Kann strafrechtlich verfolgt werden
Nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Cybersicherheit und des Gesetzes zur Netzwerkinformationssicherheit können folgende Handlungen verboten sein:
- Nutzung des Cyberspace zur Begehung der folgenden Handlungen: Verbreitung falscher Informationen, die Verwirrung in der Bevölkerung stiften, sozioökonomischen Aktivitäten schaden, die Arbeit staatlicher Stellen oder öffentlicher Bediensteter erschweren und die legitimen Rechte und Interessen anderer Stellen, Organisationen und Einzelpersonen verletzen (Punkt d, Klausel 1, Artikel 8 des Gesetzes zur Cybersicherheit).
- Zu den Informationen im Cyberspace mit erniedrigendem und verleumderischem Inhalt zählen: Erfundene oder falsche Informationen, die die Ehre, den Ruf oder die Würde anderer Behörden, Organisationen und Einzelpersonen verletzen oder deren legitime Rechte und Interessen schädigen.
- Zu den Informationen im Cyberspace, deren Inhalt gegen die Ordnung der Wirtschaftsführung verstößt, zählen: Erfundene oder unwahre Angaben über Produkte, Waren, Geld, Obligationen, Schuldscheine, Staatsanleihen, Schecks und sonstige Wertpapiere (Artikel 16 Punkt b, Satz 3, Punkt a, Satz 4 des Gesetzes über Cybersicherheit).
- Das illegale Eingreifen, der Zugriff auf Informationen, die Schädigung, das Löschen, Ändern, Kopieren und Verfälschen von Informationen im Netzwerk (Absatz 1, Artikel 7 des Gesetzes über die Sicherheit von Netzwerkinformationen). Je nach Art und Schwere des Verstoßes können gegen den Verletzer Disziplinarmaßnahmen, Verwaltungssanktionen oder eine strafrechtliche Verfolgung verhängt werden. Bei der Verursachung von Schäden ist eine Entschädigung zu leisten.
Personen, die Handlungen begehen wie: Bereitstellung oder Weitergabe falscher Informationen, Falschaussagen, Verfälschung, Verleumdung, Beleidigung des Rufs von Behörden, Organisationen oder der Ehre und Würde von Einzelpersonen;
Für die Bereitstellung und Weitergabe erfundener Informationen, die Verwirrung in der Bevölkerung stiften, können Maßnahmen zum Schutz der Cybersicherheit sowie Verwaltungsstrafen zwischen 5.000.000 und 10.000.000 VND verhängt werden. Außerdem kann es zur Entfernung der von ihnen veröffentlichten falschen Informationen kommen (Klausel 1, Klausel 3, Artikel 101 des Dekrets 15/2020/ND-CP, geändert durch Klausel 37, Artikel 1 des Dekrets 14/2022/ND-CP).
Wenn die Art und das Ausmaß des Verstoßes schwerwiegend sind, kann eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für eines der folgenden Verbrechen vorliegen:
- Das Verbrechen der Demütigung anderer wird mit der Höchststrafe von bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet.
- Straftat der Verleumdung mit Höchststrafe von bis zu 7 Jahren Gefängnis.
- Straftat der illegalen Bereitstellung oder Nutzung von Informationen in Computernetzwerken oder Telekommunikationsnetzen mit der Höchststrafe von bis zu 7 Jahren Gefängnis.
- Straftat des Missbrauchs demokratischer Freiheiten zur Verletzung der Interessen des Staates, der Rechte und legitimen Interessen von Organisationen und Einzelpersonen mit der Höchststrafe von bis zu 7 Jahren Gefängnis (Artikel 155, 156, 288, 331 des Strafgesetzbuches).
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