Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat soeben einen Verordnungsentwurf zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel der Verordnung Nr. 86/2021/ND-CP vom 25. September 2021 veröffentlicht. Diese Verordnung regelt die Auslandsreisen vietnamesischer Staatsbürger zu Studien-, Lehr-, Forschungs- und akademischen Austauschzwecken. In diesem Entwurf schlägt das Ministerium vor, internationalen Studierenden, die mit staatlicher Förderung im Ausland studieren, die Fortsetzung ihres Studiums im Ausland zu ermöglichen.
Vietnamesische Studenten erhalten Verdiensturkunden vom vietnamesischen Botschafter in Ungarn
FOTO: Vietnamesische Botschaft in Ungarn
Konkret hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung Artikel 10 (den Artikel über die Aufnahme ausländischer Studierender mit staatlichen Stipendien zur Rückkehr ins Heimatland) um eine Klausel ergänzt, die es Studierenden, die andernfalls in ihr Heimatland zurückgekehrt wären, ermöglicht, im Ausland zu bleiben, um dort ihr Studium auf einem höheren Niveau fortzusetzen oder nach dem Abschluss Praktika zu absolvieren.
Voraussetzung für die oben genannte Regelung ist, dass der Auslandsaufenthalt des Studierenden von der entsendenden Agentur oder der direkten Verwaltungsagentur (im Falle einer Arbeitsagentur) genehmigt werden muss. Gleichzeitig erhält der Studierende kein Flugticket für die Heimreise.
Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung hat die Umsetzung des Dekrets 86 in jüngster Zeit gezeigt, dass es internationale Studierende gibt, die nach Abschluss ihres Studiums mit staatlichen Mitteln im Ausland studieren und im Ausland bleiben, um dort ein weiterführendes Studium zu absolvieren oder Praktika zu absolvieren. Das Dekret Nr. 86/2021/ND-CP hat diesen Fall jedoch noch nicht geregelt, sodass die zuständigen Behörden bei der Bearbeitung auf Schwierigkeiten stoßen.
Zusätzlich zu den oben genannten Inhalten enthält der Verordnungsentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung 86 Bestimmungen zur Befreiung von der Erstattung der Ausbildungskosten in Fällen, in denen internationale Studierende den Kurs aufgrund höherer Gewalt (Krankheit, Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien) nicht abschließen. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erstattung von Entschädigungskosten und zu den Zahlungsmethoden für Entschädigungskosten geändert und die Verantwortung der Familien internationaler Studierender bei der Erstattung der Entschädigungskosten an den Staat erweitert.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung erklärte: „Diese Regelung zielt darauf ab, die Effektivität der Verwaltung internationaler Studierender mit staatlichen Stipendien zu verbessern. Sie soll den Entsendeagenturen und den direkt mit internationalen Studierenden betrauten Agenturen eine zusätzliche Grundlage bieten, um die Befreiung von Rückerstattungen für internationale Studierende in Betracht zu ziehen, die den Kurs aufgrund höherer Gewalt nicht abschließen. Außerdem soll sie die Möglichkeit verbessern, Rückerstattungskosten zurückzuerhalten.“
Den vollständigen Entwurf des Dekrets zur Änderung und Ergänzung des Dekrets 86 finden Sie hier.
Quelle: https://thanhnien.vn/du-hoc-bang-ngan-sach-nha-nuoc-duoc-o-lai-nuoc-ngoai-de-hoc-tiep-185250709154625473.htm
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