Gemäß der kürzlich von der Regierung erlassenen Resolution Nr. 229 wird Vietnam ab dem 15. August im Rahmen des Programms zur Förderung der Tourismusentwicklung für Bürger aus 12 Ländern von der Visumpflicht befreien.
Ab dem 15. August 2025 gilt für Bürger aus 12 Ländern, die zu touristischen Zwecken nach Vietnam einreisen, eine Befreiung von der Visumpflicht.
Insbesondere wird Bürgern der folgenden Länder eine Visumbefreiung gewährt: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Republik Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Großherzogtum Luxemburg, Königreich der Niederlande, Republik Polen, Rumänien, Republik Slowakei, Republik Slowenien und Schweizerische Eidgenossenschaft mit einem vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen ab dem Datum der Einreise zu touristischen Zwecken, unabhängig von der Art des Reisepasses, auf der Grundlage der Erfüllung aller Einreisebedingungen gemäß vietnamesischem Recht.
Die Visumbefreiung bei der Einreise nach Vietnam für Bürger der oben genannten Länder wird vom 15. August 2025 bis zum 14. August 2028 im Rahmen des Tourismusentwicklungs-Konjunkturprogramms umgesetzt.
Zuvor hatte die Regierung das Dekret Nr. 221 erlassen, das die vorübergehende Befreiung von der Visumpflicht für Ausländer regelt, die besondere Anreize zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung benötigen und am 15. August in Kraft treten.
In Bezug auf Ausländer, die von der Visumpflicht befreit sind, heißt es in Dekret 221 eindeutig, dass dazu Gäste von Partei- und Staatsführern, Gäste von Parteisekretären der Provinzen, Parteisekretären der Städte, Vorsitzenden von Volksräten und Vorsitzenden von Volkskomitees der Provinzen und Städte gehören.
Gelehrte, Experten, Wissenschaftler , Professoren von Universitäten und Forschungsinstituten, Ingenieure, hochqualifizierte Fachkräfte der Digitaltechnologiebranche.
Investoren, Unternehmensleiter, Leiter großer Unternehmen weltweit, Menschen, die in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport und Tourismus tätig sind und einen positiven Einfluss auf die Öffentlichkeit haben, sowie Honorarkonsuln Vietnams im Ausland sind ebenfalls von der Visumpflicht befreit.
Darüber hinaus gibt es Gäste von Forschungsinstituten, Universitäten, Hochschulen und Großunternehmen. Auf Grundlage der Vorschläge von Ministerien, Ministerien und Regierungsbehörden legt die Regierung die Liste der Forschungsinstitute, Universitäten, Hochschulen und Großunternehmen fest, die Ausländer einladen dürfen.
Über andere Fälle, in denen eine Visumbefreiung aus außenpolitischen Gründen oder im Dienste der sozioökonomischen Entwicklung erforderlich ist, entscheidet der Minister für öffentliche Sicherheit auf Grundlage der Vorschläge von Behörden und Organisationen.
Quelle: https://nld.com.vn/du-khach-bi-ha-lan-thuy-si-duoc-mien-thi-thuc-196250811095450413.htm
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