 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 72 dieses Gesetzes dient, was 20 Jahren Sozialversicherungsbeitrag entspricht. Danach werden für jedes weitere Beitragsjahr weitere 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.

Wenn männliche Arbeitnehmer 15 Jahre, aber weniger als 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, beträgt die monatliche Rente 40 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, wie in Artikel 72 dieses Gesetzes vorgeschrieben, entsprechend 15 Jahren Sozialversicherungsbeitrag. Für jedes weitere Beitragsjahr wird ein Zuschlag von 1 % berechnet.

Gemäß Artikel 99 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 beträgt die monatliche Rentenhöhe für anspruchsberechtigte Personen:

a) Für weibliche Arbeitnehmer beträgt er 45 % des durchschnittlichen Einkommens, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 104 dieses Gesetzes dient, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeitrag entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.

b) Für männliche Arbeitnehmer beträgt der Zuschlag 45 % des durchschnittlichen Einkommens, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 104 dieses Gesetzes dient, was 20 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Danach werden für jedes weitere Beitragsjahr weitere 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.

Das Sozialversicherungsgesetz 2024 erhöht die Rentenchancen der Sozialversicherungsteilnehmer, indem es die Mindestzahl der für den Rentenbezug erforderlichen Sozialversicherungsbeitragsjahre von 20 auf 15 Jahre senkt (Foto: GVP).

Das Sozialversicherungsgesetz 2024 erhöht die Rentenchancen der Sozialversicherungsteilnehmer, indem es die Mindestzahl der für den Rentenbezug erforderlichen Sozialversicherungsbeitragsjahre von 20 auf 15 Jahre senkt (Foto: GVP).

Wenn männliche Arbeitnehmer 15 Jahre, aber weniger als 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, beträgt die monatliche Rente 40 % des Durchschnittseinkommens, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 104 dieses Gesetzes dient, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeitrag entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr wird 1 % hinzugerechnet.

Somit erhalten Arbeitnehmer, die 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, ab dem 1. Juli 2025 folgende Rente:

Arbeitnehmerinnen: Die monatliche Rente beträgt 45 % des durchschnittlichen Gehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. Jedes Folgejahr werden weitere 2 % gezahlt, bis der Höchstbetrag von 75 % erreicht ist. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Arbeitnehmerinnen, die 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, eine Rente von 65 %.

Männliche Arbeitnehmer: Die monatliche Rente entspricht 45 % des durchschnittlichen Gehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 20 Jahren Sozialversicherungsbeiträge entspricht. Davon erhalten männliche Arbeitnehmer, die 25 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, eine Rente von 55 %.

Das Sozialversicherungsgesetz von 2024 enthält im Wesentlichen eine wesentliche Änderung, die die Möglichkeit für Sozialversicherungsteilnehmer erhöht, Renten zu erhalten, indem die Mindestanzahl an Sozialversicherungsbeitragsjahren für den Rentenbezug von 20 auf 15 Jahre gesenkt wird.

Chau Thu

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Quelle: https://vtcnews.vn/dong-bhxh-25-nam-duoc-huong-luong-huu-theo-luat-bhxh-moi-the-nao-ar910310.html

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