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Wohin auch immer das Geld des Staates fließt, muss es einen Verwaltungs- und Überwachungsmechanismus geben.

Việt NamViệt Nam29/11/2024

Ausgehend vom Grundsatz, dass es überall dort, wo staatliche Investitionsgelder vorhanden sind, einen Mechanismus zur Verwaltung und Überwachung dieser Gelder geben muss, schlugen die Delegierten der Nationalversammlung vor, den Umfang der Verwaltung und Überwachung auf Unternehmen mit einem Investitionskapital von weniger als 50 % sowie auf F2- und F3-Unternehmen auszuweiten, also auf Unternehmen, in die staatliche Unternehmen investieren.

Im Rahmen der 8. Sitzung diskutierte die Nationalversammlung am Nachmittag des 29. November im Saal über das Projekt Gesetz über die Verwaltung und Investition staatlichen Kapitals in Unternehmen.

Laut Delegiertem Hoang Van Cuong (Delegation Hanoi ) verfügen staatliche Unternehmen derzeit über große Mengen an Kapital und Vermögenswerten, arbeiten jedoch weniger dynamisch und sind weniger effektiv als private Unternehmen.

Einer der Gründe für die oben beschriebene Situation besteht darin, dass der derzeitige Managementmechanismus für staatliche Unternehmen immer noch ungeeignet ist und sich überschneidet und die Unternehmen einschränkt.

Ausgehend vom Grundsatz, dass es überall dort, wo es staatliche Investitionen gibt, einen Mechanismus zur Verwaltung und Überwachung dieser Gelder geben muss, schlug der Delegierte vor, dass es notwendig sei, die Themen auszuweiten und grundsätzliche Anforderungen an die Verwaltung und Überwachung sowohl für Unternehmen mit einem Investitionskapital von weniger als 50 % als auch für F2- und F3-Unternehmen, also Unternehmen, in die staatliche Unternehmen investieren, zu stellen.

Insbesondere die Vertretung des staatlichen Kapitals sollte entsprechend angepasst werden. Statt einer Gruppe von Personen sollte die Eigentümervertretung einen Vertreter ernennen oder einstellen, der für die Verwaltung des Kapitals zuständig ist. Der Vertreter muss nicht nur Ziele und Pläne festlegen und umsetzen, sondern auch die volle Autorität bei der Organisation des Apparats und der Auswahl nach Standards haben.

Die Delegierte Bui Thi Quynh Tho ( Ha Tinh -Delegation) stimmte diesem Standpunkt zu und nannte das Beispiel einer Aktiengesellschaft, bei der 49 % des Kapitals aus Staatsbesitz seien. Der Rest sei auf fünf weitere Großaktionäre verteilt, die jeweils weniger als 10 % der Aktien hielten. Somit werde das Staatskapital dominieren. Ohne Regulierung werde unklar sein, wer für die Verwaltung, Umsetzung und Überwachung verantwortlich sei.

Die Delegierte fragte sich, wie das staatliche Kapital in diesen Unternehmen verwaltet und verwendet werde, wie mit den Gewinnen aus Kapitalinvestitionen umgegangen werde oder wie Verstöße geahndet würden.

Der Delegierte schlug daher vor, den Umfang der Unternehmensführung für Unternehmen mit weniger als 50 % staatlichem Kapital auszuweiten und das Prinzip der staatlichen Cashflow-Steuerung festzulegen. Demnach überwacht und verwaltet der Staat alle staatlichen Cashflows und richtet sich ausschließlich nach der Eigenkapitalquote. Nur so könne das Prinzip der Finanzverwaltung gewährleistet werden.

Klärung der Rolle staatlicher Anteilseigner

In seinen Anmerkungen zum Gesetzesentwurf würdigte der Abgeordnete Hoang Van Cuong den in Artikel 5 festgelegten Grundsatz, dass staatliches Kapital nach der Investition in ein Unternehmen dessen gesetzliches Kapital darstellt. Nach diesem Grundsatz obliegt die Verwaltung und Verwendung des Kapitals eines Unternehmens, auch eines hundertprozentigen Staatsunternehmens, dem Unternehmen und wird nicht wie Haushaltskapital verwaltet.

