Weißer Fasan - Foto: Vinwonder
Laut Angaben aus dem Vietnam Red Book lautet der wissenschaftliche Name des weißen Fasans Lophura nycthemera und er gehört zur Klasse der Vögel, Ordnung der Geflügel.
In Vietnam sind weiße Fasane im Nordwesten, Nordosten und in der Mitte Vietnams verbreitet. Außer in Vietnam kommt diese Art auch in China , Myanmar, Thailand, Laos und Kambodscha vor.
Sie leben normalerweise in immergrünen Laubwäldern, halbimmergrünen Wäldern, Sekundärwäldern und Laubmischwäldern. Ihre Hauptnahrung besteht aus Getreide, Insekten, Reptilien, Fröschen, Kröten, Früchten, Samen und Regenwürmern.
Weiße Fasane legen normalerweise von etwa Februar bis Juni Eier, jedes Gelege enthält normalerweise 4–10 Eier.
Das Vietnam Red Book stuft den Weißfasan als gefährdet (VU) ein. Er hat ein weites Verbreitungsgebiet, seine Population nimmt jedoch aufgrund von Lebensraumverlust und Jagd zu Nahrungs- und Zierzwecken ab. Die geschätzte Populationsgröße liegt unter 10.000 Individuen, und die Anzahl der geschlechtsreifen Individuen in jeder Subpopulation liegt bei <1.000 (gemäß dem C2a(i)-Kriterium).
Gemäß dem Regierungserlass 84/2021/ND-CP vom 22. September 2021 zur Regelung der Liste gefährdeter, wertvoller und seltener Waldtiere und -arten (abgekürzt Rundschreiben 84/2021) gehört der Weiße Fasan zur Gruppe IB (wobei die Ausbeutung und Verwendung von aus der Natur gewonnenen Exemplaren zu kommerziellen Zwecken strengstens verboten ist).
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat jedoch das Rundschreiben 27/2025/TT-BNNMT herausgegeben, das den Umgang mit gefährdeten, wertvollen und seltenen Arten, die Aufzucht gewöhnlicher Wildtiere und die Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (abgekürzt Rundschreiben 27/2025) mit Wirkung vom 1. Juli 2025 regelt.
Darin wird eindeutig festgelegt, dass gefährdete, wertvolle und seltene Waldtiere in den Gruppen IB und IIB (eingeschränkte Nutzung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken) vorkommen.
Konkret umfasst die Gruppe IB 109 Arten. In der Ordnung Geflügel beispielsweise umfasst die Familie Fasan sieben Arten, darunter Pfau, Rothalshuhn, Weißhaubenfasan, Gelbfasan, Rotfasan, Haubenfasan und Purpurfasan.
Darüber hinaus sind in dieser Liste auch viele bekannte Wildtiere enthalten, wie etwa der Jadekehl-Lachsvogel, der Orangebrust-Lachsvogel, der Bergkehl-Lachsvogel, der Schwarzkopf-Lachsvogel mit grauen Wangen usw.
Weißer Fasan - Foto: Vinwonder
Zur Gruppe IIB gehören 187 Wildtierarten. In der Ordnung der Geflügel, Familie der Fasane, sind die Arten Weißkehl-Rebhuhn, Mahagonibrust-Rebhuhn, Rothuhn, Schwarzkehl-Rebhuhn, Purpurfasan und Weißer Fasan zusammengefasst.
So werden ab dem 1. Juli 2025 weiße Fasane von der Liste der gefährdeten und seltenen Arten von der Gruppe IB in die Gruppe IIB überführt.
Warum wird ab dem 1. Juli das Rundschreiben 27/2025 anstelle des Dekrets 84/2021 angewendet?
In einem Gespräch mit der Presse sagte Herr Nguyen Huu Thien, stellvertretender Direktor der Abteilung für Forstwirtschaft und Forstwirtschaft (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt), dass die Regierung am 12. Juni das Dekret Nr. 136/2025/ND-CP erlassen habe, das die Dezentralisierung und Delegation in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt regelt (im Folgenden als Dekret 136/2025 bezeichnet).
Artikel 20 des Dekrets 136 überträgt dem Ministerium die Befugnis, die Liste und das Verwaltungsregime festzulegen, gefährdete und seltene Arten (einschließlich der Arten, die vorrangig geschützt werden müssen) zu schützen und das CITES-Übereinkommen durchzusetzen.
Des Weiteren bestimmt Absatz 1, Artikel 63 des Dekrets 136: „Rechtsdokumente und Verwaltungsdokumente staatlicher Stellen und befugter Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets ausgestellt wurden, bleiben so lange gültig, bis die staatlichen Stellen und befugten Personen gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets Ersatzdokumente ausgestellt haben, mit Ausnahme des in Absatz 3, Artikel 62 dieses Dekrets genannten Falls.“
„Wenn Rundschreiben 27/2025 in Kraft tritt, wird es dementsprechend gemäß diesem Rundschreiben umgesetzt. Die Erlasse 06/2019, 84/2021, 160/2013 und 64/2019 werden durch ein anderes Dekret aufgehoben, und dieses Dekret wird derzeit vom Ministerium überarbeitet“, informierte Herr Thien und sagte, dass ab dem 1. Juli die Liste der gefährdeten, wertvollen und seltenen Arten, einschließlich der weißen Fasane, gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 27/2025 angewendet werde.
Quelle: https://tuoitre.vn/ga-loi-trang-da-duoc-chuyen-danh-muc-tu-nhom-ib-sang-nhom-iib-tu-1-7-2025-20250813133634256.htm
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