Daher ist es notwendig, die derzeit geltenden Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen in der Investitionsentscheidungsbefugnis in den Artikeln 25 bis 32 über die Aufteilung der Kapitalinvestitionsbefugnis von Unternehmen abzuschaffen und dieses Recht auf das Selbstbestimmungsrecht der Unternehmen zurückzugeben.

„Es ist notwendig, eine Bestimmung hinzuzufügen, die besagt, dass der Staat, nachdem er Kapital in ein Unternehmen investiert hat, Aktionär wird und Anteile im Verhältnis zum investierten Kapital besitzt. Als Aktionär muss die Vertretung des Eigentümers einen Vertreter ernennen oder beauftragen, der seine Aktionärsrechte im Unternehmen ausübt“, schlug Delegierter Cuong vor.

Abgeordnete der Nationalversammlung nehmen an der Sitzung am Nachmittag des 29. November teil. (Foto: DUY LINH)

Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertreter für die Verwaltung des in das Unternehmen investierten staatlichen Kapitals verantwortlich und muss gleichzeitig die Ziele umsetzen, die der Staat mit dem Unternehmen erreichen möchte.

Die Eigentümervertretung weist dem Vertreter Aufgaben zu, indem sie ihm Planungsziele vorgibt, die das Unternehmen umsetzen muss, wie etwa Kapitalerhaltungsziele, Kapitalerhöhungsziele und Gewinnabzugsziele entsprechend dem vom Unternehmen eingesetzten Kapitalanteil.

Um die ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können, muss der Eigentümervertreter im Unternehmen die volle Autorität bei der Organisation des Unternehmensapparats und der Besetzung der Positionen in der Unternehmensführung mit geeigneten Personen haben. Nur dann kann das Unternehmen effektiv arbeiten.

Um sicherzustellen, dass das Investitionskapital des Unternehmens ordnungsgemäß verwaltet und verwendet wird und um Risiken vorzubeugen, muss die Eigentümervertretung eine unabhängige Aufsichtsbehörde ernennen, die die Aktivitäten des Unternehmens sowie die Aktivitäten des Eigentümervertreters überwacht.

In diesem Sinne sagte Delegierter Cuong, dass die Regelungen zur Personalarbeit in Artikel 13 lediglich die Anforderungen an die Grundsätze zur Ernennung von Vertretern und Aufsichtsabteilungen der Eigentümeragentur festlegen sollten, während über die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen vom Eigentümervertreter des Unternehmens gemäß den Standards und Vorschriften des Staates entschieden werde.

Bezüglich der Gewinnverteilung merkte die Delegation aus Hanoi an, dass der derzeitige Mechanismus zur Gewinnverteilung gemäß dem Verordnungsentwurf die Unternehmen nicht dazu ermutigen werde, gute Geschäfte zu machen und hohe Gewinne zu erzielen, da alle nur maximal drei Monatsgehälter abziehen und in den Belohnungsfonds und den Sozialfonds einzahlen dürften.

Wenn ein Unternehmen ineffizient arbeitet, aber hohe Löhne zahlt, bleibt kein Gewinn übrig, der in Bonus- und Sozialfonds fließen kann. Das monatliche Einkommen der Mitarbeiter bleibt jedoch hoch. Legt das Unternehmen hingegen selbst niedrige Löhne fest, macht gute Geschäfte und erzielt hohe Gewinne, bleibt das Einkommen der Mitarbeiter niedrig, selbst wenn drei Monatsgehälter für Boni verwendet werden dürfen.

„Die Gewinnausschüttung muss zunächst zur Umsetzung der gesetzten Ziele und Pläne genutzt werden, wie z. B. zur Erhöhung des Kapitals, zur Budgetzuweisung, zur Bildung von Entwicklungsfonds und zur Bildung von Rücklagen. Der verbleibende Teil wird an die Mitarbeiter ausgeschüttet, die entsprechend den Ergebnissen profitieren. Ist der verbleibende Gewinn hoch, profitieren sie mehr, ist er niedrig, profitieren sie weniger“, erläuterte der Delegierte seinen Standpunkt.


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